ARAG 210, 230, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 230, 529 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt der ARAG Krankenversicherungs-AG: Der 210, 230, 529 AW kombiniert eine vollständige Kostenerstattung ohne jeglichen Selbstbehalt mit überdurchschnittlichen Leistungen. Auf ambulanter Seite erstattet das Tarifmodul 210 ärztliche Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 psychologische Sitzungen pro Jahr und bis zu 105 EUR für Sehhilfen. Der stationäre Anteil (230) sichert Privatarztbehandlung ab, während das Zahnmodul 529 Behandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie ebenfalls zu 80% erstattet, allerdings mit einer Summenbegrenzung auf 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr.
Da dieser Tarif bereits seit Jahren nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, besteht für bestehende ARAG-Versicherte das Wechselrecht innerhalb desselben Versicherers gemäß §204 VVG. Ein interner Tarifwechsel kann in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen führen, während die Altersrückstellungen häufig teilweise oder vollständig übernommen werden können und eine Gesundheitsprüfung oft entfällt oder reduziert ausfällt. Gleichzeitig bedeutet der geschlossene Status dieses alten Tarifs, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und Beitragssteigerungen tendenziell über dem Durchschnitt liegen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihre Situation empfiehlt und wo konkret Optimierungspotenzial liegt.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




