ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 210, 220, 548

Der ARAG 210, 220, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt, der sich durch großzügige Leistungsmerkmale auszeichnet. Im ambulanten Bereich erfolgt die Erstattung nach GOÄ-Sätzen, die über die Höchstsätze hinausgehen; hinzu kommen vollständige Erstattung von Sehhilfen (bis 105 EUR für Brillengestelle, 300 EUR jährlich für Kontaktlinsen, maximal 1.000 EUR einmalig pro Auge für Laser-Operationen), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung (ab 1.000 EUR mit vorheriger Zusage) sowie alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Beschränkung. Stationär wird Privatarztbehandlung im Einbettzimmer gewährt, ebenfalls mit GOÄ-Sätzen über Höchstsatz; Psychotherapie ist mitversichert. In der Zahnheilkunde bietet der Tarif 70-prozentige Kostenerstattung für Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie nach GOZ/GOÄ über Höchstsatz mit jährlich ansteigenden Obergrenzen (beginnend bei 1.025 EUR im ersten Jahr bis 9.225 EUR im neunten Jahr).

Als offener Tarif profitiert der ARAG 210, 220, 548 von einer aktiv gepflegten Altersstruktur, die Prämienanstiege tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Tarifen. Versicherte des gleichen Versicherers können dennoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen ARAG-Tarifen wechseln; in vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen realisieren, häufig unter Übernahme bestehender Altersrückstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel oder eine Leistungsoptimierung im ARAG PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation lohnend ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein offener Tarif bei der ARAG für Bestandsversicherte attraktiv bleibt

Der ARAG 210, 220, 548 ist offen gestaltet, das heißt, die ARAG nimmt weiterhin neue, externe Kunden in diesem Tarif auf. Dadurch profitiert die Risikogemeinschaft von einer gesünder strukturierten und jüngeren Altersstruktur, was Prämienerhöhungen typischerweise moderater ausfallen lässt als in geschlossenen Tarifen, deren Versichertenbestand kontinuierlich altert und schrumpft. Für Bestandsversicherte der ARAG bedeutet dies, dass der Tarif zu einem stabilen Kollektiv mit vorhersehbarer Entwicklung gehört.

Allerdings können auch offene Tarife von medizinischen Kostensteigerungen und inflationären Effekten betroffen sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle offenen und geschlossenen Tarife der ARAG und kann einschätzen, ob ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG für Sie attraktiv ist, um Prämien zu senken oder Leistungen gezielt anzupassen.

Tarifwechsel im ARAG 210, 220, 548: Rechte und Bedingungen

Versicherte in diesem Tarif haben das Recht, innerhalb der gleichen ARAG zu einem anderen Tarif zu wechseln (§204 VVG). Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wäre. Allerdings hängen beide Aspekte vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und die verfügbaren Zieltarife kostenfrei. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erfahren Sie, welche internen Wechseloptionen für Sie geeignet sind und welche Auswirkungen auf Prämie und Leistung zu erwarten sind: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 210, 220, 548: Warum und was tun?

Auch der offene ARAG 210, 220, 548 ist nicht gefeit vor Beitragserhöhungen, die durch medizinische Kostensteigerungen, inflationäre Effekte und veränderte Kapitalerträge entstehen. Obwohl die offene Struktur das Risiko moderater ausfallen lässt, sind Prämienanpassungen in Zeiten steigender Gesundheitskosten ein branchenweit verbreitetes Phänomen, von dem auch dieser hochwertige Tarif nicht ausgenommen wird.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist die klassische Antwort auf Beitragserhöhungen: Häufig entgehen Versicherte durch einen Wechsel zu einem niedrigeren Tarif-Niveau den Erhöhungsauswirkungen, ohne dabei wesentliche Leistungen aufzugeben. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die historischen Trends und künftige Szenarien für die ARAG nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Empfehlung: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 548

Der Tarif erstattet ambulant nach GOÄ-Sätzen über Höchstsatz, Sehhilfen bis 105 EUR (Brille), 300 EUR jährlich (Kontaktlinsen), 1.000 EUR einmalig pro Auge (Laser-Operation), 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Naturheilverfahren, Impfungen ohne Limit und einen offenen Hilfsmittelkatalog (100% bei Zusage ab 1.000 EUR). Stationär Privatarzt im Einbettzimmer mit GOÄ über Höchstsatz, stationäre Psychotherapie versichert. Zahnersatz und -behandlung 70% mit jährlich ansteigenden Obergrenzen (9.225 EUR im 9. Jahr), Kieferorthopädie 70%.
Der ARAG 210, 220, 548 ist ein offener Tarif: Die ARAG nimmt weiterhin neue Kunden auf, weshalb die Altersstruktur der Versichertengemeinschaft ausgeglichen bleibt. Das stabilisiert die Prämienentwicklung im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, deren Bestände altern und schrumpfen. Offene Tarife profitieren zudem von aktivem Versichertenmarketing und Management, was tendenziell zu moderateren Beitragserhöhungen führt.
Der ARAG 210, 220, 548 hat keinen Selbstbehalt: Versicherte zahlen 0 EUR Eigenanteil pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass sämtliche erstattungsfähigen Leistungen (ambulant, stationär, zahnärztlich) ohne vorherige Abzüge erstattet werden. Diese Konstellation positioniert den Tarif als Premium-Angebot ohne Kostenbremse für den Versicherten.
Ja. Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif zu wechseln (§204 VVG). In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die beste Strategie auf.
Das hängt stark ab von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen der ARAG. Der ARAG 210, 220, 548 ist ein hochwertiger Tarif ohne Selbstbehalt, mit Privatarzt und Höchstsatz-Erstattungen; ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie bereit sind, einzelne Leistungen zu reduzieren (etwa Selbstbehalt akzeptieren, Zimmertyp senken, zahnärztliche Prozentsätze limitieren), um deutlich Prämien zu sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann die konkrete Einsparung und die Leistungsverzichte transparent gegenüberstellen und Ihre Tarifwechsel-Empfehlung präzisieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert