ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 520

Der ARAG 21P70, 220, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulanten und stationären Leistungen werden über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, was eine überdurchschnittliche Kostenübernahme bei Privatarztbehandlung sichert. Im stationären Bereich ist die Privatarztbehandlung in Einbettzimmern vorgesehen, und die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent ab. Zusätzlich enthalten sind Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, ein offener Hilfsmittelkatalog und umfangreiche Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen.

Der offene Status bedeutet, dass dieser Tarif kontinuierlich Neukundinnen und Neukunden aufnimmt und von einer stabilen, ausgeglichenen Altersstruktur profitiert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem möglicherweise günstigeren Tarif innerhalb der ARAG bietet für Bestandsversicherte in vielen Fällen die Chance, Prämien zu senken und die Altersrückstellungen mitzunehmen. Die Risikogemeinschaft dieses offenen Tarifs bleibt aktiv gepflegt, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Tarifen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 21P70, 220, 520 ein offener Tarif mit stabiler Perspektive ist

Ein offener Tarif bedeutet, dass die ARAG diesen Tarif weiterhin aktiv für Neuversicherte vermarktet und neu abschließt. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf die Altersstruktur und das Versichertenkollektiv aus: Junge und ältere Versicherte mischen sich neu, was die durchschnittliche Risikolast ausgleicht. Der ARAG 21P70, 220, 520 profitiert daher von dieser Vitalität und zeigt in der Regel moderatere Beitragsanpassungen als geschlossene Tarife, deren Versichertenkollektiv kontinuierlich altert.

Für Bestandsversicherte anderer ARAG-Tarife eröffnet sich eine attraktive Perspektive: Ein Wechsel in diesen offenen Tarif ist innerhalb der ARAG ohne externe Versichererwechsel möglich. Der offene Status signalisiert, dass der Tarif langfristig gepflegt und aktualisiert wird, statt wie geschlossene Tarife auszulaufen. Dies macht ihn zu einer stabilen Wahl für Versicherte, die einen zukunftssicheren Tarif suchen.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 220, 520: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Wenn Sie bereits bei der ARAG versichert sind, können Sie innerhalb desselben Versicherers zu diesem oder zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Dies ist ein Wechsel nach §204 VVG und unterscheidet sich grundlegend von einem Versichererwechsel. Bei einem solchen Wechsel können in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen erhalten bleiben, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird deutlich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob und wie ein Wechsel in diesen Tarif Ihre Prämie senkt oder Ihre Leistungen verbessert. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individualisierte Empfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 220, 520: Reagieren mit Tarifoptimierung

Beitragserhöhungen im ARAG 21P70, 220, 520 entstehen primär durch steigende medizinische Kosten und veränderte Kalkulationen der Versicherung, auch wenn die offene Struktur dieses Tarifs tendenziell ausgleichend wirkt. Die Selbstbeteiligung von 1.500 Euro trägt Ihr Risiko mit, doch nicht jede Kostenentwicklung lässt sich damit abfangen. Wenn eine Beitragserhöhung ansteht, ist ein Prüfantrag nach §204 VVG Ihr direkter Gestaltungshebel innerhalb der ARAG.

Ein Tarifwechsel zu einem geringer belasteten ARAG-Tarif ermöglicht in vielen Fällen niedrigere Prämien bei vergleichbaren oder teilweise sogar besseren Leistungen, und Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden häufig angerechnet. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung dieses Tarifs mit Alternativen zu vergleichen. Lassen Sie sich danach durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 520

Der Tarif erstreckt sich auf drei Module: Das Modul 21P70 (ambulant) deckt Privatarztbehandlung über Höchstsätze der GOÄ hinaus ab, erstattet bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (bis 105 Euro für Brillengestelle, bis 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich, bis 1.000 Euro einmalig für Laser-Operationen) und eine vollständige Erstattung von Hilfsmitteln aus offenem Katalog. Modul 220 (stationär) beinhaltet Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit GOÄ-Erstattung über Höchstsätzen. Modul 520 (Zahnversicherung) erstattet Zahnbehandlung 100 Prozent, Zahnersatz 60 Prozent und Kieferorthopädie 60 Prozent, mit Jahresgrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Der ARAG 21P70, 220, 520 ist ein offener Tarif: Die ARAG nimmt in diesem Tarif aktiv neue Kundinnen und Kunden auf. Das ist ein Vorteil für die Beitragsstabilität, denn die Versichertenpopulation bleibt jung und gemischt. Geschlossene Tarife müssen ihre schrumpfende und alternde Gemeinschaft tragen, was zu höheren Beitragssteigerungen führt. Ein offener Tarif sichert tendenziell moderatere Prämienentwicklungen und signalisiert auch Bestandsversicherten anderer ARAG-Tarife, dass dieser Tarif langfristig gepflegt wird.
Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Sie gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Mit 1.500 Euro liegt der Selbstbehalt im höheren Segment; er wird in Ihrer Prämie berücksichtigt und soll Sie als Versicherte an Kostenbewusstsein teilhaben lassen. Danach übernimmt der Tarif seine Erstattungsquoten anteilig.
Ja. Wenn Sie bereits bei der ARAG versichert sind, können Sie innerhalb desselben Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dies kann zu niedrigeren Prämien führen, und in vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten oder werden teilweise übernommen. Eine Gesundheitsprüfung wird häufig vereinfacht oder entfällt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Alternativen für Sie passen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Versorgungsansprüchen ab. Der ARAG 21P70, 220, 520 bietet hohe Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 50 psychotherapeutische Sitzungen, Einbettzimmer, Zahnersatz 60 Prozent), hat aber eine 1.500-Euro-Selbstbeteiligung. Wenn die Prämie für Sie zu hoch wird oder ein niedrigerer Selbstbehalt mehr Sicherheit geben würde, können alternative ARAG-Tarife interessant sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welcher Tarif zu Ihrem Budget und Ihren Bedürfnissen passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert