ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 230, 540 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 540 AW aus der alten Welt kombiniert eine leistungsstarke Zahnabsicherung mit großzügigen Regelleistungen im ambulanten Bereich. Mit einer GOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, 100% Erstattung für Zahnbehandlung, 60% für Zahnersatz und keinerlei Selbstbehalt bildet dieser Tarif eine solide Grundversorgung für Bestandsversicherte der ARAG, die ihre Zahnzusatzabsicherung in der Komplettkalkulation berücksichtigen.

Als geschlossener Tarif ist der 210, 230, 540 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende ARAG-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und der demografischen Alterung ist eine moderate bis überdurchschnittliche Beitragsentwicklung zu erwarten, weshalb regelmäßige Wechselüberprüfungen sinnvoll sind. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen realisiert werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel zu Ihrem Vorteil beiträgt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt Ihre Situation beim ARAG PKV-Tarif individuell und beratungsorientiert.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 230, 540 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein geschlossener Tarif bei der ARAG bedeutet

Der ARAG 210, 230, 540 AW ist seit seiner Schließung nicht mehr für neue externe Kunden verfügbar, was typischerweise zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft führt. Die sinkende Versichertenzahl bei gleichzeitiger Alterung des Bestands verstärkt den Druck auf die Beiträge. Allerdings eröffnet sich für bestehende ARAG-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um diese Entwicklung aktiv zu steuern.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von der ARAG häufig nicht mehr im Verkauf aktiv beworben, sind aber für Bestandskunden weiterhin relevant. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über solche Positionen und kann konkrete Wechselalternativen empfehlen, die zu Ihrer Situation passen und die Leistungsqualität wahren oder sogar verbessern.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: So funktioniert es

Ein Wechsel aus dem 210, 230, 540 AW in einen günstigeren ARAG-Tarif läuft über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG ab. Das bedeutet, dass Sie beim gleichen Versicherer bleiben und von den aufgebauten Altersrückstellungen profitieren. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Policierung und zeigt auf, welche ARAG-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu reduzierten Prämien führen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, diese Szenarien transparent zu vergleichen. Jetzt anmelden und finden Sie heraus, ob ein Wechsel Ihre Versicherung optimiert.

Beitragserhöhung im 210, 230, 540 AW: Ihre Handlungsoptionen

Der geschlossene Charakter des ARAG 210, 230, 540 AW führt langfristig zu höherem Beitragsdruck. Während offene Tarife von neu hinzukommenden jüngeren Versicherten profitieren, ist bei geschlossenen Beständen ein kontinuierliches Anwachsen des Versichertenalters unvermeidlich, was die Kostenseite belastet. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die sich unabhängig vom Tarif auswirken.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier häufig Abhilfe schaffen, da moderne offene oder neuere Tarife der ARAG in vielen Fällen günstigere Beitragsentwicklungen haben. Vergleichen Sie Ihre Optionen anhand des Beitragserhöhungs-Charts auf der ARAG-Seite. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und hilft Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 540 AW

Der Tarif bietet ambulant eine GOÄ auch über Höchstsätze, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR für Gestell plus vollständiger Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen, sowie einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog mit orthopädischen Schuheinlagen, Hörhilfen und Stützapparaten. Zahnbehandlungen (inkl. Prophylaxe und Zahnreinigung) werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%, mit einer gestaffelten jährlichen Summengrenze von 1.025 EUR im ersten bis 9.225 EUR im neunten Versicherungsjahr. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit Regelleistungen und über Höchstsatz für Belegarzt.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl kontinuierlich sinkt und das Durchschnittsalter des Bestands steigt, was typischerweise zu Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der ARAG bleibt ein interner Tarifwechsel aber jederzeit möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR, das heißt es gibt keinen Selbstbehalt. Der Versicherte trägt keine Eigenanteile an den Kosten und hat volle Erstattung für alle abgedeckten Leistungen, was bei einer Alte-Welt-Kalkulation eine beachtliche Beitragsposition bedeutet.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Sie bleiben bei der gleichen ARAG und können in neuere, offene oder günstiger kalkulierte Tarife wechseln. In vielen Fällen können aufgebaute Altersrückstellungen übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie umfangreich die Altersrückstellungen übertragen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer Unterlagen geben.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, der aktuellen Beitragsbelastung und den verfügbaren Wechselzielen innerhalb der ARAG. Der 0-EUR-Selbstbehalt ist eine hohe Kalkulation, weshalb ein Wechsel zu moderaten Selbstbehalten oft erhebliche Einsparungen bringt. Ob gleichwertige Leistungen dabei erhalten bleiben oder sogar verbessert werden, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nach individueller Analyse Ihrer Police.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 210, 230, 540
● Offen ⊕ Unisex
SB: 0 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 210, 230, 548 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 70% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 210, 230, 540 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert