ARAG 210, 240, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 549 NW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG mit einem der stärksten Ausstattungsprofile der neuen Welt: null Euro Selbstbehalt, Erstattung über GOÄ-Höchstsätze ambulant und stationär, Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, unbegrenzte Sehhilfen (105 EUR Gestell plus 100% Gläser und Kontaktlinsen), offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung und umfassende Vorsorge ohne zeitliche Grenzen unterstreichen das Premium-Profil dieses Tarifs.
Dieser Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte der ARAG können sich im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin hierin umstellen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt in der Regel zu steigenden Beiträgen im Laufe der Versicherung, besonders wenn Sie diesen Tarif bereits längere Zeit nutzen und die Altersrückstellungen angewachsen sind. Viele Versicherte mit älteren Tarifkombinationen dieser Art werden daher irgendwann mit einer Beitragserhöhung konfrontiert und sollten prüfen, ob ein Wechsel in einen neueren, offenen Tarif mit besserer Kostenstabilität infrage kommt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten speziell im ARAG PKV-Tarif 210, 240, 549 NW für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




