ARAG 210, 220, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 220, 548 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 220, 548 AW aus der Alten Welt prägt eine Premium-Versorgung ohne Selbstbehalt. Mit GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus bietet dieser Tarif hochwertige stationäre Leistungen. In der Zahntechnik werden Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 70 Prozent erstattet; Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 105 Euro pro Gestell. Der Tarif akzeptiert keine neuen externen Kunden mehr.
Da die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs schrumpft und die demografische Alterung voranschreitet, ist mit Beitragserhöhungen zu rechnen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen Spielraum für günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen eröffnen. Die Altersrückstellungen bleiben häufig erhalten, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, jedoch hängt jeder Fall von den individuellen Umständen ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, offenbart konkrete Einsparpotenziale und Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




