ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 230, 549 NW im Überblick

Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG mit dem Tarifcode 210, 230, 549 NW bietet medizinische Versorgung ohne Selbstbehalt. Die ambulante Behandlung wird erstattet auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationär erfolgt Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz zu 80%, mit einer Jahresstaffelung bis 9.225 EUR im neunten Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG derzeit keine externen Neukunden auf. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif prüfen, ob niedrigere Beiträge erreichbar sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel in einen geöffneten Tarif häufig attraktiver wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht, ob ein Wechsel aus dem ARAG PKV-Tarif 210, 230, 549 NW zu besseren Konditionen führt und welche Alternativen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen bei der ARAG 210, 230, 549 NW?

Der ARAG 210, 230, 549 NW ist ein geschlossener Bestandstarif, der für externe Versicherte nicht mehr zugänglich ist. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, da keine Neumitglieder hinzukommen, während Versicherte das System verlassen oder versterben. Folge ist eine demografische Alterung des Kollektivs, die Beitragssteigerungen begünstigt. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch weiterhin im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche geschlossenen Tarife oder in modernere Tarife wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife werden vielfach nicht mehr aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch geschlossener Bestandstarife und kann gezielt identifizieren, welche Tarifoptionen zu Ihrer individuellen Situation passen und wie sich ein Wechsel auswirkt.

Wechsel im ARAG 210, 230, 549 NW nach §204 VVG

Als ARAG-Versicherter können Sie innerhalb desselben Versicherers einen Tarifwechsel nutzen, um niedrigere Beiträge oder bessere Leistungen zu erreichen. Im Regelfall werden die Altersrückstellungen, die Sie über die Jahre aufgebaut haben, in den neuen Tarif mitgenommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie persönlich, welche Wechseloptionen innerhalb der ARAG verfügbar sind, unter welchen Bedingungen ein Wechsel möglich ist und wie sich Ihre Prämie und Leistungen verändern würden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen diese Klarheit: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 210, 230, 549 NW: Handlungsspielraum

Der geschlossene Status des ARAG 210, 230, 549 NW bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und älter wird. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine kleiner werdende Versichertenbasis, was Beitragserhöhungen deutlich beschleunigt. Zusätzlich sinken die Kapitalerträge aus Altersrückstellungen in einem Niedrigzinsumfeld, ein weiterer Kostentreiber für geschlossene Tarife.

Ein Wechsel nach §204 VVG in einen offenen oder jüngeren Tarif der ARAG führt in vielen Fällen zu spürbaren Einsparungen und stabilisiert die Beitragsentwicklung. Um das Ausmaß der Beitragserhöhungen in diesem Tarif zu verstehen, empfehlen wir, sich den Beitragserhöhungs-Chart anzusehen, der die historische Prämienentwicklung und Prognosen zeigt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 230, 549 NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung ohne Selbstbehalt auch über GOÄ-Höchstsätze, stationäre Privatarztbehandlung mit 100% Erstattung, psychotherapeutische Leistungen mit bis zu 50 Sitzungen jährlich, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80% mit Jahresstaffelung bis 9.225 EUR. Dazu kommen Sehhilfen bis 105 EUR mit vollem Gläserersatz, offener Hilfsmittelkatalog zu 100%, Kieferorthopädie zu 80% sowie uneingeschränkte Vorsorge und Impfungen.
Der ARAG 210, 230, 549 NW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass die ARAG für diesen Tarif derzeit keine neuen Versicherten aufnimmt. Die Risikogemeinschaft wird daher mit der Zeit kleiner und älter, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch intern nach §204 VVG in andere ARAG-Tarife wechseln.
Der ARAG 210, 230, 549 NW hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass alle versicherten Leistungen ohne Kostenbeteiligung von Ihnen erstattet werden - ein seltenes Merkmal moderner Tarife. Dies ist ein besonders großzügiges Leistungsversprechen und positioniert den Tarif in der höchsten Versorgungsklasse.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Sie bei einem Wechsel in einen jüngeren oder offenen Tarif von niedrigeren Prämien profitieren. Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden in der Regel mitgenommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönlichen Wechselopportunitäten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Geschlossene Tarife werden durch Beitragserhöhungen zunehmend teurer, weshalb ein Wechsel in einen offenen oder moderneren Tarif in vielen Fällen Einsparungen bringt. Allerdings müssen Leistungsumfang und mögliche Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob und in welchen Tarif ein Wechsel wirtschaftlich und versicherungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert