ARAG 21P70, 220, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 529 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 220, 529 NW der ARAG gehört zur neuen Welt und kombiniert Erstattungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus mit erstklassigen stationären Leistungen. Mit 1.500 Euro Selbstbehalt, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 80 Prozent Zahnersatz und unbegrenzten Sehhilfen-Erstattungen (105 Euro Gestell plus volle Gläser- und Kontaktlinsenkosten) positioniert sich dieser Tarif als Premium-Versorgung für anspruchsvolle Versicherte.
Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich typischerweise mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und daraus resultierenden Beitragssteigerungen konfrontiert. Allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bestehenden ARAG-Versicherten die Möglichkeit, häufig in modernere, oft günstigere Tarife desselben Versicherers zu wechseln, ohne dass ein Tarifwechsel zu einem anderen Anbieter nötig wäre. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen und Leistungen erhalten oder sogar verbessert werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren ARAG PKV-Tarif auf und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




