ARAG 21P70, 220, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 220, 528 AW: Tarifprofil und Wechseloptionen
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 220, 528 AW ist ein Bestandstarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen und hohem Selbstbehalt. Die ambulante Behandlung erfolgt nach GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, stationär bietet der Tarif Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, und die Zahnversicherung deckt 70% des Zahnersatzes ab. Die 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und die volle Erstattung von Brillengläsern (mit 105 Euro jährlich für das Gestell) runden das Leistungsbild ab.
Als geschlossener Bestandstarif der alten Welt steht der ARAG 21P70, 220, 528 AW für Versicherte, die diese Leistungen schon lange nutzen, unter Druck durch die schrumpfende Risikogemeinschaft und steigenden Alterungsdruck. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen ARAG-Tarif kann häufig Spielraum für Beitragsentlastung bieten, während in vielen Fällen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie konkrete Wechseloptionen innerhalb der ARAG PKV-Tarife und zeigt auf, wie Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




