ARAG 21P70, 220, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 220, 540 AW im Profil
Der ARAG 21P70, 220, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der eine Premium-Versorgung mit Leistungen jenseits der Regelsätze bietet. Das Kernmerkmal: Ärztliche Behandlung wird ambulant und stationär auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet. Im stationären Bereich erhalten Versicherte das Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, psychotherapeutische Leistungen sind ebenfalls gedeckt. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 Euro pro Versicherungsjahr.
Als geschlossener Altbestand-Tarif vergrößert sich sein Risikokollektiv nicht mehr. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft altert, der Kostendruck wächst. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer ARAG kann in vielen Fällen attraktive Alternativen bieten - häufig mit besseren Beitragskonditionsaussichten und möglicherweise günstigeren Prämien, ohne dass Sie dabei die Vorteile der alten Welt aufgeben müssen. Die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist, hängt vom konkreten Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif konkret möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob eine Optimierung für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




