ARAG 210, 240, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 210, 240, 528 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 240, 528 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein Tarif der alten Welt ohne Selbstbehalt mit überdurchschnittlichen Leistungen im Bereich Chefarztbehandlung, Zahnersatz und ärztliche Honorare. Die ambulante und stationäre Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze, die über die Höchstsätze hinausgehen; bei Zahnersatz werden 70 Prozent erstattet, die jährliche Summenbegrenzung liegt bei maximal 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 Euro (Gestelle sowie vollständige Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen) positioniert sich dieser Tarif als Komplettschutz für etablierte Versicherte.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist für bestehende Versicherte der ARAG häufig ein Weg, um von schrumpfenden Risikogemeinschaften und steigenden Beitragsdynamiken älterer Tarife zu profitieren. Die Risikogemeinschaft des 210, 240, 528 AW wird zunehmend älter und kleiner, da keine Neukunden mehr hinzukommen. Dadurch steigt der Beitragsdruck auf die verbleibenden Versicherten überproportional. In vielen Fällen können Wechsel in modernere Tarife der gleichen Versicherer Beitragsersparnisse bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet dabei die Chancen auf Beitragseinsparung und Leistungsoptimierung für Sie persönlich.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




