ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 220, 540 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif 210, 220, 540 der ARAG richtet sich an Neuversicherte und bestehende Kunden, die prämienoptimiert ohne Selbstbehalt versichert sein möchten. Mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen ambulant und stationär, Einbettzimmerleistung, Chefarztbehandlung und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Neue-Welt-Tarif eine solide Grundversorgung mit erweiterten Leistungen im Kernbereich.

Offene Tarife profitieren von einer ausgewogenen Altersstruktur und einem stabilen Versichertenbestand, was tendenziell zu gemäßigteren Beitragserhöhungen führt als bei geschlossenen Tarifen. Das ist für Versicherte ein großer Vorteil: weniger Kostensteigerung trotz fortlaufender Inflations- und Kosteneffekte im Gesundheitswesen. Der fehlende Selbstbehalt bedeutet volle Kostenerstattung ab dem ersten Euro, was besonders bei häufigen Arztbesuchen zu Einsparungen führt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob der ARAG 210, 220, 540 optimal zu Ihrer Situation passt oder ob ein interner Tarifwechsel bessere Konditionen bietet.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein offener Tarif wie der ARAG 210, 220, 540 vorteilhaft ist

Offene Tarife wie der ARAG 210, 220, 540 nehmen weiterhin Neuversicherte auf und profitieren von der Verjüngung des Versichertenbestands. Dies stabilisiert die Risikogemeinschaft und führt zu gemäßigteren Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen Tarifen, deren schrumpfender Bestand zu höheren Prämien für alle Mitglieder führt. Für Bestandsversicherte eines anderen ARAG-Tarifs ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG auch hierher möglich.

Die Kombination aus Nullselbstbehalt, GOÄ über Höchstsatz und umfassenden ambulanten und stationären Leistungen macht diesen Tarif besonders für Versicherte interessant, die häufige Arztbesuche haben oder maximale Leistungssicherheit wünschen. Wer heute in einem älteren oder teureren ARAG-Tarif versichert ist, sollte prüfen, ob ein Wechsel hier Einsparungen bringt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im ARAG-System

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist Ihr Recht als Bestandsversicherte. Die gute Nachricht: Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig sind erneute Gesundheitsfragen nicht erforderlich oder fallen kürzer aus als bei Neuversicherung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarifwechsel kostenfrei und zeigt auf, welche Einsparungen und Leistungsverbesserungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt auch die Frage, ob die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 220, 540 - wann ein Wechsel sinnvoll wird

Auch offene Tarife wie der ARAG 210, 220, 540 sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit, denn die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wirken sich auf alle Tarife aus. Steigende Arztgebühren, höhere Arzneimittelkosten und medizinischer Fortschritt prägen die Entwicklung. Allerdings zeigen offene Tarife mit stabilem Versichertenbestand oft moderatere Steigerungen als geschlossene Tarife.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist dann die Antwort: Häufig gibt es Alternativtarife innerhalb der ARAG, die bessere Prämien bei gleichen oder ähnlichen Leistungen bieten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert die beste Alternative für Sie und klärt, welche Anrechnung von Altersrückstellungen möglich ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 540

Der Tarif 210, 220, 540 gliedert sich in drei Module: Modul 210 (ambulante Versorgung) erstattet Arztbehandlungen über GOÄ-Höchstsätze hinaus, trägt 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, überweist bis 105 EUR für Brillengestelle und 300 EUR für Kontaktlinsen pro Jahr, erstattet Hilfsmittel zu 100% (ab 1.000 EUR mit Vorgenehmigung), und bietet unbegrenzte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Modul 220 (stationär) sichert Privatarztbehandlung, Einbettzimmer und stationäre Psychotherapie zu. Modul 540 (Zahnersatz) erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%, Inlays zu 100% und Kieferorthopädie zu 60%, mit Jahresobergrenzen ab 1.025 EUR im ersten Jahr.
Der ARAG 210, 220, 540 ist ein offener Tarif und nimmt auch Neuversicherte auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich verjüngt wird, was stabilere Beitragsentwicklungen fördert als bei geschlossenen Tarifen mit schrumpfenden Beständen. Offene Tarife profitieren von einer ausgewogenen Altersstruktur und zeigen tendenziell moderatere Beitragserhöhungen. Bestehende ARAG-Versicherte können nach §204 VVG auch hier hineinwechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR - Sie zahlen keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass alle abgedeckten Leistungen bereits ab dem ersten Euro erstattet werden, ohne dass Sie jährlich einen Eigenanteil selbst tragen. Ein Nullselbstbehalt ist besonders vorteilhaft für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen und führt zu einer vollständigen Kostenerstattung in den versicherten Leistungsbereichen.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist Ihr Recht, wenn Sie bereits dort versichert sind. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und Gesundheitsfragen entfallen häufig oder fallen kürzer aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob günstigere ARAG-Tarife mit gleichen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Benötigen Sie umfassende Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie-Sitzungen, Sehhilfen und Zahnersatzleistungen, ist dieser Tarif durchaus interessant. Sein Nullselbstbehalt ist ideal, wenn Sie mehrmals im Jahr zum Arzt gehen. Allerdings sollten Sie prüfen, ob es innerhalb der ARAG Tarife mit besserer Prämie gibt oder ob Sie bleiben, um zu sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm vergleicht Ihr aktuelles Profil mit verfügbaren Alternativen und zeigt auf, wo real Einsparungen entstehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert