ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 230, 528 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 210, 230, 528 der ARAG richtet sich an Neuversicherte und bestehende Versicherte mit einem Leistungsprofil ohne Selbstbehalt. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, ebenso die stationäre Privatarztbehandlung. Mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Hilfsmitteln zu 100% (ab 1.000 EUR mit Zusage) und großzügigen Sehhilfen-Leistungen positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment der neuen Welt.

Als offener Tarif profitiert die Risikogemeinschaft von laufenden Neuzugängen und einer stabileren Altersstruktur, was tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen begünstigt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren ARAG-Tarifen bleibt dennoch eine Option, sollte sich die persönliche Lebenssituation ändern; in vielen Fällen können Altersrückstellungen und äquivalente Leistungen erhalten bleiben, wenn auch eine erneute Gesundheitsprüfung in Betracht kommt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob dieser ARAG PKV-Tarif wirklich optimal zu Ihrer Situation passt oder ob ein interner Wechsel sinnvoll sein könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 230, 528 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offene Tarifstruktur und ihre Bedeutung für den ARAG 210, 230, 528

Der Tarif ist offen für Neukunden und behält damit eine breitere Basis von jüngeren Versicherten, die die Beitragslast verteilen. Im Gegensatz zu geschlossenen Altbeständen, die durch Ausscheiden älterer Versicherter kontinuierlich schrumpfen, stabilisiert eine offene Struktur die Risikogemeinschaft. Das bedeutet für Sie als Versicherte des 210, 230, 528: Die Beitragsentwicklung ist typischerweise moderater, solange die medizinischen Kosten nicht überproportional steigen.

Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet die offene Tarifstruktur zusätzlich die Option eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Sollte ein günstigerer ARAG-Tarif mit ähnlichem oder verbessertem Leistungsprofil verfügbar sein, können Sie von diesem Wechselrecht profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann offene wie auch geschlossene ARAG-Tarife analysieren, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu empfehlen.

Tarifwechsel im ARAG-Bestand: Chancen und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist ohne Antragsprüfung möglich, allerdings hängt dies von der individuellen Konstellation ab. In der Regel werden bei gleichwertigen oder besseren Leistungen Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation kostenlos im Rahmen unserer Tarifanalyse und zeigt auf, welche Wechseloptionen innerhalb der ARAG verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit über realistische Einsparungen und mögliche Leistungsveränderungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 230, 528 - Handlungsmöglichkeiten

Auch offene Tarife wie der ARAG 210, 230, 528 bleiben nicht vor Beitragserhöhungen verschont, da medizinische Kostensteigerungen unabhängig von der Risikogemeinschaftsgröße wirken. Hinzu kommen über längere Zeiträume Alterseffekte, die auch bei offenen Beständen zu Erhöhungen führen. Sollten Sie eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung erhalten, ist das kein Grund zur Sorge, sondern ein Signal, Ihre Tarifoptionen zu prüfen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren ARAG-Tarif kann in vielen Fällen Ihre Prämie senken und dabei Leistungen erhalten oder sogar verbessern. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite zeigt transparent, wie sich Ihre aktuelle Prämie entwickelt hat, und verdeutlicht das Sparpotenzial eines Wechsels. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 528

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Enthalten sind 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laser-OP (pro Auge einmalig), 105 EUR für Brillengestelle alle 24 Monate oder bei Sehstärkeänderung von mindestens 0,5 Dioptrien, 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 70% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet, ab 1.000 EUR mit vorheriger Zusage. Psychotherapie ist auch stationär versichert.
Der ARAG 210, 230, 528 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv Neukunden auf. Das stabilisiert die Altersstruktur der Risikogemeinschaft und führt typischerweise zu moderateren Beitragsentwicklungen im Vergleich zu geschlossenen Altbeständen. Für bestehende ARAG-Versicherte bedeutet dies zusätzlich, dass ein interner Tarifwechsel zu anderen ARAG-Tarifen jederzeit möglich ist, ohne die Versicherungsgemeinschaft zu wechseln.
Der ARAG 210, 230, 528 hat keinen Selbstbehalt. Das heißt, Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsfall oder Kalenderjahr - alle erstattungsfähigen Leistungen werden vollständig von der ARAG übernommen. Das positioniert diesen Tarif im Premium-Segment und macht ihn besonders für Versicherte attraktiv, die maximale Kostenfreiheit bevorzugen.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie nach §204 VVG in einen günstigeren ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings hängt dies vom konkreten Zieltarif ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen verfügbar sind.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie deutlich unter 45 Jahren alt sind und gute Gesundheit genießen, können preisgünstigere ARAG-Tarife mit Selbstbehalt oft erhebliche Einsparungen bringen. Für ältere oder chronisch erkrankte Versicherte kann der 210, 230, 528 mit seinem Null-Selbstbehalt und der umfassenden Leistung (GOÄ über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen, 70% Zahnersatz) das beste Kosten-Leistungs-Verhältnis darstellen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre Chancen konkret bewerten und Ihnen eine Handlungsempfehlung geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert