ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 210, 240, 548 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 240, 548 AW der ARAG gehört zur älteren Tarifgeneration und bietet umfassenden Schutz ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung ist über GOÄ-Sätze hinaus abgedeckt, die stationäre Behandlung erfolgt mit Privatarztbehandlung über erhöhte Höchstsätze, und im Zahnbereich werden Zahnbehandlung sowie Zahnersatz mit 70 Prozent erstattet. Besonderheiten wie 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 105 Euro für Sehhilfengestelle und umfassender Hilfsmittelkatalog runden das Leistungsbild ab.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende Versicherte der ARAG eine Option darstellen, wenn die schrumpfende Risikogemeinschaft zu Beitragserhöhungen führt. Geschlossene Tarife wie dieser erleben demografische Alterung und sinkende Mitgliederzahlen, was die Prämienentwicklung verschärft. Häufig lassen sich durch einen Wechsel in offene oder neuere Tarife die Beitragssteigerungen bremsen, ohne dabei zentrale Leistungen aufzugeben. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, sofern eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der ARAG zu Ihrem Profil passen und welche Leistungen erhalten bleiben.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 240, 548 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was bedeutet das für diesen ARAG-Tarif?

Der Tarif 210, 240, 548 AW wird nicht mehr für externe Neukundschaft angeboten, bietet aber bestehenden ARAG-Versicherten die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG. Diese Schließung führt dazu, dass jedes Jahr weniger Neuzugänge mit günstigen Einstiegsprämien die Finanzierungslast mittragen, während die Bestandsmitglieder durchschnittlich älter werden. Beitragserhöhungen beschleunigen sich in solchen schrumpfenden Risikogemeinschaften, da die Kostendynamik auf einer kleineren, älteren Versichertenbasis lastet.

Ältere Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben. Hier leistet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertvolle Orientierung, indem er auch geschlossene Tarife im Detail analysiert und aufzeigt, wo ein Wechsel für Ihr Profil tatsächlich Einsparungen bringt - oder ob aufgrund der aktuellen Leistungspositionierung ein Wechsel gar nicht ratsam ist.

Tarifoptimierung im ARAG-System: Wechsel und Altersrückstellungen

Der §204 VVG Tarifwechsel ist das Standardverfahren, um innerhalb der gleichen ARAG-Versicherung ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen anerkannt und mitgenommen, was Ihre finanzielle Last reduziert. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig entbehrlich, sofern Sie in einen geöffneten oder gleich gut bestückten Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Alternativen innerhalb der ARAG verfügbar sind und wie die Leistungsübertragung praktiziert wird. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet den klaren Weg: Lassen Sie unser Team unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ein personalisiertes Vergleichsgutachten erstellen und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen ARAG-Tarif: Handeln mit §204 VVG

Der ARAG 210, 240, 548 AW mit Null-Selbstbehalt und GOÄ-Sätzen über Höchstgrenze ist zwar leistungsstark, aber die geschlossene Struktur bedeutet zwangsläufig eine gealterte Risikogemeinschaft. Beitragserhöhungen treten gehäuft auf, weil Neuzugänge fehlen, die Bestandsmitglieder altern, und die medizinische Kostenentwicklung auf sinkende Versichertenzahlen verteilt wird.

Ein Tarifwechsel unter §204 VVG ist häufig die aussichtsreichste Reaktion: Offene oder jüngere ARAG-Tarife bilden oft eine stabilere Kostenbasis, können aber ähnliche oder sogar bessere Leistungen bieten. Die Prämien lassen sich damit oft senken, ohne auf zentrale Versorgung zu verzichten. Nutzen Sie das Beitragserhöhungs-Chart unserer ARAG-Landingpage als Orientierung für die bisherige Entwicklung dieses Tarifs. Dann lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ein realistisches Szenario zusammenstellen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 548 AW

Der Tarif kombiniert erhöhte Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Versorgung. Ohne Selbstbehalt erhalten Sie ambulante Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 Euro Gestell-Zuschuss und vollständiger Gläser- und Kontaktlinsen-Erstattung. Stationär ist die Privatarztbehandlung mit erhöhten Sätzen enthalten. Im Zahnbereich werden Behandlung und Zahnersatz mit 70 Prozent erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls mit 70 Prozent, mit aufbauenden jährlichen Höchstgrenzen bis 9.225 Euro im 9. Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt ein Tarifwechsel über §204 VVG möglich. Die Schließung führt zu einer älter werdenden Risikogemeinschaft und damit tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen, da die Kostensteigerungen auf weniger, ältere Versicherte verteilt werden.
Der Selbstbehalt liegt bei null Euro. Das bedeutet, Sie tragen keinen eigenen Finanzierungsanteil pro Versicherungsfall und keine jährliche Franchise - weder in der ambulanten noch in der stationären oder zahnärztlichen Versorgung. Diese volle Kostendeckung ist ein Merkmal dieses älteren Tarifzuschnitts und trägt zu den moderaten Beitragsniveaus beim Abschluss bei.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist möglich. Offene oder jüngere ARAG-Tarife bieten häufig eine stabile Prämienentwicklung bei vergleichbaren Leistungen. Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt diese Möglichkeiten für Sie auf.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Alternativenbestand ab. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich wachsenden Beitragserhöhungen ausgesetzt - wenn Ihre Prämie zuletzt stärker gestiegen ist, kann ein Wechsel lohnen. Allerdings müssen Sie prüfen, ob ein neuer Tarif ähnlich umfassende Leistungen (Null-SB, GOÄ über Höchstsatz, 70% Zahnersatz) bietet oder ob Sie Zugeständnisse machen müssten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob ein realistischer Wechsel unter Beibehaltung oder Verbesserung des Leistungsniveaus zu einer niedrigeren Prämie führt oder nicht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert