ARAG 210, 230, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 230, 528 NW: Leistungen und Wechseloptionen
Die ARAG 210, 230, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit vollständiger Leistungsgarantie: Selbstbehalt null Euro, ambulante und stationäre Behandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationär Mehrbettzimmer, Privatarzt, Chefarztbehandlung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle mit unbegrenzten Gläsern und Kontaktlinsen, sowie offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Kostenübernahme. Zahn: 70% Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft unterliegt die ARAG 210, 230, 528 NW typischerweise verstärktem Beitragsdruck durch demografische Alterung. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif desselben Versicherers bietet in vielen Fällen die Chance auf stabilere Beitragsentwicklung und häufig auch auf gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart Einsparpotenziale bei Ihrem ARAG PKV-Tarif und empfiehlt, welche Optimierungen für Ihre persönliche Situation passen.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




