ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 520 NW

Ein geschlossener Bisex-Tarif der ARAG Krankenversicherungs-AG, der mit ambulanten und stationären Leistungen über dem GOÄ-Höchstsatz erstattungsfähig ist. Der Tarif bietet Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 EUR pro Jahr, was bei den übrigen Leistungen zum Ausgleich beitragen kann. Mit bis zu 50 psychologischen Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 EUR für die Fassung verfügt dieser Tarif über eine breite Präventionsabdeckung ohne Altersgrenzen.

Geschlossene Tarife wie der ARAG 21P70, 220, 520 können für Bestandsversicherte eine interessante Alternative sein. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der gleichen ARAG ist häufig möglich und kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen bieten, ohne dass Gesundheitsfragen erneut gestellt werden müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft macht den Tarif jedoch anfällig für Beitragserhöhungen, weswegen ein Wechsel in einen offenen Tarif bei stabilerem Beitragsaufbau häufig ratsam ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel aus dem ARAG PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 220, 520 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 21P70, 220, 520 geschlossen?

Der Tarif nimmt keine Neukunden mehr auf und ist ausschließlich für bereits versicherte Personen bei der ARAG zugänglich. Dies ist typisch für älter positionierte Neue-Welt-Tarife, die ihre Risikogemeinschaft konsolidiert haben. Bestehende Versicherte können jedoch innerhalb der ARAG-Tarifvarianten wechseln und profitieren damit von §204 VVG Schutzrechten, die einen Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.

Geschlossene Tarife erleben häufig eine überproportionale Alterung des Versichertenkollektivs. Experten wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügen über umfassende Kenntnisse solcher Tarife und können auch zu geschlossenen Tarifen beraten, um optimale Wechselpfade für Ihre individuelle Situation zu empfehlen.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Was ist möglich?

Der §204 VVG gestattet einen internen Tarifwechsel bei der gleichen ARAG-Versicherung. Dabei werden in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, Ihre Wechseloptionen zu prüfen und einen neuen Tarif zu finden, der langfristig günstiger ist. Lassen Sie sich über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen ARAG-Tarif: Wie reagieren?

Geschlossene Tarife wie der 21P70, 220, 520 sind besonders anfällig für steigende Prämien. Der Grund liegt darin, dass die Versichertengruppe überaltert und schrumpft - während Behandlungskosten steigen. Das Risikokollektiv trägt diese Lasten allein, ohne neue, junge Versicherte zur Stabilisierung. Hinzu kommen die gestiegenen ambulanten und stationären Leistungsausgaben in der Neuen Welt.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der ARAG kann in vielen Fällen eine dauerhafte Einsparung darstellen, da jüngere Tarife von Neukundenzuströmen profitieren und dadurch bessere Beitragsstabilität bieten. Konsultieren Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die Prämienentwicklung des 21P70, 220, 520 im Kontext zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, den richtigen Wechselzeitpunkt und Zieltarif zu ermitteln - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 520 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen bis 105 EUR für die Fassung. Stationär sind Einbettzimmer und Privatarztbehandlung versichert, auch stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 %. Hilfsmittel nach offenem Katalog sind zu 100 % erstattungsfähig. Der Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Jahr gilt für alle Bereiche.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies signalisiert eine gestoppte Neukundengewinnung und typischerweise eine überaltete Risikogemeinschaft. Allerdings: Versicherte, die bereits bei der ARAG versichert sind, können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif durchführen, falls ein Wechsel von einem anderen ARAG-Tarif geplant ist.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Psychotherapie und Vorsorgeuntersuchungen. Mit dieser höheren Franchise positioniert sich der Tarif im Premiumsegment und bietet dafür umfangreiche Leistungen über dem GOÄ-Höchstsatz.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist durch §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen und erneute Gesundheitsprüfungen vermieden werden. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer individuellen Situation beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem verfügbaren Zieltarif ab. Geschlossene Tarife sind anfälliger für steigende Beiträge, da die Versichertengruppe altert und schrumpft. Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren ARAG-Tarif kann daher Einsparungen bringen und langfristig stabilere Prämien sichern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt konkrete Sparpotenziale auf.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 21P70, 220, 520
● Offen ⊕ Unisex
SB: 1.500 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 21P70, 220, 528 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.500 € · 70% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 21P70, 220, 528 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.500 € · 70% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert