ARAG 210, 220, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 220, 549 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif der ARAG mit den Tarifmodulen 210 (ambulant), 220 (stationär) und 549 (Zahnersatz) bietet eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte ambulante Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle sowie Gläser und Kontaktlinsen in voller Höhe. Der Tarif deckt Einbettzimmer und Privatarztbehandlung einschließlich Chefarztbehandlung ab. Mit einem Selbstbehalt von null Euro ist dieser Tarif eine Premium-Lösung aus der alten Welt.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden ARAG-Versicherten einen Optimierungspfad: Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu einem modernen Tarif Beitragssteigerungen bremsen, ohne dass gleichwertige Leistungen verloren gehen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Beitragsdynamik verschärft. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder günstiger positionierten Tarif kann daher sinnvoll sein, sofern Ihre Leistungsanforderungen dies zulassen und Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt. Er prüft, welche Tarifoptionen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio für Ihre individuelle Situation passen und kann auch für diesen geschlossenen Tarif verbindliche Wechselempfehlungen geben.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




