ARAG 210, 240, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 548 NW: Tarif und Optimierungsmöglichkeiten
Der ARAG 210, 240, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung, 70-prozentige Zahnersatzerstattung, offener Hilfsmittelkatalog mit 100 Prozent Kostenübernahme und umfangreiche Psychotherapie bis 50 Sitzungen jährlich. Mit 105 Euro jährlich für Sehhilfen und Schutzimpfungen ohne Beschränkung rundet dieser Tarif das Premium-Leistungsspektrum ab.
Da der Tarif geschlossen ist, nimmt die Risikogemeinschaft kontinuierlich ab, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Viele Versicherte dieses Tarifes erwägen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren, offenen Tarif desselben Versicherers. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, während die Prämie sinkt. Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation rentabel sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




