ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 220, 548 NW: Leistungen und Wechseloptionen

Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 220, 548 NW der ARAG positioniert sich als prämierter Tarif der neuen Welt mit außergewöhnlich breiter Leistungsabdeckung. Der Tarif bietet GOÄ-Sätze auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, umfangreiche Zahnersatzdeckung von 70 Prozent ohne Höchstsatzlimitierung, sowie Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Der Selbstbehalt liegt bei null Euro, was dem Versicherten vollständigen Versicherungsschutz ohne Eigenanteil je Versicherungsfall verspricht.

Der Tarif ist mittlerweile geschlossen für Neuzugänge, was eine schrumpfende Risikogemeinschaft mit sich bringt und längerfristig zu erhöhten Beitragsentwicklungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in günstigere oder leistungsgerechter ausgestattete Tarife wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei Prämienersparnisse erzielen, während Altersrückstellungen tendenziell erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die aktuellen Chancen für Ihren ARAG PKV-Tarif zu beurteilen und konkrete Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der Tarif 210, 220, 548 NW der ARAG nimmt keine Neukunden mehr auf, da die Versichertengruppe geschlossen wurde. Dies führt zu einer demografischen Imbalance: Die Versichertengemeinschaft altert, neue Beitragszahler fallen weg, und die Kostenlast verteilt sich auf ein schrumpfendes Kollektiv. Für bestehende Versicherte des Versicherers eröffnet sich jedoch ein großes Optimierungspotenzial über den Tarifwechsel nach §204 VVG, ein Recht, das speziell für solche Situationen konzipiert wurde.

Geschlossene Tarife wie dieser erhalten in der Öffentlichkeit oft weniger Aufmerksamkeit und werden von Versicherten häufig übersehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann prüfen, welcher offene oder noch verfügbare Tarif bei der ARAG zu Ihrer Situation passt und wie ein Wechsel Ihre finanzielle Belastung senken könnte.

Wie nutzen Sie Ihr Tarifwechselrecht nach §204 VVG?

Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ermöglicht einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG. Dabei werden in vielen Fällen die bereits aufgebauten Altersrückstellungen übernommen, und in der Regel entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - dies hängt jedoch vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Tarifkonstellation detailliert und zeigt auf, welche Wechseloptionen für Sie verfügbar sind. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und lassen Sie sich unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit konkreten Empfehlungen liefern - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 210, 220, 548 NW: Aktiv handeln?

Der geschlossene Tarifzuschnitt führt zwangsläufig zu Beitragserhöhungen. Die medizinischen Kosten steigen kontinuierlich, und da sich das Kollektiv nicht verjüngt und kein Zuwachs von jüngeren Versicherten stattfindet, verteilen sich diese Kostensteigerungen vollständig auf die bestehende Versichertengruppe. Im Vergleich zu offenen Tarifen mit aktiver Neukundenwerbung zeigt sich dieser Effekt besonders deutlich.

Für viele Versicherte ist ein Tarifwechsel zu einer günstiger kalkulierten Alternative die richtige Antwort auf diese Entwicklung. Mit Fokus auf den neuen Welt-Tarifzuschnitt können Sie oft zu einem günstigeren, aber gleichwertigen oder sogar besseren Leistungsportfolio wechseln. Vergleichen Sie die Beiträge anderer ARAG-Tarife in unserem Beitragserhöhungs-Chart und sehen Sie, wie sich Ihr Tarif im Entwicklungsverlauf schlägt. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Spielräume für Optimierung existieren - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 548 NW

Der Tarif bietet ambulante ärztliche Behandlung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 Euro Gestellzuschuss pro Erneuerung, 100% Erstattung offener Hilfsmittelkataloge ohne Eigenanteil, stationäre Behandlung mit Privatarzt im Einbettzimmer über GOÄ-Höchstsätze, Zahnbehandlung zu 70%, Zahnersatz zu 70% mit aufbauender Summenbegrenzung bis 9.225 Euro im 9. Versicherungsjahr, und Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%. Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. die Versichertengemeinschaft wird nicht aktiv erweitert und Neuzugänge sind nicht möglich. Dies führt zu einer alternden Risikogemeinschaft und tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen. Für bestehende ARAG-Versicherte hingegen besteht ein starkes Optimierungspotenzial, weil der Tarifwechsel nach §204 VVG einen Zugang zu offenen oder günstigeren Tarifen ermöglicht.
Der Selbstbehalt liegt bei 0 Euro pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass sämtliche erstattungsfähigen Leistungen nach der vereinbarten Kostenerstattung ohne einen Eigenanteil des Versicherten geleistet werden. Dies ist ein Merkmal eines Premium-Tarifs und garantiert maximale Leistung bereits ab dem ersten Euro.
Ja, Sie haben das Wechselrecht nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Ein Wechsel zu einem offenen oder leistungsgünstigeren Tarif ist oft möglich und kann zu Beitragsersparnissen führen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und Gesundheitsfragen entfallen häufig - doch dies ist tarifabhängig. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Ausgaben ab. Da der Tarif geschlossen ist und die Beitragssteigerungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen, lohnt sich eine Wechselprüfung besonders für ältere Versicherte oder solche mit chronischen Erkrankungen, bei denen ein Tarifwechsel ohne Leistungsverschlechterung möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel Ihre Ausgaben senkt und Ihre Versorgung sichert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert