ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 528 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 240, 528 NW ist ein Produkt der neuen Welt und kombiniert herausragende Leistungen mit vollständiger Beitragsstabilität: Selbstbehalt null Euro, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz zu 70 Prozent, ambulante Erstattung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Psychotherapie deckt bis zu 50 Sitzungen jährlich ab, Sehhilfen werden mit 105 Euro für Gestell plus vollständiger Kostenerstattung für Gläser und Kontaktlinsen bezuschusst.

Als geschlossener Bestandstarif kann dieser Tarif zwar von Neukunden nicht mehr aufgenommen werden, doch bestehende Versicherte der ARAG haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder einen günstigeren Tarif. Gerade bei einem Tarif dieser Leistungsklasse mit null Selbstbehalt lohnt sich eine Prüfung: In vielen Fällen kann ein strukturierter Wechsel zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Allerdings schrumpft das Versichertenkollektiv geschlossener Tarife durch Wegfälle und reduziert damit die Stabilität der Altersrückstellungen, was mittel- bis langfristig zu Beitragserhöhungen führen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, wie optimale Konditionen im ARAG PKV-Tarif für Sie erreichbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihren Status als Versicherter?

Der ARAG 210, 240, 528 NW ist ein geschlossener Tarif der neuen Welt, was bedeutet, dass neue, externe Kunden diese Versicherung nicht mehr abschließen können. Für Bestandsversicherte der ARAG gilt jedoch: Sie dürfen innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft gemäß §204 VVG zu einem anderen Tarif wechseln, auch wenn dieser geschlossen ist. Ein solcher interner Tarifwechsel ist völlig unabhängig davon möglich, ob der Zieltarif für Neukunden offen oder geschlossen bleibt.

Die Tatsache, dass dieser Tarif geschlossen ist, weist darauf hin, dass sein Versichertenkollektiv schrumpft und sich damit altersmäßig verschärft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und deren längerfristige Dynamik und kann eine persönliche Empfehlung geben, die zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel beim ARAG 210, 240, 528 NW: Ihre Möglichkeiten

Ja, Sie können als ARAG-Versicherter innerhalb der ARAG in einen günstigeren Tarif wechseln. Der §204 VVG regelt diesen internen Tarifwechsel: In vielen Fällen können Sie dabei von Altersrückstellungen profitieren, die zu Ihrem neuen Tarif übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren ARAG-Vertrag und zeigt konkrete Alternativen auf, die zu niedrigeren Beiträgen führen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse verschafft Ihnen Planungssicherheit für Ihre Versicherungsentscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung bei geschlossenen Tarifen: Warum der ARAG 210, 240, 528 NW besonders betroffen ist

Der ARAG 210, 240, 528 NW als geschlossener Tarif ist einer rasanten Alterung seines Versichertenkollektivs ausgesetzt. Neue Versicherte kommen nicht hinzu, während bestehende Versicherte älter werden und mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Dies führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, die deutlich stärker ausfallen als in offenen Tarifen mit stabiler demografischer Struktur. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge kommen hinzu.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Versichertenbestand kann diesen Effekt erheblich bremsen. Der §204 VVG bietet genau diese Möglichkeit: Häufig lassen sich durch einen gezielten Wechsel nicht nur der Beitrag senken, sondern auch die Leistungen an Ihre aktuelle Situation anpassen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung transparent zu verfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen, um Ihre Beitragslast zu optimieren. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 528 NW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen: kein Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung auch über Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer stationär, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 105 Euro Gestellzuschuss plus volle Kostenerstattung für Gläser und Kontaktlinsen, Zahnersatz zu 70 Prozent, Zahnbehandlung zu 70 Prozent, Kieferorthopädie zu 70 Prozent, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Beschränkung, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Vergleichssumme.
Der Tarif ist geschlossen, gehört aber zur neueren Tarifgeneration (neue Welt) und bietet damit modernes Leistungsdesign. Geschlossen bedeutet: Neue externe Kunden können nicht mehr eintreten. Aber Bestandsversicherte der ARAG dürfen intern wechseln. Das steigende Durchschnittsalter des Versichertenkollektivs führt jedoch zu erhöhtem Beitragsdruck, da weniger Junge und mehr Ältere das Risiko tragen.
Der Selbstbehalt ist null Euro. Sie zahlen keinen Selbstbehalt pro Versicherungsjahr und keine Zuzahlungen für ambulante oder stationäre Leistungen. Diese Vollversicherung ist ein großer Vorteil, besonders wenn Sie regelmäßig medizinische Leistungen benötigen. Sie müssen nur die regulären Beiträge zahlen, alle anderen Leistungen sind vollständig gedeckt.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. Das Gesetz §204 VVG regelt den internen Wechsel: In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob das im Einzelfall zutrifft, kann aber nur unser PKV-Sachverständiger verbindlich beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Alternativen für Sie erreichbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrer Gesundheit, wie lange Sie bereits versichert sind und wie sehr die Beiträge in diesem Tarif gestiegen sind. Weil dieser Tarif null Selbstbehalt bietet und damit schon sehr umfassend ist, liegt der Gewinn eines Wechsels möglicherweise in der reinen Beitragssenkung. Für junge oder gesunde Versicherte, die bereit sind, einen Selbstbehalt zu akzeptieren, können erhebliche Ersparnisse erreichbar sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und sagt Ihnen, ob sich ein Wechsel für Sie rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert