ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 520 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 240, 520 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt mit bemerkenswerten Leistungsmerkmalen: Er enthält keine Selbstbeteiligung, kombiniert GOÄ-Erstattung über Höchstsatz in ambulanter und stationärer Behandlung, deckt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ab und bietet Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent. Dazu kommt Chefarztbehandlung im Krankenhaus, vollständige Sehhilfen-Erstattung (105 Euro Gestelle plus Gläser und Kontaktlinsen) und eine Vielzahl von Hilfsmitteln aus geschlossenem Katalog.

Als geschlossener Tarif steht der ARAG 210, 240, 520 AW Neuversicherten nicht mehr offen, aber bestehende ARAG-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls sie einen günstigeren Bestandstarif suchen oder ihre Leistungen optimieren möchten. Die schrumpfende Versichertenbasis führt allerdings tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen, was gerade bei diesem Premium-Tarif relevant ist. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren geschlossenen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen helfen, diese Dynamik zu entschärfen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Chancen eines Wechsels aus dem ARAG PKV-Tarif zu bewerten und passende Alternativen zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 240, 520 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ARAG 210, 240, 520 AW?

Der ARAG 210, 240, 520 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bleibt aber für bereits ARAG-versicherte Personen des gleichen Versicherers unter §204 VVG im Rahmen eines internen Tarifwechsels erreichbar. Die Risikogemeinschaft des Tarifs schrumpft, weil keine Neuzugänge mehr aufgenommen werden, was langfristig zu verstärkter Beitragsbelastung führt. Ältere Bestandstarife wie dieser profitieren nicht mehr von jüngeren, prämienstabilisierenden Versichertenjahrgängen.

Solche geschlossenen Tarife sind im Markt weniger sichtbar und werden kaum noch öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über geschlossene ARAG-Tarife wie diesen und kann aufzeigen, welche internen Wechseloptionen passgenaue Lösungen mit stabilerem Kollektiv bieten, um die Beitragsentwicklung zu bremsen.

Tarifwechsel im ARAG 210, 240, 520 AW - wie sind Ihre Optionen?

Aus dem ARAG 210, 240, 520 AW können Sie als bestehender ARAG-Versicherter zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Dies ist eine interne Tarifumstellung nach §204 VVG. Dabei können in vielen Fällen die bestehenden Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob und inwieweit eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist oder die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen: Welche ARAG-Tarife reduzieren Ihre Prämie, ohne auf unverzichtbare Leistungen zu verzichten? Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Analyse.

Beitragserhöhung im ARAG 210, 240, 520 AW - Ihre Handlungsoptionen

Der geschlossene Status des ARAG 210, 240, 520 AW macht ihn anfällig für überdurchschnittliche Beitragssprünge: Die Versichertenbasis altert, Neuzugänge fehlen, und die Kostentrends im Gesundheitswesen schlagen ungebremst auf die sinkende Risikogemeinschaft durch. Gerade bei einem Premium-Tarif wie diesem, der GOÄ über Höchstsatz und hohe Leistungen enthält, können medizinische Kostensteigerungen erhebliche Prämienschübe auslösen.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder stabiler besiedelten ARAG-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung deutlich entlasten, oft ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten. Einen Überblick über die Beitragshistorie und Erhöhungstrends der ARAG-Tarife finden Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart. Prüfen Sie dort, wie sich dieser Tarif in den letzten Jahren entwickelt hat, und vergleichen Sie ihn mit offenen Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche ARAG-Wechseloptionen für Ihre Situation am besten passen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 520 AW

Der ARAG 210, 240, 520 AW deckt ambulante und stationäre Leistungen ohne Selbstbehalt ab. Ambulant erhalten Sie GOÄ-Erstattung über Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro Gestelle plus vollständige Gläser- und Kontaktlinsenübernahme, Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen, Impfungen auch zur Auslandsreiseprophylaxe und Hilfsmittel wie orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Hörhilfen und (nach Zusage) auch Geräte zur Schlafapnoe-Behandlung. Stationär zahlt die Krankenversicherung für Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsatz und stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) zu 60 Prozent, Kieferorthopädie ebenfalls zu 60 Prozent. Jährlich gelten Summengrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Der ARAG 210, 240, 520 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, er nimmt keine Neukunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft, was langfristig zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Für bereits ARAG-versicherte Personen bleibt der Tarif über §204 VVG erreichbar. Als Bestandskunde können Sie in diesen Tarif wechseln, wenn er für Ihre Situation passend ist.
Der ARAG 210, 240, 520 AW hat keinen Selbstbehalt - Sie bezahlen 0 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein großer Vorteil des Tarifs und positioniert ihn in der Premium-Segment-Gruppe ohne Selbstbeteiligung, was insbesondere bei häufigen medizinischen Leistungen oder Zahnarztbesuchen erhebliche Kostenersparnis bringt.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif. Dies ist ein Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers, keine Änderung der Krankenversicherung. In vielen Fällen können Sie dabei bestehende Altersrückstellungen mitnehmen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche günstigeren ARAG-Alternativen Ihre Beiträge senken könnten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Analyse Ihrer Situation beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Sie durch die schrumpfende Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifs mit steigenden Beiträgen rechnen, aber ähnliche Leistungen in einem offeneren oder jüngeren ARAG-Tarif günstiger bekommen können. Besonders relevant ist dies, wenn Sie die umfassenden Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 50 Psycho-Sitzungen, 100% Zahnbehandlung) nicht alle benötigen und bereit sind, auf einzelne Positionen zu verzichten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und welche Wechsel für Ihre Gesundheitssituation und Ihren Versicherungsbedarf wirtschaftlich sinnvoll sind, und berücksichtigt dabei auch Ihre persönliche Krankengeschichte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert