ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 528

Der offene Unisex-Tarif ARAG 21P70, 220, 528 kombiniert oberste Leistungsstandards mit moderner Tarifarchitektur der neuen Welt. Das Besondere: Ambulante und stationäre Behandlungen werden nicht nur bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, sondern auch darüber hinaus erstattet. Dazu kommen Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Die Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Jahr ist deutlich, belohnt jedoch Versicherte mit konsistenter Inanspruchnahme.

Als offener Tarif nimmt der 21P70, 220, 528 aktiv Neukunden auf und profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif im gleichen Versicherer ist auch hier möglich und kann in vielen Fällen Prämien senken, ohne dass gleichwertige Leistungen aufgegeben werden müssen. Die Altersrückstellungen werden häufig komplett übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel im Rahmen der ARAG PKV-Tarife für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 220, 528 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was bedeutet das für die ARAG-Versicherten?

Der ARAG 21P70, 220, 528 ist offen für Neukunden zugänglich und wird aktiv angeboten. Anders als geschlossene Tarife, die nur für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers im Rahmen eines §204 VVG-Wechsels zur Verfügung stehen, können hier externe Kunden direkt einsteigen. Die Risikogemeinschaft wird dadurch kontinuierlich erneuert, was die Altersstruktur stabilisiert und tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt.

Für bestehende ARAG-Versicherte bietet der offene Status einen Vorteil: Sie können über §204 VVG intern wechseln, sollten Sie beispielsweise eine niedrigere Selbstbeteiligung oder andere Leistungsschwerpunkte bevorzugen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen aufzeigen, welche Alternativen im ARAG-Portfolio zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 220, 528: So funktioniert die interne Optimierung

Nur beim gleichen Versicherer gibt es die kostenlose Tarifwechsel-Möglichkeit nach §204 VVG. Das bedeutet: Sie können von Ihrem derzeitigen ARAG-Tarif in den 21P70, 220, 528 wechseln oder umgekehrt in einen günstigeren ARAG-Tarif. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt Ihnen konkret auf, welcher ARAG-Tarif für Sie die beste Lösung darstellt. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 220, 528: Tarifwechsel als Lösung

Auch offene Tarife wie der 21P70, 220, 528 sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit. Medizinische Kostensteigerungen und die allgemeine Preisentwicklung im Gesundheitswesen wirken sich auf alle Tarife aus, unabhängig davon, ob die Risikogemeinschaft noch neue Mitglieder aufnimmt. Eine Beitragserhöhung ist kein Grund zur Resignation: Oft gibt es bei der gleichen Versicherung günstigere Alternativen mit vergleichbaren Leistungen, auf die Sie über §204 VVG wechseln können.

Prüfen Sie zunächst unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung bei der ARAG nachzuvollziehen. Dann lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse helfen: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ermittelt Ihnen konkrete Tarifoptionen, die Ihre Prämie senken, ohne dass Sie bei der ARAG das Versicherungsunternehmen wechseln müssen. Jetzt anmelden für eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 528

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung zu GOÄ-Sätzen über die Höchstsätze hinaus, stationäre Behandlung mit Chefarzt im Einbettzimmer ebenfalls über Höchstsatz. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 70% erstattet. Sehhilfen werden bis 105 Euro für Brillengestelle, bis 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr, und bis 1.000 Euro für Lasik-Operationen einmalig pro Auge erstattet. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100% erstattet, ab 1.000 Euro mit vorheriger Zusage, sonst 80% für Standardausführung.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft regelmäßig Zuwachs durch neu eintretende Versicherte erhält, was die Altersstruktur stärkt und tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Für ARAG-Bestandsversicherte ist der offene Status zusätzlich attraktiv, weil er im Rahmen von §204 VVG-Wechseln eine weitere Alternativmöglichkeit darstellt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Selbstbeteiligung gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Vorsorgeleistungen und Impfungen. Eine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro ist im höheren Segment angesiedelt und richtet sich an Versicherte, die mit einer deutlicheren Kostenverantwortung rechnen können, dafür aber von erstklassigen Leistungen und großer Behandlungsfreiheit profitieren.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie innerhalb der Versicherungsgesellschaft einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Alternative. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn die Selbstbeteiligung von 1.500 Euro zu hoch ist oder Sie andere Leistungsschwerpunkte bevorzugen, kann ein Wechsel zu einem niedrigeren Selbstbehalt oder anderen ARAG-Tarifen attraktiv sein. Die Tatsache, dass Sie bereits bei der ARAG versichert sind, macht einen Wechsel unkompliziert und kostenfrei. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Gesundheit, Ihr Alter und Ihre Nutzungsgewohnheiten und empfiehlt Ihnen den optimalen ARAG-Tarif für Ihre Lebenssituation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert