ARAG 210, 230, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 230, 549 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 230, 549 AW (Alte Welt) kombiniert einen prämienfreundlichen Aufbau mit bemerkenswert breiter ambulanter und zahnmedizinischer Leistung: null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, volle Kostentragung bei Zahnarztbehandlung und 80 Prozent bei Zahnersatz. Mehrbettzimmer und Chefarztbehandlung im stationären Bereich komplettieren ein Leistungsprofil, das primär älteren Versicherten zugänglich ist und insgesamt hohe Leistungsdichte ohne versteckte Eigenanteile bietet.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine externen Neukunden mehr auf, doch bestehende Versicherte der gleichen Gesellschaft können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG sehr häufig in solch gut ausgestattete Altbestands-Tarife wechseln und dabei in vielen Fällen von Beitragseinsparungen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt langfristig zu Beitragssteigerungen, die einen Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der gleichen Versicherung besonders lohnend machen können.
Die individuelle Tarifchance für diesen ARAG PKV-Tarif hängt von Ihrem Alter, Gesundheitsstatus und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in einer kostenlosen Tarifanalyse, ob ein Wechsel zu Einsparungen oder besseren Leistungen führt und welche Hürden dabei zu beachten sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




