ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 529 AW im Detail

Der ARAG 210, 240, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit hervorragender Ausstattung und besonders geringen Eigenbelastungen. Der Tarif verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt, erstattet ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und bietet im stationären Bereich Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung. Die Zahnversicherung deckt Behandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ab, unterstützt durch bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und erweiterte Sehhilfenerstattung.

Der geschlossene Status bedeutet, dass neue Kunden von außen nicht mehr aufgenommen werden, aber bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Als älterer, geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv inzwischen kleiner geworden und altert demografisch, was in vielen Fällen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Gerade deshalb lohnt sich eine genaue Überprüfung des verfügbaren Wechselpotenzials zu anderen ARAG-Tarifen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie bei der Optimierung Ihres ARAG PKV-Tarifs.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 210, 240, 529 AW zu einem geschlossenen Bestandstarif?

Der ARAG 210, 240, 529 AW nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte der ARAG, die einen internen Tarifwechsel nutzen möchten. Ein geschlossenes Versichertenkollektiv verengt sich mit der Zeit, weil Beitragszahler altern oder den Versicherer wechseln, ohne dass neue Versicherte hinzukommen. Das verändert die Kostenstruktur nachhaltig: Die verbleibenden Versicherten tragen die Kostensteigerungen konzentrierter, und Altersrückstellungen müssen auf immer weniger Schultern verteilt werden.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich gelistet oder aktiv vermarktet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch dieser Bestandstarife und kann Ihnen zeigen, ob ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif mit besserer Beitragsentwicklung sinnvoll ist und welche Leistungsoptionen dabei erhalten bleiben.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Wann wird es für Sie interessant?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr Recht als ARAG-Versicherter. Sie können in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wechseln, ohne die ARAG zu verlassen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängt der konkrete Umfang davon ab, welcher Zieltarif gewählt wird und wie lange Sie bereits versichert sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert Sparpotenziale und bewertet, ob ein Tarifwechsel Ihre Beitragslast reduzieren kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 210, 240, 529 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Dieser Tarif der Alten Welt mit Premium-Ausstattung (GOÄ über Höchstsatz, Zweibettzimmer, 100% Zahnbehandlung, kein Selbstbehalt) zieht bei Beitragserhöhungen besondere Aufmerksamkeit auf sich. Das geschlossene Versichertenkollektiv und die damit verbundene demografische Alterung verstärken den Beitragsdruck zusätzlich zu den allgemeinen medizinischen Kostensteigerungen. Wenn die Prämie für diesen hochwertigen Tarif steigt, lohnt sich ein Blick auf verfügbare Alternativtarife der ARAG.

Ein §204 VVG Tarifwechsel kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen, indem Sie zu einem offeneren oder neueren ARAG-Tarif wechseln, der von stabiler zusammengesetzten Versichertengruppen profitiert. Häufig sind gleichwertige Leistungen bei niedrigeren Beiträgen verfügbar, besonders wenn Sie bereit sind, kleine Anpassungen beim Selbstbehalt oder der Zimmerart zu akzeptieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung dieses Tarifs im Vergleich zu anderen ARAG-Angeboten nachzuvollziehen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen prüfen, welche Wechseloptionen für Sie konkret infrage kommen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 529 AW

Der Tarif verzichtet auf einen Selbstbehalt und erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten, Sehhilfen werden mit 105 Euro für Gestelle und voller Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen unterstützt. Im stationären Bereich erhalten Sie Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und Psychotherapie-Abdeckung. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 80 Prozent, Kieferorthopädie ebenfalls zu 80 Prozent. Die jährliche Höchsterstattung für Zahn beträgt im ersten Jahr 1.025 Euro, im zweiten Jahr 2.050 Euro.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und altert, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern die ARAG das Wechseln zulässt. Für viele Bestandsversicherte ist ein Wechsel aus diesem geschlossenen Tarif zu einem offeneren Angebot sinnvoll, um Beitragssteigerungen zu vermeiden.
Der Selbstbehalt liegt bei 0 Euro. Das heißt, es gibt keinen jährlichen Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Leistungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz vollständig nach den jeweiligen Leistungsquoten (100% oder 80%), ohne dass Sie einen Selbstbehalt überschreiten müssten. Diese Ausstattung ohne Selbstbehalt positioniert den Tarif als Premium-Angebot und erklärt teilweise die höheren Beiträge in diesem Bestand.
Ja, ein Tarifwechsel ist nach §204 VVG innerhalb der ARAG möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängt dies vom Zieltarif ab. Es gibt ARAG-Tarife mit besserer Beitragsstabilität, bei denen Sie gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien erhalten können. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihrer aktuellen Beitragserhöhungen ab. Ein geschlossener Tarif der Alten Welt ohne Selbstbehalt ist wertvoll, aber die schrumpfende Versichertengemeinschaft verschärft die Beitragsentwicklung. Wenn Sie überproportionale Prämiensteigerungen sehen, kann ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren ARAG-Tarif rentabel sein, selbst wenn Sie kleine Leistungsanpassungen akzeptieren müssen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarif und alle verfügbaren Alternativen, um Ihnen eine verbindliche Empfehlung zu geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert