ARAG 210, 240, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 520 NW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Die Tarife 210 (ambulant), 240 (stationär) und 520 (Zahnbehandlung) bieten Erstattung ohne Selbstbehalt an und erstatten ambulante Leistungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR Kostenbeteiligung für Gestelle und vollständiger Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen, ein offener Hilfsmittelkatalog mit Erstattung medizinisch notwendiger Hilfsmittel. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, im Doppelzimmer.
Als geschlossener Tarif der Neuen Welt nimmt dieser Tarif keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft zusätzlich belastet und die Beitragsentwicklung verschärft. Bestandsversicherte können jedoch von erheblichen Optimierungsmöglichkeiten profitieren: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren, offenen Tarif der ARAG kann in vielen Fällen die Beitragslast senken und dabei häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Altersrückstellungen bleiben üblicherweise teilweise oder vollständig erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio und welcher Tarifwechsel zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




