ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 210, 240, 528 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 240, 528 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein Tarif der alten Welt ohne Selbstbehalt mit überdurchschnittlichen Leistungen im Bereich Chefarztbehandlung, Zahnersatz und ärztliche Honorare. Die ambulante und stationäre Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze, die über die Höchstsätze hinausgehen; bei Zahnersatz werden 70 Prozent erstattet, die jährliche Summenbegrenzung liegt bei maximal 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 Euro (Gestelle sowie vollständige Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen) positioniert sich dieser Tarif als Komplettschutz für etablierte Versicherte.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist für bestehende Versicherte der ARAG häufig ein Weg, um von schrumpfenden Risikogemeinschaften und steigenden Beitragsdynamiken älterer Tarife zu profitieren. Die Risikogemeinschaft des 210, 240, 528 AW wird zunehmend älter und kleiner, da keine Neukunden mehr hinzukommen. Dadurch steigt der Beitragsdruck auf die verbleibenden Versicherten überproportional. In vielen Fällen können Wechsel in modernere Tarife der gleichen Versicherer Beitragsersparnisse bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet dabei die Chancen auf Beitragseinsparung und Leistungsoptimierung für Sie persönlich.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 240, 528 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status bei der ARAG?

Der 210, 240, 528 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der ARAG können hingegen weiterhin über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche älteren Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da die verbleibenden Versicherten älter werden und neue Einnahmen fehlen. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen auf lange Sicht.

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser werden von den Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben oder prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche etablierten Tarife und kann beurteilen, welche Alternativen innerhalb der ARAG-Tarifpalette zu Ihrer Versicherungssituation passen.

Tarifwechsel in der ARAG: Ihre Optionen mit §204 VVG

Als Versicherter des 210, 240, 528 AW der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer nach §204 Versicherungsvertragsgesetz. Dies bedeutet: Sie bleiben bei der ARAG, wechseln aber in einen anderen Tarif der gleichen Gesellschaft. Bei solchen Wechseln können in der Regel bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden, und nicht selten ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, welche modernen oder kongruenten Alternativen bei der ARAG verfügbar sind und ob ein Wechsel zu Ihrer Situation passt. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Beitragserhöhungen im 210, 240, 528 AW: Handlungsoptionen

Der geschlossene 210, 240, 528 AW ist dem schrumpfenden Kollektiv einer Alte-Welt-Tarifgeneration unterworfen. Wie bei vielen älteren, geschlossenen Tarifen führt die sinkende Zahl von Beitragszahlern und die demografische Alterung der Risikogemeinschaft zu kumulativen Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt offener Tarife liegen. Medizinische Kostensteigerungen kommen erschwerend hinzu, da sie auf weniger Schultern verteilt werden.

Ein §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der ARAG bietet oft die Chance, diese Kostenlast zu reduzieren, da jüngere oder noch offene Tarife der gleichen Gesellschaft eine aktivere Risikogemeinschaft mit moderaterem Beitragstrend aufweisen. Vergleichen Sie die Entwicklung mit unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Risikodynamik nachzuverfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsalternativen bei gleicher oder besserer Leistung auf. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 528 AW

Der Tarif kombiniert überragende GOÄ-Vergütung (über Höchstsatz in Ambulanz und Stationär) mit umfassender Zahnversorgung. Konkrete Leistungen: 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 105 Euro Kostenübernahme für Gestelle plus vollständige Glas- und Kontaktlinsenerstattung, Zahnersatz zu 70 Prozent (max. 2.050 Euro im 2. Versicherungsjahr), Kieferorthopädie zu 70 Prozent. Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist enthalten. Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen (auch für Auslandsreisen) werden erstattet.
Der Tarif ist geschlossen. Externe Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende ARAG-Versicherte bedeutet das: Sie können über §204 VVG intern wechseln, wenn Sie möchten. Geschlossene Tarife haben eine schrumpfende, älter werdende Risikogemeinschaft, was langfristig zu verstärktem Beitragsauftrieb führt. Deshalb ist ein Tarifwechsel für viele Versicherte dieses Tarifs eine attraktive Option.
Der Selbstbehalt liegt bei 0 Euro. Das bedeutet: Für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, zahnärztlich) zahlen Sie keinen Eigenanteil, bevor die Versicherung leistet. Dies ist eine bemerkenswert großzügige Ausstattung und positioniert diesen Tarif als Full-Service-Tarif ohne Kostenbeteiligung in der Arztpraxis.
Ja, ein Tarifwechsel ist als interner Wechsel bei der ARAG nach §204 VVG möglich. Die ARAG bietet eine breite Tarifpalette, darunter modernere oder alternative Tarife, die oftmals niedrigere Beiträge haben. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und in der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Wechseloptionen für Sie konkret passen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem gegenwärtigen Alter und Gesundheitszustand, Ihren aktuellen Beitragsbelastungen, der verfügbaren Auswahl modernerer ARAG-Tarife und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen typischerweise überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen; je länger Sie warten, desto größer wird der Kostenvorteil eines rechtzeitigen Wechsels. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Tarifkombination und empfiehlt konkrete Handlungsoptionen für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert