ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 210, 230, 520 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 230, 520 AW der ARAG ist ein Premium-Produkt der alten Welt ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung wird über Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, stationär erfolgt Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern. Die Zahnversicherung mit 100% für Behandlungen und 60% für Zahnersatz bietet solide Zahndeckung bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Psychotherapie mit 50 Sitzungen pro Jahr und umfassende Vorsorge runden das Profil ab.

Als geschlossener Tarif nimmt der 210, 230, 520 AW keine neuen externen Kunden mehr auf. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Bestandsversicherte der ARAG jedoch können von dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen sind offene oder optimierte ARAG-Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien erreichbar. Die Altersrückstellungen bleiben oft vollständig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob für Sie ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 230, 520 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der 210, 230, 520 AW geschlossen ist und was das bedeutet

Ein geschlossener Bisex-Tarif wie der ARAG 210, 230, 520 AW steht neuen Kunden außerhalb der ARAG nicht mehr zur Verfügung. Bestandsversicherte derselben ARAG können aber weiterhin hineinwechseln - das ist die entscheidende Öffnung für Sie als Versicherte: Der §204 VVG erlaubt den internen Wechsel ohne externe Konkurrenz. Das Problem ist jedoch die Risikogemeinschaft: Mit jeder Kündigung und wenig Neuzugang schrumpft das Versichertenkollektiv, und die Prämien müssen die höheren Kosten auf weniger Schultern verteilen.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifbenchmarks unterrepräsentiert. Genau deshalb verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife wie den 210, 230, 520 AW: Er kann prüfen, ob eine Optimierung innerhalb der ARAG mit erheblichen Einsparungen möglich ist.

Tarifwechsel im 210, 230, 520 AW: Ihre Rechte und Optionen

Der §204 VVG gibt Ihnen als Bestandsversichertem das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG - ohne den Versicherer zu verlassen. Das Schöne daran: In vielen Fällen übernimmt die ARAG die Altersrückstellungen aus dem 210, 230, 520 AW vollständig in den neuen Tarif, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings muss jede Situation einzeln geprüft werden: Die genauen Bedingungen, wie viele Altersrückstellungen übernommen werden und ob Ihre Gesundheit neu bewertet wird, hängen vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und findet heraus, welche Tarife innerhalb der ARAG für Sie passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Empfehlung - Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre Optionen zeigen.

Beitragserhöhung im 210, 230, 520 AW: Wie Sie reagieren können

Der ARAG 210, 230, 520 AW ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil der geschlossene Status das Risiko konzentriert. Je älter die verbleibenden Versicherten werden und je weniger Neukunden hinzukommen, umso stärker steigen die Beiträge. Der Tarif profitiert nicht mehr von der stabilisierenden Wirkung einer wachsenden und jungen Risikogemeinschaft. Hinzu kommen die allgemeinen Kostenentwicklungen in der Medizin.

Genau hier hilft ein Tarifwechsel nach §204 VVG: Oft können Sie in einen offenen oder weniger belasteten ARAG-Tarif wechseln, in dem Ihre Beiträge deutlich niedriger ausfallen und die Prämienentwicklung moderater verläuft. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG Seite an, um die historische Entwicklung einzuordnen. Wenn die Steigerungen nicht mehr tragbar sind, ist ein optimierter Tarif oft die beste Lösung - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 520 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen über GOÄ-Höchstsätze hinaus ab. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR für Gestelle (Gläser und Kontaktlinsen in voller Höhe), Hilfsmittel wie Hörhilfen und Prothesen aus einem geschlossenen Katalog. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern, Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% bis zur Jahresgrenze von 1.025 EUR (1. Jahr) / 2.050 EUR (2. Jahr). Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen oder zeitliche Einschränkung sind enthalten.
Der 210, 230, 520 AW ist ein geschlossener Tarif der ARAG. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt dieser Tarif aber für interne Tarifwechsel zugänglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt jedoch zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb viele Versicherte einen internen Wechsel zu einem offenen oder optimierteren Tarif anstreben.
Der 210, 230, 520 AW hat keinen Selbstbehalt (0 EUR). Das bedeutet, dass Sie alle ambulanten und stationären Leistungen ohne Eigenbeteiligung erhalten. Diese Besonderheit macht den Tarif als Basis attraktiv, allerdings wird die Beitragsbelastung durch die geschlossene Struktur erhöht.
Ja, als Bestandsversicherte der ARAG können Sie von dem Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG Gebrauch machen. In vielen Fällen sind günstigere ARAG-Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichbar. Altersrückstellungen werden oft vollständig mitgenommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Die genauen Bedingungen für Ihren speziellen Fall kann nur unser PKV-Sachverständiger klären. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie mit Beitragserhöhungen kämpfen - was bei geschlossenen Tarifen typisch ist. Ihr Alter, der Gesundheitszustand und verfügbare Alternativen innerhalb der ARAG spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob offene ARAG-Tarife Ihnen niedrigere Prämien bei ähnlichen oder besseren Leistungen bieten. Das Sparpotenzial kann erheblich sein, besonders wenn Sie längere Zeit im 210, 230, 520 AW versichert sind und Altersrückstellungen aufgebaut haben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert