ARAG 210, 230, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 210, 230, 548 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 548 AW ist ein hochwertiger Bestandstarif der alten Welt ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung erfolgt nach GOÄ Höchstsatz und darüber hinaus. Der Tarif erstattet Zahnersatz mit 70 Prozent, Zahnbehandlung ebenfalls zu 70 Prozent, orthopädische Brücken und Implantate mit einbegriffen. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Die Privatarztbehandlung im stationären Bereich ist gewährleistet, ebenso wie stationäre Psychotherapie und umfassende Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet erhebliche Optimierungspotenziale, da dieser geschlossene Tarif in einem schrumpfenden Versichertenkollektiv mit überproportionalen Beitragssteigerungen rechnet. Alte-Welt-Tarife dieser Kategorie sind selten auf dem Markt verfügbar und werden von neueren Gesellschaftskollektiven mit ausgeglichenerer Altersstruktur verdrängt. Viele Versicherte in solchen Premium-Bestandstarifen finden beim Tarifwechsel Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen, häufig bei moderateren Prämienentwicklungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechseloptionen für Ihren ARAG PKV-Tarif bestehen und wie Sie die Beitragsentwicklung stabilisieren können.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




