ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 210, 230, 529 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt der ARAG Krankenversicherungs-AG: Der 210, 230, 529 AW kombiniert eine vollständige Kostenerstattung ohne jeglichen Selbstbehalt mit überdurchschnittlichen Leistungen. Auf ambulanter Seite erstattet das Tarifmodul 210 ärztliche Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 psychologische Sitzungen pro Jahr und bis zu 105 EUR für Sehhilfen. Der stationäre Anteil (230) sichert Privatarztbehandlung ab, während das Zahnmodul 529 Behandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie ebenfalls zu 80% erstattet, allerdings mit einer Summenbegrenzung auf 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr.

Da dieser Tarif bereits seit Jahren nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, besteht für bestehende ARAG-Versicherte das Wechselrecht innerhalb desselben Versicherers gemäß §204 VVG. Ein interner Tarifwechsel kann in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen führen, während die Altersrückstellungen häufig teilweise oder vollständig übernommen werden können und eine Gesundheitsprüfung oft entfällt oder reduziert ausfällt. Gleichzeitig bedeutet der geschlossene Status dieses alten Tarifs, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und Beitragssteigerungen tendenziell über dem Durchschnitt liegen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihre Situation empfiehlt und wo konkret Optimierungspotenzial liegt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif größere Herausforderungen mit sich bringt

Der ARAG 210, 230, 529 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, d.h. externe Neukunden können nicht mehr eintreten. Dies führt zwangsläufig zu einer schrumpfenden und überalternden Versichertengemeinschaft: Mit jedem Jahr sinkt die Anzahl der aktiven Versicherten, während gleichzeitig der Anteil der älteren und leistungsintensiveren Kunden steigt. Diese demografische Spirale treibt die Beiträge in geschlossenen Tarifen chronisch nach oben, oft stärker als bei offenen Systemen, die von Neueinsteigern profitieren.

Allerdings bleibt für Sie als bestehender ARAG-Versicherter eine wichtige Möglichkeit: Sie können innerhalb des gleichen Versicherers in einen anderen, meist jüngeren und offeneren Tarif wechseln. Geschlossene Tarife sind nicht mehr öffentlich beworben, und unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch die älteren Bestandstarife genau. Wenn Sie genaue Informationen zu Ihrem Tarif benötigen, ist eine individualisierte Analyse sinnvoll.

Tarifwechsel bei der ARAG: Ihre Chancen auf bessere Konditionen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist das richtige Werkzeug, wenn Sie Ihre Beiträge senken möchten. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise in den neuen Tarif mitzunehmen, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie, welche Tarifziele sinnvoll sind - beispielsweise ob Sie die Zahnleistungen oder das Psychotherapie-Volumen behalten, die Selbstbeteiligung neu justieren oder ganz auf null fahren können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse verdeutlicht die konkreten Einsparpotenziale: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 210, 230, 529 AW: Auswege nutzen

Dieser alte, geschlossene Tarif ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft, die kontinuierliche Alterung der verbleibenden Versicherten und steigende Leistungsausgaben treiben die Prämien nach oben. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen, die früher einen Teil der Steigerung abfedern konnten. Für Versicherte im ARAG 210, 230, 529 AW sind Steigerungen im hohen zweistelligen Bereich keine Seltenheit mehr.

Der praktische Ausweg: Ein Wechsel zu einem günstigeren, meist in sich stabiler kalkulierten Tarif der ARAG kann Ihre Beitragssituation deutlich entlasten. Häufig sind solche Wechsel ohne erhebliche Leistungseinbußen möglich, und die Altersrückstellungen fließen oft anteilig mit. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu verstehen, wie dieser Tarif im Preistrend liegt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkrete Alternative: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 529 AW

Der Tarif bietet ohne Selbstbehalt Ambulanzleistungen mit GOÄ über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 EUR für Gestell zzgl. 100% für Gläser und Kontaktlinsen, und Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Altersgrenze oder zeitliche Beschränkung. Stationär ist Privatarztbehandlung eingeschlossen, zahnärztlich werden Behandlungen zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% erstattet - jedoch mit einer Summenbegrenzung auf 1.025 EUR (1. Jahr) und 2.050 EUR (2. Jahr).
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif der alten Welt. Neue externe Kunden können nicht mehr eintreten. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende ARAG-Versicherte haben jedoch das Recht, innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif zu wechseln und profitieren damit oft von besseren Beitragsperspektiven.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR. Das ist eine vollständige Kostenerstattung ohne Eigenanteil. Dieser Tarif gehört zu den wenigen alten ARAG-Tarifen ohne Selbstbeteiligung, was auf eine ursprüngliche Premium-Positionierung hindeutet. Allerdings wird diese Volldeckung durch die geschlossene Natur des Tarifs und seine demografischen Herausforderungen mit steigenden Gesamtbeiträgen erkauft.
Ja, Sie können als bestehender ARAG-Versicherter von Ihrem Wechselrecht nach §204 VVG Gebrauch machen und innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen sind die Altersrückstellungen in den neuen Tarif übertragbar, und die Gesundheitsprüfung fällt oft geringer aus oder entfällt ganz. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Allerdings spricht die strukturelle Situation dieses geschlossenen, überalternden Tarifs für eine Wechselprüfung: Die Beitragsaussichten sind ungünstig. Ob Sie dabei auf Zahnleistungen, Psychotherapie oder andere Leistungen verzichten müssen, entscheidet sich im Einzelfall. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, ob ein Tarifwechsel kostenneutral oder mit Vorteil möglich ist und welche Zieltarife für Sie infrage kommen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert