ARAG 210, 230, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 230, 520 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 520 NW kombiniert zwei Premium-Merkmale, die viele Versicherte besonders schätzen: einen Selbstbehalt von 0 Euro pro Versicherungsjahr und eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus für ambulante und stationäre Leistungen. Ergänzt wird das Profil durch 100 Prozent Erstattung von Zahnbehandlungen, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, ein umfassendes Hilfsmittel-Programm mit offenem Katalog, großzügige Vorsorge ohne Altersgrenzen und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag. Im stationären Bereich sichert die Tarif-Variante 230 Privatarztbehandlung zu. Das Leistungsprofil entspricht der neuen Welt und wurde als Bestandstarif geschlossen.
Für Versicherte, die in diesem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG verhandeln möchten, eröffnen sich häufig Chancen auf Prämienersparnisse, ohne die umfangreich verfügbaren Altersrückstellungen zu verlieren. Da es sich um einen geschlossenen Tarif handelt, schrumpft das Versichertenkollektiv mit den Jahren, was Beitragserhöhungen tendenziell verschärft. Ein Wechsel in einen offeneren oder kostengünstiger kalkulierten Tarif im gleichen Versicherer kann daher für bestehende Versicherte eine attraktive Möglichkeit darstellen, die Prämien zu stabilisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche ARAG-PKV-Tarif-Optionen zu Ihrer Situation passen und ob ein interner Wechsel ohne Neubewertung möglich ist.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




