ARAG 210, 240, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 549 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 210, 240, 549 AW aus der Alten Welt positioniert sich als Premiumprodukt mit vollständiger Ambulant-Deckung ohne Selbstbehalt. Die GOÄ-Erstattung erfolgt über die Höchstsätze hinaus, stationär mit Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer, zahnärztlich mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bei Summenbegrenzung. Psychotherapie deckt bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr ab, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Altersgrenzen sind miteinbezogen.
Als Bestandstarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft unterliegt der ARAG 210, 240, 549 AW tendenziell stärkeren Beitragsanpassungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen und gleichwertige oder bessere Leistungen bieten, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen müssen. Die Entscheidung hängt vom individuellen Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Wechsel in das verfügbare ARAG PKV-Tarif-Portfolio sinnvoll ist und welche Ersparnisse realistisch sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




