ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 520 im Detail

ARAG 210, 240, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch besonders umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt auszeichnet. Das Leistungsspektrum umfasst ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung mit 2-Bett-Zimmer, 100% Zahnbehandlung, 50 psychologische Sitzungen pro Jahr, offenen Hilfsmittelkatalog und Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laser-Operationen. Die Kombination aus Null-Selbstbehalt und gestaffelten Zahnersatz-Jahresgrenzen (1.025 EUR im 1. und 2.050 EUR im 2. Jahr) kennzeichnet eine bewährte Einsteigerpositionierung, die Neu- und Bestandskunden gleichermaßen zugänglich ist.

Der Status als offener Tarif trägt zu stabiler Risikogemeinschaft und moderater Beitragsentwicklung bei. Bestandsversicherte derselben ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG flexibel in den 210, 240, 520 wechseln und profitieren in vielen Fällen von besseren oder gleichwertigen Leistungen bei optimiertem Beitrag. Ob Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und eine Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom individuellen Wechselfall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchleuchtet die Wechselmöglichkeiten zu diesem Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob der ARAG 210, 240, 520 zu Ihrer individuellen Situation passt und welche Einsparungen möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 210, 240, 520 ein offener Tarif?

Der ARAG 210, 240, 520 nimmt kontinuierlich Neukunden auf und profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur innerhalb der Versichertengemeinschaft. Offene Tarife wie dieser wachsen aktiv mit und verteilen die medizinischen Kostenrisiken auf eine größer werdende, durchschnittlich jüngere Basis, was zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Für Sie bedeutet das eine höhere Planungssicherheit bei der Beitragsentwicklung über mehrere Jahre hinweg.

Der offene Status ermöglicht es auch Bestandsversicherten anderer ARAG-Tarife, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den 210, 240, 520 zu wechseln. Diese Chance nutzen viele Versicherte, um langfristig von stabilen Prämien und dem breiten Leistungskatalog (kein Selbstbehalt, GOÄ über Höchstsatz, umfangreiche Zahnleistungen) zu profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick solcher Wechselmöglichkeiten und kann gezielt aufzeigen, ob und wie ein Wechsel in diesen Tarif vorteilhaft ist.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Ihre Chancen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, den ARAG 210, 240, 520 von einem anderen ARAG-Tarif aus zu wählen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, kann aber je nach Situation und Tarifkombination trotzdem erforderlich sein. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie ein Wechsel in den ARAG 210, 240, 520 für Ihre persönliche Situation aussieht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berechnet Einsparungspotenziale und berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Alter, Gesundheit und verfügbare Altersrückstellungen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Prämie zu optimieren: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 210, 240, 520: Transparente Lösungen

Trotz des offenen Status und stabiler Risikogemeinschaft sind Beitragserhöhungen auch bei diesem Tarif durch medizinische Kostensteigerungen und demografische Veränderungen nicht auszuschließen. Der ARAG 210, 240, 520 bietet jedoch Transparenz: Der offene Status mit aktiver Kundenakquisition trägt dazu bei, Beitragssteigerungen moderater zu halten als bei geschlossenen Tarifen. Dennoch sollten Sie Ihre Prämienentwicklung regelmäßig überprüfen und offene Optimierungspotenziale nutzen.

Ist eine Beitragserhöhung bei Ihrem aktuellen ARAG-Tarif angekündigt, eröffnet Ihnen der 210, 240, 520 oft eine Perspektive mit besserer Langzeitstabilität. Nutzen Sie den Überblick über die Beitragsentwicklungen in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um Ihr Tarifwechsel-Szenario zu beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse empfiehlt Ihnen die beste Strategie: Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Beiträge Sie mit einem Wechsel in den ARAG 210, 240, 520 erreichen können.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 520

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus (Modul 210), stationäre Privatarztbehandlung mit 2-Bett-Zimmer (Modul 240) sowie Zahnleistungen über GOZ/GOÄ-Höchstsätze (Modul 520). Speziell: 0 Euro Selbstbehalt, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, 1.000 EUR für Laser-Operationen der Augen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung (ab 1.000 EUR mit Zusage), 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz/Kieferorthopädie, gestaffelte Jahreshöchstsätze Zahnersatz (1.025 EUR Jahr 1, 2.050 EUR ab Jahr 2). Sehhilfen: Brillengestelle bis 105 EUR alle 24 Monate, Kontaktlinsen bis 300 EUR/Jahr.
Der ARAG 210, 240, 520 ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt und von stabiler Risikogemeinschaft profitiert. Das bedeutet: Die Versichertengruppe wächst, die Altersstruktur bleibt ausgeglichen, und die Beiträge entwickeln sich moderater als bei geschlossenen Tarifen. Bestandskunden anderer ARAG-Tarife können zudem über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen, ohne die ARAG zu wechseln. Die offene Struktur trägt zu einer langfristig stabilen Beitragsentwicklung bei.
Der Selbstbehalt im ARAG 210, 240, 520 beträgt 0 Euro pro Versicherungsjahr. Das heißt: Sie zahlen keine Eigenbehaltskosten für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlungen. Dieser Null-Selbstbehalt ist eine Besonderheit und positioniert den Tarif als vollumfängliche Versorgung ohne Kostenbremse auf Ihrer Seite, wodurch der Tarif besonders für Versicherte mit regelmäßigem Behandlungsbedarf attraktiv ist.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den 210, 240, 520 wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genauen Bedingungen hängen aber von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer bisherigen Police ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das: Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem derzeitigen Alter und Tarifmodul, Ihrer Gesundheit, dem Selbstbehalt Ihres bisherigen Tarifs (besonders relevant, wenn dieser höher ist als 0 EUR), den verfügbaren Altersrückstellungen und Ihren persönlichen Leistungsansprüchen (Zahnersatz, Psychotherapie, Sehhilfen, Naturheilverfahren). Der 210, 240, 520 ist besonders attraktiv für Versicherte, die den Null-Selbstbehalt, umfangreiche Zahnleistungen und GOÄ-Leistungen über dem Höchstsatz schätzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren persönlichen Vorteil und empfiehlt, ob und wann der Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert