ARAG 210, 230, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 230, 520 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 230, 520 AW der ARAG ist ein Premium-Produkt der alten Welt ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung wird über Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, stationär erfolgt Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern. Die Zahnversicherung mit 100% für Behandlungen und 60% für Zahnersatz bietet solide Zahndeckung bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Psychotherapie mit 50 Sitzungen pro Jahr und umfassende Vorsorge runden das Profil ab.
Als geschlossener Tarif nimmt der 210, 230, 520 AW keine neuen externen Kunden mehr auf. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Bestandsversicherte der ARAG jedoch können von dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen sind offene oder optimierte ARAG-Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien erreichbar. Die Altersrückstellungen bleiben oft vollständig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob für Sie ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif infrage kommt.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




