ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 210, 230, 548 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 548 AW ist ein hochwertiger Bestandstarif der alten Welt ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung erfolgt nach GOÄ Höchstsatz und darüber hinaus. Der Tarif erstattet Zahnersatz mit 70 Prozent, Zahnbehandlung ebenfalls zu 70 Prozent, orthopädische Brücken und Implantate mit einbegriffen. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Die Privatarztbehandlung im stationären Bereich ist gewährleistet, ebenso wie stationäre Psychotherapie und umfassende Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet erhebliche Optimierungspotenziale, da dieser geschlossene Tarif in einem schrumpfenden Versichertenkollektiv mit überproportionalen Beitragssteigerungen rechnet. Alte-Welt-Tarife dieser Kategorie sind selten auf dem Markt verfügbar und werden von neueren Gesellschaftskollektiven mit ausgeglichenerer Altersstruktur verdrängt. Viele Versicherte in solchen Premium-Bestandstarifen finden beim Tarifwechsel Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen, häufig bei moderateren Prämienentwicklungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechseloptionen für Ihren ARAG PKV-Tarif bestehen und wie Sie die Beitragsentwicklung stabilisieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarifstatus und seine Auswirkungen auf Ihre Beitragsentwicklung

Der ARAG 210, 230, 548 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, in den keine neuen, externen Kunden mehr aufgenommen werden. Diese Geschlossenheit führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft, was typischerweise zu überproportionalen Beitragsanpassungen führt. Als Bestandsversicherter desselben Anbieters können Sie jedoch von Ihrem Wechselrecht nach §204 VVG Gebrauch machen und in einen anderen ARAG-Tarif mit aktivem Neukunden-Zuwachs wechseln.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherten oft erst bei einer Beitragserhöhung aktiv hinterfragt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Tarife und kann gezielt aufzeigen, welche offenen oder jüngeren Tarife innerhalb der ARAG-Palette bessere Prämienperspektiven bieten, ohne dass Sie den Schutz aufgeben müssen.

Tarifwechsel im ARAG 210, 230, 548 AW nach §204 VVG

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG erfolgt über das Wechselrecht nach §204 VVG. Dabei können Sie zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln; gesundheitliche Fragen sind häufig nicht erneut erforderlich, und Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zu einem großen Teil oder vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten für Sie sinnvoll sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Einschätzung Ihrer Optimierungspotenziale. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif gezielt adressieren

Der ARAG 210, 230, 548 AW gehört zu jenen älteren Bisex-Tarifen, deren geschlossene Risikogemeinschaft mit demografischen Veränderungen und erhöhten Kostenrückstellungen kämpft. Diese Entwicklung führt regelmäßig zu spürbaren Beitragsanpassungen. Der Tarif wurde nicht mehr aktiv vermarktet, weshalb eine natürliche Erneuerung des Versichertenkollektivs entfällt und die Alterslast konzentriert wächst.

Der Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen ARAG-Tarif eröffnet oft die Möglichkeit, von stabileren Prämienentwicklungen zu profitieren, häufig ohne Leistungseinbußen. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Prämiensteigerung mit den Trends verfügbarer Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen die Grundlage für eine informierte Entscheidung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze über die Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 70 Prozent erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls. Bei Sehhilfen erhalten Sie 105 EUR für das Gestell, Gläser und Kontaktlinsen komplett. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Stationäre Privatarztbehandlung, Chefarztbehandlung und stationäre Psychotherapie sind enthalten. Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen und Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme werden erstattet. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Prothesen und Krankenfahrstühle nach Zusage sind abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen, externen Kunden mehr auf. Diese Geschlossenheit bedeutet für Sie als Bestandsversicherte ein schrumpfendes Versichertenkollektiv mit entsprechenden Beitragsfolgen. Allerdings können Sie als existierende ARAG-Kundin oder -Kunde das Wechselrecht nach §204 VVG nutzen und zu einem offenen oder neueren Tarif derselben Gesellschaft wechseln, was häufig zu günstigeren Prämien führt.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR. Sie zahlen damit keine jährliche Kostenbeteiligung vor Leistungsbeginn. Diese Regel ohne Selbstbehalt trägt zum hohen Leistungsniveau des Tarifs bei, macht ihn aber für die Kalkulation anfälliger gegenüber Kostentrends, die sich in Beitragsanpassungen widerspiegeln.
Ja. Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht Ihnen, zu einem anderen ARAG-Tarif zu wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt vom einzelnen Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, der Höhe der letzten Beitragsanpassung und Ihren zukünftigen Leistungserwartungen. Als geschlossener, älterer Tarif ohne Selbstbehalt mit umfassenden Leistungen sind Sie bei Beitragserhöhungen oft anfällig. Offene oder jüngere Tarife der ARAG können ähnliche Leistungen zu besseren Prämien bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in seiner Analyse, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert