ARAG 210, 230, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 230, 528 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif ARAG 210, 230, 528 der ARAG richtet sich an Neuversicherte und bestehende Versicherte mit einem Leistungsprofil ohne Selbstbehalt. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, ebenso die stationäre Privatarztbehandlung. Mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Hilfsmitteln zu 100% (ab 1.000 EUR mit Zusage) und großzügigen Sehhilfen-Leistungen positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment der neuen Welt.
Als offener Tarif profitiert die Risikogemeinschaft von laufenden Neuzugängen und einer stabileren Altersstruktur, was tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen begünstigt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren ARAG-Tarifen bleibt dennoch eine Option, sollte sich die persönliche Lebenssituation ändern; in vielen Fällen können Altersrückstellungen und äquivalente Leistungen erhalten bleiben, wenn auch eine erneute Gesundheitsprüfung in Betracht kommt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob dieser ARAG PKV-Tarif wirklich optimal zu Ihrer Situation passt oder ob ein interner Wechsel sinnvoll sein könnte.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




