ARAG 210, 240, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 520 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 240, 520 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt mit bemerkenswerten Leistungsmerkmalen: Er enthält keine Selbstbeteiligung, kombiniert GOÄ-Erstattung über Höchstsatz in ambulanter und stationärer Behandlung, deckt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ab und bietet Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent. Dazu kommt Chefarztbehandlung im Krankenhaus, vollständige Sehhilfen-Erstattung (105 Euro Gestelle plus Gläser und Kontaktlinsen) und eine Vielzahl von Hilfsmitteln aus geschlossenem Katalog.
Als geschlossener Tarif steht der ARAG 210, 240, 520 AW Neuversicherten nicht mehr offen, aber bestehende ARAG-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls sie einen günstigeren Bestandstarif suchen oder ihre Leistungen optimieren möchten. Die schrumpfende Versichertenbasis führt allerdings tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen, was gerade bei diesem Premium-Tarif relevant ist. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren geschlossenen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen helfen, diese Dynamik zu entschärfen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Chancen eines Wechsels aus dem ARAG PKV-Tarif zu bewerten und passende Alternativen zu identifizieren.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




