ARAG 210, 220, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 220, 548
Der ARAG 210, 220, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt, der sich durch großzügige Leistungsmerkmale auszeichnet. Im ambulanten Bereich erfolgt die Erstattung nach GOÄ-Sätzen, die über die Höchstsätze hinausgehen; hinzu kommen vollständige Erstattung von Sehhilfen (bis 105 EUR für Brillengestelle, 300 EUR jährlich für Kontaktlinsen, maximal 1.000 EUR einmalig pro Auge für Laser-Operationen), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung (ab 1.000 EUR mit vorheriger Zusage) sowie alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Beschränkung. Stationär wird Privatarztbehandlung im Einbettzimmer gewährt, ebenfalls mit GOÄ-Sätzen über Höchstsatz; Psychotherapie ist mitversichert. In der Zahnheilkunde bietet der Tarif 70-prozentige Kostenerstattung für Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie nach GOZ/GOÄ über Höchstsatz mit jährlich ansteigenden Obergrenzen (beginnend bei 1.025 EUR im ersten Jahr bis 9.225 EUR im neunten Jahr).
Als offener Tarif profitiert der ARAG 210, 220, 548 von einer aktiv gepflegten Altersstruktur, die Prämienanstiege tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Tarifen. Versicherte des gleichen Versicherers können dennoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen ARAG-Tarifen wechseln; in vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen realisieren, häufig unter Übernahme bestehender Altersrückstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel oder eine Leistungsoptimierung im ARAG PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation lohnend ist.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




