ARAG 21P70, 220, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 520 NW
Ein geschlossener Bisex-Tarif der ARAG Krankenversicherungs-AG, der mit ambulanten und stationären Leistungen über dem GOÄ-Höchstsatz erstattungsfähig ist. Der Tarif bietet Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 EUR pro Jahr, was bei den übrigen Leistungen zum Ausgleich beitragen kann. Mit bis zu 50 psychologischen Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 EUR für die Fassung verfügt dieser Tarif über eine breite Präventionsabdeckung ohne Altersgrenzen.
Geschlossene Tarife wie der ARAG 21P70, 220, 520 können für Bestandsversicherte eine interessante Alternative sein. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der gleichen ARAG ist häufig möglich und kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen bieten, ohne dass Gesundheitsfragen erneut gestellt werden müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft macht den Tarif jedoch anfällig für Beitragserhöhungen, weswegen ein Wechsel in einen offenen Tarif bei stabilerem Beitragsaufbau häufig ratsam ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel aus dem ARAG PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




