ARAG 210, 230, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 230, 540 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 540 AW aus der alten Welt kombiniert eine leistungsstarke Zahnabsicherung mit großzügigen Regelleistungen im ambulanten Bereich. Mit einer GOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, 100% Erstattung für Zahnbehandlung, 60% für Zahnersatz und keinerlei Selbstbehalt bildet dieser Tarif eine solide Grundversorgung für Bestandsversicherte der ARAG, die ihre Zahnzusatzabsicherung in der Komplettkalkulation berücksichtigen.
Als geschlossener Tarif ist der 210, 230, 540 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende ARAG-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und der demografischen Alterung ist eine moderate bis überdurchschnittliche Beitragsentwicklung zu erwarten, weshalb regelmäßige Wechselüberprüfungen sinnvoll sind. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen realisiert werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel zu Ihrem Vorteil beiträgt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt Ihre Situation beim ARAG PKV-Tarif individuell und beratungsorientiert.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




