ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 549 NW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG mit einem der stärksten Ausstattungsprofile der neuen Welt: null Euro Selbstbehalt, Erstattung über GOÄ-Höchstsätze ambulant und stationär, Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, unbegrenzte Sehhilfen (105 EUR Gestell plus 100% Gläser und Kontaktlinsen), offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung und umfassende Vorsorge ohne zeitliche Grenzen unterstreichen das Premium-Profil dieses Tarifs.

Dieser Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte der ARAG können sich im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin hierin umstellen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt in der Regel zu steigenden Beiträgen im Laufe der Versicherung, besonders wenn Sie diesen Tarif bereits längere Zeit nutzen und die Altersrückstellungen angewachsen sind. Viele Versicherte mit älteren Tarifkombinationen dieser Art werden daher irgendwann mit einer Beitragserhöhung konfrontiert und sollten prüfen, ob ein Wechsel in einen neueren, offenen Tarif mit besserer Kostenstabilität infrage kommt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten speziell im ARAG PKV-Tarif 210, 240, 549 NW für Ihre Situation verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen geschlossenen ARAG-Tarif von offenen Alternativen?

Der ARAG 210, 240, 549 NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt daher keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines §204 VVG-Tarifwechsels intern zu diesem Tarif zu wechseln, was seinen Wert für Optimierungsfragen unterstreicht. Das Problem: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Die medizinische Kostensteigerung wird auf immer weniger Schultern verteilt, weshalb Beiträge in geschlossenen Tarifen tendenziell schneller steigen als in offenen.

Ältere oder geschlossene Tarife werden von Versicherern oft aus dem aktiven Marketing genommen und sind öffentlich schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann beurteilen, ob eine Umstellung vom 210, 240, 549 NW in einen modernen, offenen Tarif mit stabilerem Beitragsverlauf für Ihre Situation sinnvoll ist.

Kann ich aus dem 210, 240, 549 NW in einen anderen ARAG-Tarif wechseln?

Ja, Sie können von diesem Tarif im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln - wichtig: nur innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft, nicht zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen bleiben bestehende Altersrückstellungen erhalten und werden auf den neuen Tarif übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom einzelnen Wechsel ab und muss individuell geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und zu welchen Konditionen ein Tarifwechsel für Sie rentabel ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft Transparenz im Tarifdschungel: Jetzt anmelden

Wie wirken sich Beitragserhöhungen auf den ARAG 210, 240, 549 NW aus?

Dieser geschlossene Tarif der neuen Welt ist eine ehemals großzügig ausgestattete Kombination aus den Tarifen 210 (ambulant), 240 (stationär) und 549 (Zahn). Weil die Risikogemeinschaft schrumpft und die medizinischen Kosten steigen, werden Beitragserhöhungen in solchen älteren Kollektiven zunehmend unvermeidlich. Die Premium-Ausstattung - null Selbstbehalt, GOÄ über Höchstsatz, Zahnersatz 80%, Privatarzt - führt zu hohen Ausgabenverpflichtungen pro Versichertem.

Ein §204 VVG-Wechsel zu einem jüngeren ARAG-Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen kann in vielen Fällen zu stabiler kalkulierten Prämien führen, ohne dass Sie Schutz einbüßen müssen. Verschaffen Sie sich einen objektiven Überblick über Ihre Optionen: Vergleichen Sie Beitragsentwicklung und Leistungen auf unserem Beitragserhöhungs-Chart. Danach empfehlen wir, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen, um konkrete Alternativen zu evaluieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 549 NW

Der Tarif bietet null Euro Selbstbehalt, ambulante Erstattung über GOÄ-Höchstsätze, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR Gestell plus 100% Gläser und Kontaktlinsen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, stationäre Psychotherapie, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%, unbegrenzte Vorsorge und Impfungen ohne Altersgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für bestehende ARAG-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu stärkeren Beitragsanstiegen als in offenen Tarifen, da medizinische Kostensteigerungen auf eine stetig kleinere Versichertenpopulation verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt null Euro pro Versicherungsjahr und pro Versicherungsfall - für alle Leistungsbereiche ambulant, stationär und zahnärztlich. Dies ist ein Premium-Merkmal dieses Tarifs und bedeutet, dass Sie Ihre Leistungen ohne Eigenbelastung in Anspruch nehmen können. Dieser Null-Euro-Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im Segment der hochpreisigen Vollversorgung.
Ja, Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln (nie zu einem anderen Versicherer). In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der aktuellen Beitragsentwicklung ab. Der Tarif ist älter und geschlossen, weshalb Beiträge eher steigen als in modernen, offenen Tarifen. Wenn Sie bereits längere Zeit versichert sind und die Altersrückstellungen erheblich sind, ist eine Wechselprüfung oft lohnenswert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann analysieren, ob ein Wechsel zu einem jüngeren ARAG-Tarif mit ähnlichen Leistungen zu einer Kostenersparnis führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert