ARAG 210, 240, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 520 im Detail
ARAG 210, 240, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch besonders umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt auszeichnet. Das Leistungsspektrum umfasst ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung mit 2-Bett-Zimmer, 100% Zahnbehandlung, 50 psychologische Sitzungen pro Jahr, offenen Hilfsmittelkatalog und Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laser-Operationen. Die Kombination aus Null-Selbstbehalt und gestaffelten Zahnersatz-Jahresgrenzen (1.025 EUR im 1. und 2.050 EUR im 2. Jahr) kennzeichnet eine bewährte Einsteigerpositionierung, die Neu- und Bestandskunden gleichermaßen zugänglich ist.
Der Status als offener Tarif trägt zu stabiler Risikogemeinschaft und moderater Beitragsentwicklung bei. Bestandsversicherte derselben ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG flexibel in den 210, 240, 520 wechseln und profitieren in vielen Fällen von besseren oder gleichwertigen Leistungen bei optimiertem Beitrag. Ob Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und eine Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom individuellen Wechselfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchleuchtet die Wechselmöglichkeiten zu diesem Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob der ARAG 210, 240, 520 zu Ihrer individuellen Situation passt und welche Einsparungen möglich sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




