ARAG 21P70, 220, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 220, 520 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 220, 520 AW ist ein Bestandstarif der älteren Generation mit prämierten Leistungsmerkmalen. Die ambulante GOÄ wird auch über die Höchstsätze hinaus erstattet, stationäre Behandlung erfolgt mit Privatarzt und ebenfalls über GOÄ-Höchstsätze. Die Zahnarztversorgung leistet 100% bei Zahnbehandlung und Inlays, aber 60% bei Zahnersatz sowie 60% bei Kieferorthopädie, jeweils mit Jahresgrenzen bis 2.050 EUR. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr und Einbettzimmer-Anspruch im stationären Bereich bietet dieser Tarif eine Premium-Positionierung für Bestandskunden.
Das schrumpfende Versichertenkollektiv bei geschlossenen Tarifen führt zu steilerer Beitragsevolution, besonders bei älteren Jahrgängen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG im gleichen Versicherer ARAG kann in vielen Fällen kostengünstiger sein und Altersrückstellungen tendenziell übernehmen, sofern der Zieltarif die individuellen Leistungsanforderungen erfüllt. Gesundheitsprüfungen sind im Einzelfall möglich, lassen sich aber durch unseren Sachverständigen vorausschauend klären.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm setzt Ihren ARAG PKV-Tarif in den Kontext verfügbarer Wechseloptionen und zeigt auf, ob eine Optimierung im gleichen Versicherer sinnvoll ist.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




