ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 230, 528 NW: Leistungen und Wechseloptionen

Die ARAG 210, 230, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit vollständiger Leistungsgarantie: Selbstbehalt null Euro, ambulante und stationäre Behandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationär Mehrbettzimmer, Privatarzt, Chefarztbehandlung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle mit unbegrenzten Gläsern und Kontaktlinsen, sowie offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Kostenübernahme. Zahn: 70% Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft unterliegt die ARAG 210, 230, 528 NW typischerweise verstärktem Beitragsdruck durch demografische Alterung. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif desselben Versicherers bietet in vielen Fällen die Chance auf stabilere Beitragsentwicklung und häufig auch auf gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart Einsparpotenziale bei Ihrem ARAG PKV-Tarif und empfiehlt, welche Optimierungen für Ihre persönliche Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum die ARAG 210, 230, 528 NW für Bestandsversicherte interessant bleibt

Obwohl die ARAG 210, 230, 528 NW keine neuen Kunden aufnimmt, gehört sie für bestehende Versicherte zu den leistungsstarken Tarifen im Portfolio. Mit Selbstbehalt null und Überhonorar über GOÄ-Höchstsätzen ambulant und stationär bietet sie echten Vollschutz ohne Zuzahlung. Die Risikogemeinschaft schrumpft allerdings kontinuierlich, da kein Zuwachs junger Versicherter erfolgt. Das bedeutet: Umlageeffekte verschärfen sich, Beitragsspitzen werden wahrscheinlicher.

Bestehende Versicherte dieses Tarifs können gemäß §204 VVG intern zu anderen ARAG-Tarifen wechseln. Ein Tarifwechsel lohnt sich, wenn ein neuerer, offener Tarif ähnliche Leistungen zu niedrigerem Beitrag bietet und die Altersrückstellungen übernommen werden. Erfahren Sie, ob Ihr Wechsel ohne Gesundheitsfragen machbar ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So funktioniert die interne Optimierung

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG bleibt eine zentrale Option. Sie bleiben Versicherter bei derselben Gesellschaft und können in günstigere oder besser positionierte Tarife wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre bisherigen Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom geplanten Zieltarif ab. In vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig oder großteils übernommen werden, ohne dass Sie sich einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft Ihren Tarifbestand und zeigt auf, welche Wechseloptionen bei der ARAG konkret machbar sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine detaillierte Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Wechsel als Ausweg

Geschlossene Tarife wie die ARAG 210, 230, 528 NW erleben typischerweise höhere Beitragssprünge als offene. Der Grund: Die Versichertengruppe wird älter, der Durchschnitt an Gesundheitsleistungen steigt, gleichzeitig gibt es keine neuen jungen Versicherten, die die Lasten verteilen. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher voller auf das schrumpfende Kollektiv. Das macht Beitragserhöhungen nicht nur wahrscheinlicher, sondern auch größer.

Der §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen ARAG-Tarif kann Abhilfe schaffen: Häufig profitieren Sie von einer stabileren Altersstruktur und damit moderaterem Beitragswachstum. Ergänzend empfehlen wir, einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG zu werfen, um die Dynamik dieses Tarifs über die Jahre zu sehen. Lassen Sie sich dann durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse einen maßgeschneiderten Wechselplan erstellen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 528 NW

Vollschutz ohne Selbstbehalt. Ambulant: GOÄ über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle plus volle Kosten für Gläser und Kontaktlinsen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, unbegrenzte Vorsorge und Schutzimpfungen. Stationär: Mehrbettzimmer, Privatarzt und Chefarzt, Psychotherapie enthalten. Zahn: 70% Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, jährliche Höchstgrenzen von 1.025 und 2.050 Euro.
Ein geschlossener Tarif. Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Versichertengruppe schrumpft und altert dadurch schneller. Das führt zu erhöhtem Beitragsdruck und überdurchschnittlichen Prämienanhebungen. Bestandsversicherte der ARAG können aber weiterhin intern nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder ihn verlassen und zu anderen ARAG-Tarifen optimieren.
Null Euro. Sie zahlen keinen Selbstbehalt in diesem Tarif, weder ambulant noch stationär noch zahnärztlich. Das macht ihn besonders attraktiv für Versicherte, die Vollversorgung bevorzugen. Allerdings müssen Sie bei Zahnersatz und Kieferorthopädie wissen: Erstattung erfolgt nur bis zur Summenbegrenzung von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Ja, als ARAG-Versicherter steht Ihnen der interne Tarifwechsel gemäß §204 VVG offen. Häufig existieren in den offenen ARAG-Tarifen vergleichbar gute oder sogar bessere Leistungen zu niedrigerem Beitrag. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Alternativen für Sie. Ob Gesundheitsfragen entfallen und wie viel Ihrer Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach detaillierter Prüfung einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und davon ab, wie steil die Beitragsentwicklung in Ihrem persönlichen Fall ausfällt. Da dieser Tarif geschlossen ist, sind Beitragssprünge typischerweise ausgeprägter. Ein Wechsel zu einem offenen ARAG-Tarif mit stabilerem Kollektiv kann sich lohnen, besonders wenn Sie noch jung oder mittleren Alters sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird im Einzelfall überprüfen, ob ein Wechsel finanzielle Entlastung und mindestens gleichwertige Leistungen bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert