ARAG 21P70, 220, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 520
Der ARAG 21P70, 220, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulanten und stationären Leistungen werden über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, was eine überdurchschnittliche Kostenübernahme bei Privatarztbehandlung sichert. Im stationären Bereich ist die Privatarztbehandlung in Einbettzimmern vorgesehen, und die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent ab. Zusätzlich enthalten sind Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, ein offener Hilfsmittelkatalog und umfangreiche Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen.
Der offene Status bedeutet, dass dieser Tarif kontinuierlich Neukundinnen und Neukunden aufnimmt und von einer stabilen, ausgeglichenen Altersstruktur profitiert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem möglicherweise günstigeren Tarif innerhalb der ARAG bietet für Bestandsversicherte in vielen Fällen die Chance, Prämien zu senken und die Altersrückstellungen mitzunehmen. Die Risikogemeinschaft dieses offenen Tarifs bleibt aktiv gepflegt, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




