ARAG 21P70, 220, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 21P70, 220, 529 AW
Der ARAG 21P70, 220, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt mit einer ausgeprägten Premiumpositionierung: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz. Der jährliche Selbstbehalt von 1.500 EUR wird durch umfangreiche Leistungen ausgeglichen, darunter bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und großzügige Sehhilfen-Erstattung (105 EUR Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen). Dieser Tarif ist speziell für Bestandsversicherte der ARAG zugeschnitten.
Als geschlossener Tarif nehmen die Versichertenkollektive typischerweise an Größe ab und die Beitragsdynamik verschärft sich mit der älteren Welt-Bevölkerung. Dennoch eröffnet sich auch hier ein Optimierungspotenzial: Bestandsversicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in besser bewertete oder kostengünstigere Tarife wechseln. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, wobei die genaue Gestaltung vom Einzelfall abhängt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die Chancen eines ARAG PKV-Tarif-Wechsels zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren konkreten Tarif gegen alternative Lösungen der ARAG.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




