ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 540 AW im Überblick

Der ARAG 210, 240, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der für Versicherte mit anspruchsvollen Leistungserwartungen konzipiert wurde. Der Tarif zeichnet sich durch einen Selbstbehalt von 0 Euro aus, was bedeutet, dass Versicherte ihre Leistungen ohne Eigenanteil in Anspruch nehmen. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen erstattet, die die Höchstsätze übersteigen, und die zahnärztliche Versorgung umfasst 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz. Psychotherapie bis 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 105 Euro Rahmen, und stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung vervollständigen das Leistungsprofil.

Tarife wie der ARAG 210, 240, 540 AW sind heute in aller Regel nicht mehr für Neukunden zugänglich, was ein schrumpfendes Versichertenkollektiv und damit steigende Beitragsdynamik mit sich bringt. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers ergeben sich jedoch Chancen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass dabei erforderliche Leistungen aufgegeben werden müssen. Besonders bei älteren, geschlossenen Tarifen der Alten Welt lohnt sich ein Blick auf verfügbare Alternativtarife innerhalb der ARAG.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren ARAG PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 240, 540 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den ARAG 210, 240, 540 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kundinnen und Kunden mehr auf. Das führt dazu, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und das Durchschnittsalter der Gruppe kontinuierlich ansteigt. Dies wirkt sich negativ auf die Beitragsentwicklung aus, da weniger junge Versicherte die Kosten mittragen. Der ARAG 210, 240, 540 AW als Tarif der Alten Welt mit geschlossenem Status ist damit einem erhöhten Druck ausgesetzt. Bestehende Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) zu offeneren oder jüngeren Tarifen der ARAG wechseln.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern nicht mehr öffentlich beworben und sind oft nur noch für Bestandsversicherte oder im Beratungsprozess relevant. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann aufzeigen, welche Alternativen innerhalb der ARAG zu besseren Konditionen verfügbar sind, ohne dass Schutzlücken entstehen.

Tarifwechsel beim ARAG 210, 240, 540 AW: Ihre Optionen

Als Bestandsversicherter der ARAG können Sie nach §204 VVG in andere Tarife desselben Versicherers wechseln. Ein solcher interner Tarifwechsel erfolgt ohne Vermittlung durch einen externen Makler direkt mit der Versicherung. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und in den meisten Fällen kann eine Neubewertung der Gesundheit entfallen oder deutlich verringert ausfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr aktuelles Tarifprofil und entwickelt maßgeschneiderte Wechseloptionen für Sie. Lassen Sie sich zeigen, welche Einsparungen möglich sind: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 240, 540 AW: Auswege durch Tarifwechsel

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie der ARAG 210, 240, 540 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Schuld daran sind nicht nur allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, sondern auch das alternde und schrumpfende Versichertenkollektiv, das auf weniger Schultern verteilt werden muss. Neue Rentner in der Gruppe, sinkende Kapitalerträge und medizinische Preissteigerungen verstärken diesen Druck zusätzlich.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann diese Belastung abfedern. Tendenziell lassen sich durch einen Wechsel zu einem neueren Tarif erhebliche Beitragsersparnisse erreichen, in vielen Fällen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Übersichtsseite zeigt die Beitragsentwicklung dieses Tarifs über die Jahre. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert konkrete Tarifwechselopportunitäten: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 540 AW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: Ambulante Behandlung nach GOÄ über Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 105 Euro für Gestell (Gläser und Kontaktlinsen 100%), zahnärztliche Behandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%, Kieferorthopädie zu 60%. Stationär sind Zweibettzimmer und Privatarzt inbegriffen. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten jährliche Summenbegrenzungen, die von 1.025 Euro im 1. Jahr bis 9.225 Euro im 9. Versicherungsjahr steigen. Hilfsmittel wie orthopädische Schuheinlagen, Prothesen, Hörhilfen sind abgedeckt; auch Geräte wie Beatmungsgeräte oder Schlafapnoe-Therapiegeräte sind nach vorheriger Zusage erstattungsfähig.
Der ARAG 210, 240, 540 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass er keine neuen, externen Kundinnen und Kunden mehr annimmt. Dies führt zu einem schrumpfenden und alternden Versichertenkollektiv, wodurch die Beitragsdynamik überproportional ansteigt. Für Bestandsversicherte der ARAG ergeben sich jedoch Chancen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren, offenen Tarifen ist häufig möglich und kann zu Beitragsersparnissen führen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das bedeutet, dass Versicherte ihre Leistungen ohne Eigenanteil nutzen können, unabhängig davon, ob es um ambulante Behandlung, stationäre Versorgung oder zahnärztliche Leistungen geht. Dies positioniert den Tarif als Premium-Tarif ohne finanzielle Hürden bei Leistungsinanspruchnahme.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie das Recht, nach §204 VVG zu einem anderen Tarif derselben Versicherung zu wechseln. In vielen Fällen ist dabei ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, was Beitragsersparnisse ermöglicht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Ob ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Der Tarif ist geschlossen und älter (Alte Welt), was bedeutet, dass die Beitragsdynamik überdurchschnittlich hoch ist. Für viele Bestandsversicherte lohnt sich ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif der ARAG, insbesondere dann, wenn Beitragserhöhungen anstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer individuellen Situation und verfügbaren Alternativen bei der ARAG eine belastbare Empfehlung geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert