ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 230, 520 im Überblick

Der ARAG 210, 230, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt und besticht durch seinen umfassenden Leistungsschutz: null Euro Selbstbehalt, ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung, und großzügige Zahnleistungen mit 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen, und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung (ab 1.000 Euro mit Zusagenerfordernis) erweitern das Leistungsspektrum zusätzlich.

Die offene Struktur dieses Tarifs bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich durch Neukunden ergänzt wird, was tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen führt. Die Altersstruktur profitiert von dieser Offenheit, wodurch Generationeneffekte moderater ausfallen als bei geschlossenen Tarifen. Bestehende Versicherte anderer ARAG-Tarife können zudem einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen, um häufig von niedrigeren Prämien oder besseren Leistungen zu profitieren, ohne die bereits angesammelten Altersrückstellungen zu verlieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet diesen ARAG PKV-Tarif vollständig für Ihre persönliche Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif bei der ARAG: Was bedeutet das für den 210, 230, 520?

Der ARAG 210, 230, 520 nimmt aktiv Neukunden auf und profitiert von einer ausgewogenen Altersstruktur, die Beitragssteigerungen moderiert. Anders als geschlossene Tarife, die ihre Versichertenzahl nicht mehr durch externe Neuzugänge vergrößern, wächst die Risikogemeinschaft des 210, 230, 520 kontinuierlich. Diese offene Marktposition bedeutet für bestehende Versicherte in anderen ARAG-Tarifen: Ein §204 VVG interner Tarifwechsel in diese leistungsstarken Module bleibt jederzeit möglich.

Geschlossene Tarife erleben häufig eine Beitragsspirale, weil die Versichertenzahl schrumpft und die älter werdende Gruppe auf weniger junge Schultern verteilt wird. Beim 210, 230, 520 ist dieses Risiko deutlich geringer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über fundierte Kenntnisse aller ARAG-Tarife und kann einschätzen, welcher offene oder geschlossene Tarif zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Tarifwechsel im ARAG 210, 230, 520: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Als bereits versicherter ARAG-Kunde können Sie jederzeit in den 210, 230, 520 oder andere ARAG-Tarife nach §204 VVG wechseln. Bei diesem internen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherung werden die bisherigen Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Allerdings hängt der genaue Umfang von Ihrer individuellen Situation ab. Dabei können Sie oft Beitragsmittel sparen oder sogar bessere Leistungen erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und prüft konkret, ob der 210, 230, 520 zu Ihnen passt und wie ein Wechsel umgesetzt werden kann. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung, damit Sie sicher entscheiden. Jetzt anmelden und profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Beitragserhöhung im ARAG 210, 230, 520: Was tun?

Obwohl der 210, 230, 520 durch seine offene Struktur und stabile Altersstruktur Beitragssteigerungen moderiert, können Prämienerhöhungen aufgrund gestiegener medizinischer Kosten und Kostensteigerungen auch bei diesem Tarif eintreten. Der Null-Euro-Selbstbehalt und die großzügigen Leistungen machen diesen Tarif zwar attraktiv, bedeuten aber auch, dass Kostensprünge ohne Puffer direkt in die Beiträge fließen. Eine Beitragserhöhung ist daher ein Anlass, den Tarif kritisch zu überprüfen.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Leistungen kann in vielen Fällen die monatliche Last senken, ohne dass Sie den Versicherungsschutz ganz aufgeben müssen. Mit unserer Analyse können Sie sehen, welche Alternativen Ihnen bei der ARAG offenstehen und wie viel Sie möglicherweise einsparen. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung bei der ARAG nachzuvollziehen. Jetzt anmelden und lassen Sie sich zeigen, welche Tarifwechsel-Option zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 520

Der Tarif bietet umfassenden Schutz: null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Sätze über dem Höchstsatz für ambulante und stationäre Behandlung, Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 300 Euro jährlich für Kontaktlinsen und bis 1.000 Euro einmalig für Laser-Operationen, 100% Zahnbehandlung und professionelle Reinigung, 60% Zahnersatz und Kieferorthopädie, sowie 100% Erstattung für Hilfsmittel (ab 1.000 Euro mit vorheriger Genehmigung 80%).
Der ARAG 210, 230, 520 ist ein offener Tarif, nimmt also weiterhin aktiv Neukunden auf. Diese offene Struktur stabilisiert die Risikogemeinschaft durch eine ausgewogene Altersstruktur und führt typischerweise zu moderateren Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife, bei denen die Versichertenzahl schrumpft.
Der Selbstbehalt beträgt null Euro. Das bedeutet, dass jede medizinische Leistung ohne Wartezeit und Eigenanteil von der Versicherung übernommen wird, sofern sie vertraglich abgedeckt ist. Der fehlende Selbstbehalt macht diesen Tarif besonders komfortabel für Versicherte, die häufig zum Arzt gehen.
Ja, Sie können jederzeit nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen behalten Sie Ihre Altersrückstellungen und müssen sich keiner neuen Gesundheitsprüfung unterziehen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab: Alter, Gesundheitszustand, aktuelle Beitragsbelastung und verfügbare Alternativentarife sind entscheidend. Jüngere oder besser verdienende Versicherte profitieren oft vom großzügigen Leistungsumfang des 210, 230, 520. Falls Sie unter Beitragserhöhungen leiden, könnten alternative ARAG-Tarife mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Leistungen günstiger sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, ob dieser Tarif zu Ihnen passt oder ob ein Wechsel finanzielle Entlastung bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert