ARAG 210, 230, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 230, 520 im Überblick
Der ARAG 210, 230, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt und besticht durch seinen umfassenden Leistungsschutz: null Euro Selbstbehalt, ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung, und großzügige Zahnleistungen mit 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen, und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung (ab 1.000 Euro mit Zusagenerfordernis) erweitern das Leistungsspektrum zusätzlich.
Die offene Struktur dieses Tarifs bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich durch Neukunden ergänzt wird, was tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen führt. Die Altersstruktur profitiert von dieser Offenheit, wodurch Generationeneffekte moderater ausfallen als bei geschlossenen Tarifen. Bestehende Versicherte anderer ARAG-Tarife können zudem einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen, um häufig von niedrigeren Prämien oder besseren Leistungen zu profitieren, ohne die bereits angesammelten Altersrückstellungen zu verlieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet diesen ARAG PKV-Tarif vollständig für Ihre persönliche Situation.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




