ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 220, 540 AW im Profil

Der ARAG 21P70, 220, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der eine Premium-Versorgung mit Leistungen jenseits der Regelsätze bietet. Das Kernmerkmal: Ärztliche Behandlung wird ambulant und stationär auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet. Im stationären Bereich erhalten Versicherte das Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, psychotherapeutische Leistungen sind ebenfalls gedeckt. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 Euro pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Altbestand-Tarif vergrößert sich sein Risikokollektiv nicht mehr. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft altert, der Kostendruck wächst. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer ARAG kann in vielen Fällen attraktive Alternativen bieten - häufig mit besseren Beitragskonditionsaussichten und möglicherweise günstigeren Prämien, ohne dass Sie dabei die Vorteile der alten Welt aufgeben müssen. Die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist, hängt vom konkreten Zieltarif ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif konkret möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob eine Optimierung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 220, 540 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie als Versicherte?

Der ARAG 21P70, 220, 540 AW nimmt keine neuen Kunden von außen auf - er steht nur bestehenden ARAG-Versicherten zur Verfügung, die über einen §204 VVG Wechsel hineinwechseln. Die Folge: Das Versichertenkollektiv wird immer älter, die durchschnittlichen Kosten pro Versichertem steigen, und Beitragserhöhungen folgen dieser Entwicklung. Für Ihre Planung heißt das: Regelmäßige Kontrolle der Prämienentwicklung ist wichtig, um rechtzeitig Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Dennoch eröffnet sich Ihnen als bestehendem ARAG-Versicherten ein wichtiger Spielraum. Nach §204 VVG können Sie in neuere oder spezialisierte ARAG-Tarife wechseln - ohne die ARAG zu verlassen. Ein solcher interner Tarifwechsel ist für Bestandsversicherte oft die smartere Alternative als zu akzeptieren, dass Altbestands-Tarife strukturell unter Druck geraten.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: So funktioniert §204 VVG

Der §204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif zu wechseln. Die gute Nachricht: Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, und es erfolgt häufig keine erneute Gesundheitsprüfung - allerdings hängt dies vom konkret gewählten Zieltarif ab. Worauf Sie achten sollten: Nicht jeder Zieltarif akzeptiert Wechsler ohne zusätzliche Fragen, und die Höhe der übernommenen Altersrückstellungen kann variieren. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die verfügbaren Alternativtarife bei der ARAG und zeigt auf, welche Option zu Ihnen passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle Möglichkeiten auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 220, 540: Aktiv handeln statt erdulden

Ältere Bestandstarife wie der ARAG 21P70, 220, 540 AW sind strukturell anfällig für Beitragserhöhungen, da das Versichertenkollektiv altert, ohne dass neue, jüngere Versicherte die Kostenbasis stabilisieren. Die medizinische Inflation und sinkende Kapitalerträge verstärken diesen Effekt. Der Trend ist ohne Handeln selten umkehrbar; jährliche Erhöhungen zu akzeptieren, ohne Alternativen zu prüfen, macht Ihr Budget anfällig für den wachsenden Kostendruck.

Ein gezielter Tarifwechsel unter §204 VVG ist häufig die erste Ausstiegsstrategie, um Beitragssprünge zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren. Viele ARAG-Versicherte erzielen durch einen optimierten Tarifwechsel nennenswerte Einsparungen oder sichern sich zumindest ein stabileres Prämienwachstum. Schauen Sie sich die Beitragserhöhungs-Chart an - sie zeigt, wo Ihre Prämie am wahrscheinlichsten hinläuft. Lassen Sie dann unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen, wie ein Tarifwechsel konkret für Sie aussieht. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 540 AW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Leistungen über Höchstsatz, stationäre Unterbringung im Einbettzimmer mit Chefarzt und GOÄ über Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro mit Volldeckung der Gläser/Kontaktlinsen, umfassende Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz und KFO zu 60 Prozent. Selbstbehalt: 1.500 Euro jährlich. Eine geschlossene Hilfsmittel-Liste deckt Einlagen, Bandagen, Hörhilfen und Prothesen; andere Hilfsmittel können nach Zusage erstattet werden.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Kunden werden nicht angenommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft und überaltert, was die Beitragsentwicklung belastet. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich aber die Möglichkeit, über §204 VVG in neuere, oft günstigere Tarife zu wechseln und damit dem Altbestands-Kostendruck auszuweichen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Das ist ein höheres Selbstbehalt-Niveau und positioniert diesen Tarif eher im Premium-Segment, wo ein kräftiger SB akzeptiert wird, um dafür sehr gute Leistungen (GOÄ-Plus, Einzelzimmer, hohe Zahnersatz-Quote) zu erhalten.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativtarife günstiger ausfallen und ob sie Ihre Anforderungen erfüllen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab - ob dies reibungslos möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Beitragskonditionsaussichten ab. Jüngere Versicherte profitieren oft stärker von einem Wechsel zu einem Tarif mit neuerer Altersstruktur, während ältere Versicherte sorgfältig prüfen sollten, ob die Zielprämie wirklich günstiger ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm vergleicht konkret die verfügbaren Alternativen bei der ARAG und bewertet, ob ein Wechsel unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsanforderungen und des Zeitpunkts für Sie vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert