ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 220, 549 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der ARAG mit den Tarifmodulen 210 (ambulant), 220 (stationär) und 549 (Zahnersatz) bietet eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte ambulante Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle sowie Gläser und Kontaktlinsen in voller Höhe. Der Tarif deckt Einbettzimmer und Privatarztbehandlung einschließlich Chefarztbehandlung ab. Mit einem Selbstbehalt von null Euro ist dieser Tarif eine Premium-Lösung aus der alten Welt.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden ARAG-Versicherten einen Optimierungspfad: Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu einem modernen Tarif Beitragssteigerungen bremsen, ohne dass gleichwertige Leistungen verloren gehen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Beitragsdynamik verschärft. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder günstiger positionierten Tarif kann daher sinnvoll sein, sofern Ihre Leistungsanforderungen dies zulassen und Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt. Er prüft, welche Tarifoptionen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio für Ihre individuelle Situation passen und kann auch für diesen geschlossenen Tarif verbindliche Wechselempfehlungen geben.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 210, 220, 549 AW geschlossen?

Der Tarif wird nicht mehr aktiv für Neukunden erworben, sondern steht ausschließlich bestehenden ARAG-Versicherten im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zur Verfügung. Als geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt profitiert er weder von Neukundenprämien noch von einer ausgeglichenen Altersstruktur, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, wodurch die Risikomutualisierung schwächer wird und Beitragssprünge größer ausfallen.

Die alte Welt wird von den meisten Versicherern nicht mehr bewirtschaftet und bleibt oft aus Transparenzgründen unsichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt jedoch über einen vollständigen Überblick auch über geschlossene und veraltete Tarife. Insbesondere für Bestandsversicherte, die bereits in diesem Tarif untergebracht sind, prüft er gezielt optimierte Wechselalternativen, die in vielen Fällen niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen bieten.

Tarifwechsel im ARAG-Portfolio: Optionen für Bestandsversicherte

Innerhalb der ARAG besteht das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies bedeutet: Sie bleiben bei der ARAG, wechseln aber zu einem anderen Tarif - häufig mit modernen Leistungsmerkmalen und niedrigerem Beitrag. Die Übernahme bestehender Altersrückstellungen ist in vielen Fällen möglich, wobei der Umfang vom konkret gewählten Zieltarif abhängt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch dies hängt von den Tarifbedingungen und dem gewählten Ziel-Tarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm Ihre konkreten Wechselmöglichkeiten transparent darstellen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Zieltarife realistisch sind und wie eine optimierte Prämiensituation aussieht. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 220, 549 AW: Was können Sie tun?

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist dieser ARAG-Tarif besonders anfällig für steigende Beitragssätze. Der Grund liegt in der kleiner werdenden und älter werdenden Risikogemeinschaft: Neue Versicherte strömen nicht nach, während die Altersstruktur kontinuierlich nach oben driftet. Das zwingt die verbleibende Versichertengruppe, medizinische Kostensteigerungen und demografische Lasten allein zu tragen. Hinzu kommen Kostensteigerungen in der Medizin und eine sinkende Kapitalrendite auf Altersrückstellungen.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Offene oder jüngere Tarife haben eine ausgewogenere Altersstruktur und tendenziell gemäßigtere Beitragsraten. Um die tatsächliche Beitragsentwicklung nachzuvollziehen und Ihre Spielräume zu verstehen, empfiehlt sich ein Blick auf unsere Beitragserhöhungs-Chart, die die historische Prämienentwicklung der ARAG transparent macht. Der nächste Schritt ist eine individuelle Tarifoptimierung: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen persönlich, welche Wechsel möglich und sinnvoll sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 549 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ über den Höchstsatz hinaus, psychotherapeutische Sitzungen bis zu 50 pro Kalenderjahr, Sehhilfen (Gestelle bis 105 Euro, Gläser und Kontaktlinsen zu 100%), stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt und Chefarztbehandlung ebenfalls über GOÄ-Höchstsatz, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%. Der Selbstbehalt liegt bei null Euro, was Premium-Standard darstellt. Altersrückstellungen werden thesauriert. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind ohne Beschränkung enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und steht nur bestehenden ARAG-Versicherten zur Verfügung. Ein Abschluss durch externe Neukunden ist nicht möglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da keine neuen Versicherten hinzukommen. Dies führt zu einer überalterten Altersstruktur und damit verbundenen Beitragssteigerungen, die über den Durchschnitt hinausgehen. Für Bestandsversicherte ist die Nutzung des §204 VVG-Rechts auf einen internen Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif eine häufig sinnvolle Option.
Der Selbstbehalt beträgt null Euro pro Versicherungsjahr, unabhängig davon, ob es sich um ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen handelt. Diese Konstellation ist Premium-Segment und bedeutet, dass Sie ohne Eigenbelastungsschwelle Leistungen in Anspruch nehmen können. Ein solch niedriger Selbstbehalt ist in der heutigen PKV eher selten und positioniert diesen Tarif als Top-Produkt - allerdings ist dies mit entsprechend höheren Prämien verbunden, insbesondere weil der Tarif geschlossen ist und einer überalterten Risikogemeinschaft angehört.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies bedeutet, Sie wechseln innerhalb der ARAG zu einem anderen, häufig günstigeren Tarif. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Zieltarife für Sie in Betracht kommen und wie die Beitragsersparnis aussieht.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie durch Beitragserhöhungen zunehmend belastet sind, der Tarif geschlossen ist und keine Neuzugänge mehr aufnimmt, wird ein Tarifwechsel in der Regel attraktiv - besonders, wenn verfügbare Alternativtarife ähnliche Leistungen (Einbettzimmer, GOÄ-Niveau, Zahnersatz) zu niedrigerem Beitrag bieten. Allerdings spielen auch Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und eventuell bereits eingeleitete medizinische Behandlungen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in Ihrer kostenlosen PKV-Tarifanalyse detailliert, ob und wohin ein Wechsel sinnvoll ist und welche Leistungsabstriche vertretbar wären.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert