ARAG 210, 230, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 230, 528 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 528 AW aus der alten Welt kombiniert mehrere Premiummerkmale: Selbstbehalt entfällt vollständig, die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, und der Zahnersatz mit 70 Prozent Erstattung ist überdurchschnittlich. Stationär sind Privatarztbehandlung und Mehrbettzimmer versichert, psychotherapeutische Leistungen sind umfassend abgedeckt mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Als geschlossener Tarif ist die Risikogemeinschaft begrenzt und schrumpft mit den Jahren, was tendenziell zu höheren Beitragssprüngen führt. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: Häufig können Altersrückstellungen in vollem Umfang übernommen werden, und in vielen Fällen sind niedrigere Beiträge bei erhaltenen oder sogar besseren Leistungen realisierbar, ohne dass eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Ob ein Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll und umsetzbar ist, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft speziell für den ARAG PKV-Tarif Ihre optimalen Optionen.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




