ARAG 210, 240, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 240, 549 im Profil
Der offene Unisex-Tarif der neuen Welt ARAG 210, 240, 549 kombiniert vollständige Kostenerstattung ohne Selbstbehalt mit umfassenden Leistungen. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, ebenso wie die stationäre Versorgung. Der Tarif bietet Privatarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt in einem Zweibettzimmer, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis zu jährlich anfallenden Summenbegrenzungen, sowie umfangreiche Sehhilfen (bis 1.000 EUR für Laseroperationen).
Das Merkmal Altersstruktur des offenen Tarifs unterstützt regelmäßig eine ausgewogene Beitragsentwicklung. Viele Versicherte eines offenen Tarifs stehen vor der Frage, ob ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG sinnvoll ist, wenn die Prämien steigen. In vielen Fällen ermöglicht der Wechsel in einen jüngeren Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen erhebliche Einsparungen, ohne dass die Altersrückstellungen vollständig verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche Optimierungen im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




