ARAG 210, 240, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 240, 548 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 240, 548 AW der ARAG gehört zur älteren Tarifgeneration und bietet umfassenden Schutz ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung ist über GOÄ-Sätze hinaus abgedeckt, die stationäre Behandlung erfolgt mit Privatarztbehandlung über erhöhte Höchstsätze, und im Zahnbereich werden Zahnbehandlung sowie Zahnersatz mit 70 Prozent erstattet. Besonderheiten wie 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 105 Euro für Sehhilfengestelle und umfassender Hilfsmittelkatalog runden das Leistungsbild ab.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende Versicherte der ARAG eine Option darstellen, wenn die schrumpfende Risikogemeinschaft zu Beitragserhöhungen führt. Geschlossene Tarife wie dieser erleben demografische Alterung und sinkende Mitgliederzahlen, was die Prämienentwicklung verschärft. Häufig lassen sich durch einen Wechsel in offene oder neuere Tarife die Beitragssteigerungen bremsen, ohne dabei zentrale Leistungen aufzugeben. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, sofern eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der ARAG zu Ihrem Profil passen und welche Leistungen erhalten bleiben.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




