ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 520 NW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Die Tarife 210 (ambulant), 240 (stationär) und 520 (Zahnbehandlung) bieten Erstattung ohne Selbstbehalt an und erstatten ambulante Leistungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR Kostenbeteiligung für Gestelle und vollständiger Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen, ein offener Hilfsmittelkatalog mit Erstattung medizinisch notwendiger Hilfsmittel. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, im Doppelzimmer.

Als geschlossener Tarif der Neuen Welt nimmt dieser Tarif keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft zusätzlich belastet und die Beitragsentwicklung verschärft. Bestandsversicherte können jedoch von erheblichen Optimierungsmöglichkeiten profitieren: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren, offenen Tarif der ARAG kann in vielen Fällen die Beitragslast senken und dabei häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Altersrückstellungen bleiben üblicherweise teilweise oder vollständig erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio und welcher Tarifwechsel zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ARAG 210, 240, 520 NW?

Ein geschlossener Tarif steht Versicherten außerhalb der ARAG nicht mehr offen, was die Stabilität der Risikogemeinschaft belastet. Schrumpfende Neukundeneinnahmen und eine alternde Versichertenpopulation führen zu steigenden Beitragsspannungen. Allerdings: Bestandsversicherte der ARAG können trotzdem von den Wechselrechten nach §204 VVG profitieren und zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, ohne die ARAG zu verlassen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder in öffentliche Vergleiche aufgenommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen vollständigen Überblick und kann sicherstellen, dass solche Tarife in der Tarifoptimierung berücksichtigt werden, wenn die Leistungen und Prämie im Zielvergleich passen.

Tarifwechsel im ARAG 210, 240, 520 NW nach §204 VVG

Sie können als Bestandsversicherter jederzeit zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, ohne die ARAG selbst zu verlassen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein, und in vielen Fällen werden die Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft systematisch, welcher ARAG-Tarif Ihrem Leistungsbedarf entspricht und gleichzeitig Ihre Prämie senkt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 240, 520 NW - So reagieren Sie richtig

Der geschlossene Status des Tarifes bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und nicht durch neu hinzukommende jüngere Versicherte erneuert wird. Diese demografische Belastung ist ein wesentlicher Treiber für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen in geschlossenen Bestandstarifen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und Zinsverluste bei den Kapitalerträgen.

Die beste Reaktion auf solche Prämiensprünge ist oft der kontrollierte Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Häufig finden sich modernere, offenere Tarife mit besserer Risikostruktur und günstigeren Prämien - manchmal sogar mit gleichwertigen Leistungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG an, um das Ausmaß der Kostenbelastung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet konkrete Alternativen für Sie: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 520 NW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus ab, Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 105 EUR für das Gestell (Gläser und Kontaktlinsen zu 100%), Hilfsmittel aus offenem Katalog zu 100%, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% (Inlays zu 100%), Kieferorthopädie zu 60%, stationäre Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsatz im Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie. Selbstbehalt: 0 EUR.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden von außen mehr auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, und die Beitragsentwicklung wird überdurchschnittlich belastet. Für Bestandsversicherte der ARAG bleibt jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG erhalten, um zu besseren Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt liegt bei 0 EUR. Das heißt, Sie zahlen keine jährliche oder Pro-Fall-Eigenbeteiligung - eine große Besonderheit in der PKV. Diese Leistungsmerkmale mögen unter Kostendruck gesondert kalkuliert werden, wenn ein Tarifwechsel ansteht.
Ja, Sie können ohne den Versicherer zu wechseln zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Übernahme Ihrer Altersrückstellungen (ganz oder teilweise) erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das konkret. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Anrechnung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Sehr häufig ja. Der Tarif ist geschlossen und damit strukturell unter Beitragsdruck. Wenn Sie noch nicht im Rentenalter sind, kann ein Wechsel zu einem modernen, offenen ARAG-Tarif Ihre Prämie spürbar senken - oft ohne Leistungsverluste. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welcher Wechsel zu den besten Ergebnissen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert