ARAG 210, 240, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 529 AW im Detail
Der ARAG 210, 240, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit hervorragender Ausstattung und besonders geringen Eigenbelastungen. Der Tarif verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt, erstattet ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und bietet im stationären Bereich Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung. Die Zahnversicherung deckt Behandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ab, unterstützt durch bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und erweiterte Sehhilfenerstattung.
Der geschlossene Status bedeutet, dass neue Kunden von außen nicht mehr aufgenommen werden, aber bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Als älterer, geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv inzwischen kleiner geworden und altert demografisch, was in vielen Fällen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Gerade deshalb lohnt sich eine genaue Überprüfung des verfügbaren Wechselpotenzials zu anderen ARAG-Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie bei der Optimierung Ihres ARAG PKV-Tarifs.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




