ARAG 210, 240, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 528 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 240, 528 NW ist ein Produkt der neuen Welt und kombiniert herausragende Leistungen mit vollständiger Beitragsstabilität: Selbstbehalt null Euro, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz zu 70 Prozent, ambulante Erstattung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Psychotherapie deckt bis zu 50 Sitzungen jährlich ab, Sehhilfen werden mit 105 Euro für Gestell plus vollständiger Kostenerstattung für Gläser und Kontaktlinsen bezuschusst.
Als geschlossener Bestandstarif kann dieser Tarif zwar von Neukunden nicht mehr aufgenommen werden, doch bestehende Versicherte der ARAG haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder einen günstigeren Tarif. Gerade bei einem Tarif dieser Leistungsklasse mit null Selbstbehalt lohnt sich eine Prüfung: In vielen Fällen kann ein strukturierter Wechsel zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Allerdings schrumpft das Versichertenkollektiv geschlossener Tarife durch Wegfälle und reduziert damit die Stabilität der Altersrückstellungen, was mittel- bis langfristig zu Beitragserhöhungen führen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, wie optimale Konditionen im ARAG PKV-Tarif für Sie erreichbar sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




