ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 548 NW: Tarif und Optimierungsmöglichkeiten

Der ARAG 210, 240, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung, 70-prozentige Zahnersatzerstattung, offener Hilfsmittelkatalog mit 100 Prozent Kostenübernahme und umfangreiche Psychotherapie bis 50 Sitzungen jährlich. Mit 105 Euro jährlich für Sehhilfen und Schutzimpfungen ohne Beschränkung rundet dieser Tarif das Premium-Leistungsspektrum ab.

Da der Tarif geschlossen ist, nimmt die Risikogemeinschaft kontinuierlich ab, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Viele Versicherte dieses Tarifes erwägen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren, offenen Tarif desselben Versicherers. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, während die Prämie sinkt. Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation rentabel sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 240, 548 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der ARAG: Was bedeutet das für Sie?

Der ARAG 210, 240, 548 NW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln oder aus ihm heraus optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt demografisch zu höheren Kostenumlageeffekten, weshalb geschlossene Tarife dieser Größenordnung mit deutlichen jährlichen Prämiensprüngen konfrontiert sind. Der Gesundheitszustand bleibt dabei sekundär; die Beitragsbelastung wächst primär strukturell.

Ältere geschlossene Tarife wie der ARAG 210, 240, 548 NW werden von Versicherern häufig nicht mehr öffentlich beworben oder in modernen Vergleichsportalen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auch aus derartigen Tarifen zu Alternativen raten, die Ihren Anforderungen und Ihrer Situation gerecht werden, ohne dass Leistungseinbußen zu befürchten sind.

Tarifwechsel für Versicherte des ARAG 210, 240, 548 NW

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist jederzeit ohne Versicherungspflicht-Unterbrechung möglich. Häufig können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden; eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen entbehrlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt eine detaillierte Analyse durch und ermittelt, welche niedrigere Prämie mit gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 240, 548 NW: Chancen nutzen

Der geschlossene Status des ARAG 210, 240, 548 NW führt zu einer schrumpfenden Versichertenzahl und damit zu starken Beitragserhöhungen. Die Finanzierung auf ein kleineres Kollektiv und medizinische Kostensteigerungen treiben die Prämie kontinuierlich in die Höhe. Dies ist eine strukturelle Eigenheit geschlossener Tarife und betrifft Versicherte unabhängig von Gesundheitsstatus oder Leistungsinanspruchnahme.

Die gute Nachricht: Der Wechsel zu einem aktuellen ARAG-Tarif kann die finanzielle Belastung erheblich senken und ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar. Vergleichen Sie Ihre Beitragszahlung mit den verfügbaren Alternativen in unserem Beitragserhöhungs-Chart, der die Prämienentwicklung verschiedener ARAG-Tarife abbildet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet, wie viel Sie durch einen optimierten Tarif einsparen könnten. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 548 NW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen ohne Selbstbehalt: ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen auch über den Höchstsätzen hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 105 Euro jährlich bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien, offener Hilfsmittelkatalog mit 100 Prozent Kostenübernahme, stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt, 70 Prozent Zahnersatzerstattung, stationäre Psychotherapie, Schutzimpfungen ohne Beschränkung sowie unbegrenzte Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze.
Der ARAG 210, 240, 548 NW ist ein geschlossener Tarif, das heißt: Externe Neukunden können nicht mehr beitreten. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte der ARAG können jedoch weiterhin über §204 VVG intern in jüngere, offene Tarife wechseln und dadurch von stabileren Prämien profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Dies bedeutet, dass alle versicherten Leistungen ohne finanzielle Eigenleistung pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden können. Ein Nulltarif mit SB=0 ist im PKV-Segment selten und positioniert diesen Tarif als Premium-Lösung ohne jede Kostenbeteiligung.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren ARAG-Tarif. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige Leistungen bewahrt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen bestehen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der verfügbaren Alternative ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und strukturelle Beitragssprünge zu erwarten sind, kann ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen ARAG-Tarif finanzielle Entlastung bringen, besonders wenn Sie die gleichen Leistungen oder bessere zu niedrigeren Prämien erhalten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in einer persönlichen Analyse, ob ein Wechsel für Ihre individuelle Situation rentabel ist und welche Tarife konkret passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert