ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 21P70, 220, 529 AW

Der ARAG 21P70, 220, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt mit einer ausgeprägten Premiumpositionierung: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz. Der jährliche Selbstbehalt von 1.500 EUR wird durch umfangreiche Leistungen ausgeglichen, darunter bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und großzügige Sehhilfen-Erstattung (105 EUR Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen). Dieser Tarif ist speziell für Bestandsversicherte der ARAG zugeschnitten.

Als geschlossener Tarif nehmen die Versichertenkollektive typischerweise an Größe ab und die Beitragsdynamik verschärft sich mit der älteren Welt-Bevölkerung. Dennoch eröffnet sich auch hier ein Optimierungspotenzial: Bestandsversicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in besser bewertete oder kostengünstigere Tarife wechseln. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, wobei die genaue Gestaltung vom Einzelfall abhängt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die Chancen eines ARAG PKV-Tarif-Wechsels zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren konkreten Tarif gegen alternative Lösungen der ARAG.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status bei der ARAG?

Der ARAG 21P70, 220, 529 AW ist für externe Neukunden nicht zugänglich. Dieser geschlossene Status gilt insbesondere für Tarife der älteren Welt, die von der ARAG nicht mehr aktiv vermarktet werden. Allerdings können Bestandsversicherte, die bereits einen anderen ARAG-Tarif innehaben, innerhalb derselben Gesellschaft einen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen und somit auch geschlossene oder höherwertige Tarife neu bewerten.

Die Schließung führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und einem höheren Durchschnittsalter der Versicherten. Dies treibt die Beitragsentwicklung an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick auch zu geschlossenen ARAG-Tarifen und kann Ihnen aufzeigen, welche Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Chancen für Bestandsversicherte

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte eine reguläre Möglichkeit. Dabei werden Altersrückstellungen häufig übernommen, und die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung hängt von dem Wechselziel ab - in vielen Fällen entfällt sie oder wird stark begrenzt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Szenario unabhängig und zeigt konkrete Tarifwechsel-Möglichkeiten innerhalb der ARAG auf, die zu besseren Bedingungen oder niedrigeren Beiträgen führen. Starten Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und erfahren Sie maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 21P70, 220, 529 AW: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der 21P70, 220, 529 AW sind strukturell anfälliger für Beitragserhöhungen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die überalterte Bevölkerungsstruktur der älteren Welt führen zu wachsenden Schadensquoten. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und schwache Kapitalerträge. Diese Dynamik trifft Alte-Welt-Tarife besonders hart.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier einen pragmatischen Ausweg: Ein Wechsel zu einem neueren oder offeneren ARAG-Tarif kann die Prämienbelastung senken, häufig bei beibehaltenen oder besseren Leistungen. Einen Überblick über die Beitragsentwicklung der ARAG-Tarife zeigt der Beitragserhöhungs-Chart. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu prüfen, ob ein Wechsel für Sie lohnenswert ist: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 529 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 EUR Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen. Stationär sind Privatarztbehandlung und Einbettzimmer enthalten, zahnärztlich 100% Zahnbehandlung und Prophylaxe, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie. Der 1.500 EUR jährliche Selbstbehalt gilt durchgehend.
Der Tarif ist geschlossen. Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und altert, was die Beitragsdynamik verschärft. Für Bestandsversicherte der ARAG bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine bewährte Option, um in stabilere oder günstigere Tarife zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein überdurchschnittlich hoher Selbstbehalt, den die Versicherten bei Arztbesuchen und anderen Leistungen tragen müssen. Die Gegenleistung ist ein robustes Leistungspaket mit GOÄ-Erstattungen über Höchstsatz, großzügigen psychotherapeutischen Stunden und Premium-Zahnersatz-Deckung.
Ja, als ARAG-Bestandsversicherter steht Ihnen ein Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Häufig sind Wechsel zu modernen oder offenen ARAG-Tarifen möglich, die niedrigere Prämien bieten, ohne dass alle Leistungen entfallen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem Beitragsdruck ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.500 EUR und die geschlossene Struktur sind auf Dauer kostspielig, insbesondere wenn Beitragserhöhungen anfallen. Jüngere und gesunde Versicherte profitieren oft von einem Wechsel zu moderneren, offenen ARAG-Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihr Profil und empfiehlt die beste Lösung für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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