ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 529 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 220, 529 NW der ARAG gehört zur neuen Welt und kombiniert Erstattungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus mit erstklassigen stationären Leistungen. Mit 1.500 Euro Selbstbehalt, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 80 Prozent Zahnersatz und unbegrenzten Sehhilfen-Erstattungen (105 Euro Gestell plus volle Gläser- und Kontaktlinsenkosten) positioniert sich dieser Tarif als Premium-Versorgung für anspruchsvolle Versicherte.

Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich typischerweise mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und daraus resultierenden Beitragssteigerungen konfrontiert. Allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bestehenden ARAG-Versicherten die Möglichkeit, häufig in modernere, oft günstigere Tarife desselben Versicherers zu wechseln, ohne dass ein Tarifwechsel zu einem anderen Anbieter nötig wäre. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen und Leistungen erhalten oder sogar verbessert werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren ARAG PKV-Tarif auf und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich durch den geschlossenen Status des ARAG-Tarifs?

Ein geschlossener Tarif wie der 21P70, 220, 529 NW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft über die Jahre hinweg altert und schrumpft, wodurch die Beitragsentwicklung unter Druck gerät. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers weiterhin in solche Tarife wechseln, wenn ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG infrage kommt - eine wichtige Option bei Beitragserhöhungen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv vermarktet oder in öffentlichen Tarifvergleichen gelistet. Genau hier liegt die Stärke unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm: Er verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Bestände und kann gezielt empfehlen, welche Wechseloptionen zur individuellen Situation passen und welche Leistungsanpassungen sinnvoll sind.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: So nutzen Sie §204 VVG optimal

Der §204 VVG ermöglicht Ihnen einen Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers - in diesem Fall der ARAG - ohne den Versicherer zu wechseln. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings hängen beide Punkte vom konkreten Tarifwechsel ab und müssen im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm gelingt es regelmäßig, für solche Situationen passende Alternativtarife zu identifizieren, die das Leistungsniveau halten oder sogar verbessern und gleichzeitig Beitragsspielraum schaffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart Ihnen die konkreten Wechselmöglichkeiten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 21P70, 220, 529 NW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Zustand dieses Tarifs - kombiniert mit der demografischen Alterung einer schrumpfenden Risikogemeinschaft - setzt die Beiträge zwangsläufig unter Druck. Im Gegensatz zu offenen Tarifen, die von Neukunden-Zuwachs und einer ausgewogeneren Altersstruktur profitieren, fehlen dem 21P70, 220, 529 NW diese stabilisierenden Faktoren. Die Folge sind in der Regel überdurchschnittliche Beitragssteigerungen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier eine konkrete Ausfallstrategie: Oft ist es möglich, zu günstigeren Konditionen zu vergleichbaren oder besseren Leistungen zu wechseln. Der Blick in den Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie sich die ARAG-Tarife entwickeln und welche Alternativen für Ihre Situation infrage kommen. Mit Unterstützung durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen erhalten Sie einen persönlichen Handlungsplan. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 529 NW

Der Tarif erstattet Ambulanzbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt ebenfalls über die Höchstsätze, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro Gestell plus 100% Gläser und Kontaktlinsen, umfassende Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Hinzu kommen alternative Heilmethoden, vollständige Vorsorgeuntersuchungen und unbegrenzte Impfungen, ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung und stationäre Psychotherapie.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das führt dazu, dass die versicherte Risikogemeinschaft altert und schrumpft. Das ist der Haupttreiber für Beitragserhöhungen, die in geschlossenen Tarifen typischerweise über dem Durchschnitt liegen. Für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels, um dieser Kostenspirale auszuweichen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Behandlung, stationäre Unterbringung und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Das positioniert diesen Tarif in der Mittel- bis gehobenen Segment-Kategorie: höher als Standard-Tarife mit 500-750 Euro Selbstbehalt, aber nicht im extremen Höchstbereich. Der 1.500-Euro-Selbstbehalt ist typisch für Premium-Tarife mit erweiterten Leistungsgarantien wie Erstattungen über die Höchstsätze.
Ja, über einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Das heißt, Sie wechseln nicht zu einem anderen Versicherer, sondern zu einem anderen Tarif bei der ARAG. In vielen Fällen können Sie die Altersrückstellungen mitnehmen und erhalten ähnliche oder sogar bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen konkret für Sie infrage kommen. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden. Eine verbindliche Einschätzung dazu kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer jung ist und Leistungen nutzt, kann durch einen Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif Beiträge sparen und die Alterung der Risikogemeinschaft verhindern. Für Versicherte mittleren oder höheren Alters mit bekannten Erkrankungen, die bereits in diesem Tarif versichert sind, bietet ein Wechsel die Chance, trotz Gesundheitszustand bessere Konditionen zu erhalten - ohne dass grundsätzlich Versicherungsrisiken bei einem anderen Anbieter zu prüfen wären. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren genauen Fall und empfiehlt, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel für Sie am sinnvollsten ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert