ARAG 210, 220, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 220, 549 NW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG Krankenversicherungs-AG, der mit vollständiger Kostenerstattung und hochwertigem Leistungsprofil überzeugt. Selbstbehalt von null Euro bedeutet, dass jede medizinische Leistung direkt erstattet wird. Die ambulante Behandlung erfolgt auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, die stationäre Versorgung mit Einbettzimmer und Privatarztbehandlung, die Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz - ein Gesamtpaket für anspruchsvolle Versicherte.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet bestehenden ARAG-Versicherten die Möglichkeit, von diesem geschlossenen Tarif in ein für Sie optimiertes Angebot zu wechseln. Mit dem Schließen dieses Tarifs für Neukunden schrumpft zwar die Risikogemeinschaft, doch häufig lassen sich durch einen strategischen Wechsel zu einem offenen Tarif ähnliche Leistungen bei moderater Prämienentwicklung realisieren. Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen im ARAG PKV-Tarif tatsächlich realisierbar sind - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt die Analyse durch.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




