ARAG 210, 240, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 540 AW im Überblick
Der ARAG 210, 240, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der für Versicherte mit anspruchsvollen Leistungserwartungen konzipiert wurde. Der Tarif zeichnet sich durch einen Selbstbehalt von 0 Euro aus, was bedeutet, dass Versicherte ihre Leistungen ohne Eigenanteil in Anspruch nehmen. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen erstattet, die die Höchstsätze übersteigen, und die zahnärztliche Versorgung umfasst 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz. Psychotherapie bis 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 105 Euro Rahmen, und stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung vervollständigen das Leistungsprofil.
Tarife wie der ARAG 210, 240, 540 AW sind heute in aller Regel nicht mehr für Neukunden zugänglich, was ein schrumpfendes Versichertenkollektiv und damit steigende Beitragsdynamik mit sich bringt. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers ergeben sich jedoch Chancen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass dabei erforderliche Leistungen aufgegeben werden müssen. Besonders bei älteren, geschlossenen Tarifen der Alten Welt lohnt sich ein Blick auf verfügbare Alternativtarife innerhalb der ARAG.
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Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




