ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 220, 548 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 220, 548 AW aus der Alten Welt prägt eine Premium-Versorgung ohne Selbstbehalt. Mit GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus bietet dieser Tarif hochwertige stationäre Leistungen. In der Zahntechnik werden Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 70 Prozent erstattet; Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 105 Euro pro Gestell. Der Tarif akzeptiert keine neuen externen Kunden mehr.

Da die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs schrumpft und die demografische Alterung voranschreitet, ist mit Beitragserhöhungen zu rechnen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen Spielraum für günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen eröffnen. Die Altersrückstellungen bleiben häufig erhalten, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, jedoch hängt jeder Fall von den individuellen Umständen ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, offenbart konkrete Einsparpotenziale und Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den ARAG 210, 220, 548 AW?

Der ARAG 210, 220, 548 AW ist seit Jahren geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außerhalb auf. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln und von ihren Leistungsmerkmalen profitieren. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch kontinuierlich, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif oder ein alternatives Profil innerhalb der ARAG zu Ihren Bedürfnissen passt.

Tarifwechsel in der ARAG: Optionen und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG unter §204 VVG ist für Bestandsversicherte möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings hängt jeder Einzelfall von den spezifischen Bedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und findet passende Wechselvarianten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkreten Spielraum auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen beim ARAG 210, 220, 548 AW - wie reagieren?

Der geschlossene ARAG 210, 220, 548 AW ist typischen Beitragserhöhungen ausgesetzt, weil die Versichertengruppe schrumpft und das Durchschnittsalter der Versicherten steigt. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die geringeren Kapitalerträge. Diese Faktoren zusammen führen zu regelmäßigen Anpassungen nach oben.

Ein Tarifwechsel im gleichen Haus ist häufig die Lösung: Ein moderner offener Tarif der ARAG mit stabilerer Altersstruktur bietet in der Regel moderatere Beitragserhöhungen und kann mit ähnlichen Leistungen einhergehen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung dieses Tarifs konkret nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse finden Sie die beste Alternative für Ihr Profil. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 548 AW

Der ARAG 210, 220, 548 AW erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ über die Höchstsätze hinaus, stationär mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Im stationären Bereich gilt dieselbe GOÄ-Erstattung über Höchstsatz. Sehhilfen werden bis zu 105 Euro pro Gestell übernommen, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. In der Zahnmedizin werden Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils zu 70 Prozent erstattet, mit Summenbegrenzung ab 1.025 Euro im 1. Jahr bis 9.225 Euro im 9. Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die ARAG keine Neukunden von außerhalb mehr annimmt. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu höheren Beitragserhöhungen führt als in offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur und aktiver Akquisition.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro. Dies ist ein großer Vorteil: Der Tarif erstattet Behandlungen ohne Eigenanteil pro Versicherungsjahr. Diese völlige Kostenübernahme ohne Selbstbehalt positioniert diesen Tarif als Premium-Angebot, das Versicherten maximale finanzielle Sicherheit bietet, unabhängig von der Häufigkeit oder Art der Inanspruchnahme.
Ja, ein Tarifwechsel ist möglich. Nach §204 VVG können Bestandsversicherte innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die genauen Bedingungen für Ihren persönlichen Fall prüft unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Prioritäten ab. Wenn Sie die Beitragserhöhungen drücken und gleichzeitig hohe Leistungen bewahren möchten, ist ein Wechsel oft lohnend. Offene Tarife der ARAG mit Einbettzimmer und GOÄ-Erstattung über Höchstsatz bieten vergleichbare Leistungen, aber ohne die Kostensteigerungen der schrumpfenden Risikogemeinschaft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gründlich, welcher Wechsel für Ihre Situation optimal ist und wie viel Ersparnis realistisch möglich ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert