ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 240, 549 im Profil

Der offene Unisex-Tarif der neuen Welt ARAG 210, 240, 549 kombiniert vollständige Kostenerstattung ohne Selbstbehalt mit umfassenden Leistungen. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, ebenso wie die stationäre Versorgung. Der Tarif bietet Privatarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt in einem Zweibettzimmer, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis zu jährlich anfallenden Summenbegrenzungen, sowie umfangreiche Sehhilfen (bis 1.000 EUR für Laseroperationen).

Das Merkmal Altersstruktur des offenen Tarifs unterstützt regelmäßig eine ausgewogene Beitragsentwicklung. Viele Versicherte eines offenen Tarifs stehen vor der Frage, ob ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG sinnvoll ist, wenn die Prämien steigen. In vielen Fällen ermöglicht der Wechsel in einen jüngeren Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen erhebliche Einsparungen, ohne dass die Altersrückstellungen vollständig verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche Optimierungen im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 240, 549 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was das für den ARAG 210, 240, 549 bedeutet

Der ARAG 210, 240, 549 ist ein offener Tarif, das heißt, die Versicherung nimmt aktiv neue externe Kunden auf. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich verjüngt wird und dadurch eine ausgewogenere Altersstruktur entsteht. Offene Tarife profitieren von stabilen medizinischen Kostentrends und einer breiter verteilten Lastentragung, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt als bei geschlossenen Tarifen.

Bestehende Versicherte dieses Tarifs behalten ihre Rechte auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg Altersrückstellungen aufgebaut hat, kann diese in vielen Fällen bei einem Wechsel zu einem günstiger kalkulierten Tarif berücksichtigen lassen, was die finanzielle Belastung eines Tarifwechsels erheblich verringern kann.

Tarifwechsel im ARAG 210, 240, 549 prüfen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es, innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen vollständig oder zu großen Teilen berücksichtigt, was bedeutet, dass nur ein geringer oder gar kein Anstieg der Beitragszahlung fällig wird. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Tarifwechsel-Optionen im Rahmen einer umfassenden Analyse. Melden Sie sich an, und wir werden zeigen, welche Ersparnis oder welche besseren Leistungen im ARAG 210, 240, 549 möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 210, 240, 549 und die §204 VVG Alternative

Obwohl der ARAG 210, 240, 549 ein offener Tarif mit stabiler Altersstruktur ist, sind Beitragserhöhungen dennoch eine Realität. Sie entstehen durch medizinische Kostensteigerungen und Kapitalertragsentwicklungen, die nicht durch Neukunden-Zuzüge kompensiert werden. Gerade die großzügigen Leistungen dieses Tarifs - die über Höchstsätze hinausgehende Erstattung, die umfangreiche Zahnbehandlung und die erweiterten Zusatzleistungen - können zu erhöhten Schadenquoten führen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig einen praktischen Ausweg: Sie wechseln zu einem jüngeren Tarif der ARAG mit ähnlichen oder vereinfachten Leistungen und nutzen dabei Ihre aufgebauten Altersrückstellungen. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich andere ARAG-Tarife in den letzten Beitragsanpassungen entwickelt haben. Lassen Sie sich von uns zeigen, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet konkrete Empfehlungen für Ihr Sparpotenzial. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 240, 549

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Hilfsmittel nach offenem Katalog (100% bis 1.000 EUR, ab 1.000 EUR mit Zusage, sonst 80% Standard), Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laseroperationen einmalig pro Auge und 300 EUR Kontaktlinsen jährlich. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80% mit jährlichen Summenbegrenzungen (1.025 EUR im ersten, bis 9.225 EUR im neunten Jahr), Kieferorthopädie zu 80% unter die gleichen Summenbegrenzungen fallend.
Der ARAG 210, 240, 549 ist ein offener Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, die Versicherung akzeptiert aktiv neue externe Versicherte. Durch diese kontinuierliche Verjüngung der Risikogemeinschaft profitiert der Tarif von einer ausgeglicheneren Altersstruktur und tendenziell moderat steigenden Beiträgen. Bestandsversicherte, die bereits im Tarif versichert sind, können jederzeit ihre Rechte auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der ARAG nutzen.
Der ARAG 210, 240, 549 hat keinen Selbstbehalt (0 EUR). Das bedeutet, alle Leistungen werden ohne Kostenerstattungsbegrenzung pro Versicherungsfall oder Versicherungsjahr von der Versicherung übernommen. Dieser Vorteil unterscheidet den Tarif erheblich von Standard-Tarifen mit Selbstbehalten ab 500 EUR aufwärts und macht ihn zu einer Premium-Option für Versicherte, die Vollversorgung ohne Eigenbeteiligung suchen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Oft sind günstigere Tarife mit ähnlichen oder guten Leistungen verfügbar. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab; in vielen Fällen können die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre konkreten Sparmöglichkeiten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Für jüngere oder ältere Versicherte mit gutem Gesundheitszustand kann ein Wechsel in einen modernen Tarif mit vergleichbaren Leistungen erhebliche Einsparungen bringen. Für ältere Versicherte mit Vorerkrankungen sollte genau geprüft werden, ob alle benötigten Leistungen erhalten bleiben und wie sich die Gesundheitsprüfung auswirkt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Faktoren für Ihre Situation und empfiehlt konkret, ob sich ein Wechsel rentiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert