ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 220, 548 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 220, 548 AW der ARAG positioniert sich als Vollversicherung mit ausgeprägtem Leistungsniveau. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Jahr und GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung mit Premium-Leistungen: Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, ambulante psychotherapeutische Versorgung mit bis zu 50 Sitzungen jährlich, Zahnersatz mit 70%-Erstattung und Sehhilfen zu maximal 105 EUR mit vollständiger Gläser- und Kontaktlinsenerstattung.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der ARAG attraktiv sein. Geschlossene Tarife wie dieser erleben häufig steigende Prämien durch schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Alterung. In vielen Fällen ermöglicht ein interner Tarifwechsel zu einem moderneren Tarif vergleichbare oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen; Altersrückstellungen können tendenziell übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auch für den ARAG PKV-Tarif sämtliche Optimierungspotenziale auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den ARAG 21P70, 220, 548 AW aus?

Geschlossene Tarife wie der ARAG 21P70, 220, 548 AW stehen neuen Versicherten nicht mehr offen; nur bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können in solche Tarife wechseln oder dort verbleiben. Diese Schließung führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und demografisch altert, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Die Konsequenz: Versicherte in geschlossenen Tarifen profitieren von stabilem, bewährtem Leistungsdesign, tragen aber überproportional die finanziellen Folgen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt Bestandsversicherten vorbehalten und kann ein Ausweg aus dieser Entwicklung sein. Ältere, geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser werden oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind schwer vergleichbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Wissen um solche Tarife und kann gezielt Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der ARAG identifizieren.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 220, 548 AW: Was ist möglich?

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG steht Ihnen offen, ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden, und oft ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - die Bedingungen sind aber tarifabhängig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm stellt sicher, dass unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse alle verfügbaren Alternativen bei der ARAG beleuchtet und konkrete Handlungsempfehlungen liefert. Lassen Sie sich beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen unter Jetzt anmelden alle Optionen auf.

ARAG 21P70, 220, 548 AW und Beitragserhöhungen: Was tun?

Der Tarif 21P70, 220, 548 AW ist geschlossen und Teil der Alten Welt - eine ungünstige Kombination für die langfristige Prämienentwicklung. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die hohen Durchschnittsalter verstärken den Druck auf die Beitragskalkulation. Gleichzeitig sind die medizinischen Leistungskosten gestiegen, ohne dass frische Risikogruppierungen aus Neukunden Entlastung brächten.

Genau hier setzt der Tarifwechsel an. Ein interner Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif bei der ARAG kann die Beitragsbelastung in vielen Fällen spürbar reduzieren - oft mit vergleichbaren oder besseren Leistungen und unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen. Vergleichen Sie die Entwicklung Ihrer bisherigen Beiträge in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß des Problems zu erkennen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen den konkreten Weg: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 548 AW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen, stationäre Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer und bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr. Bei Zahnbehandlung werden 70% erstattet, Zahnersatz zu 70%, Kieferorthopädie zu 70%. Sehhilfen sind mit 105 EUR für das Gestell abgedeckt, Gläser und Kontaktlinsen voll. Die jährliche Summenbegrenzung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wächst von 1.025 EUR im ersten Jahr auf 9.225 EUR im neunten Jahr.
Der Tarif ist geschlossen - Neuversicherte können nicht hinzukommen. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft, der Altersdurchschnitt steigt, und Beiträge steigen tendenziell stärker als bei offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte der ARAG bleibt aber ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, was ein Ausweg aus dieser Kostenspirale sein kann.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Das platziert diesen Tarif im gehobenen Selbstbehalt-Segment und spiegelt sein Premium-Leistungsdesign wider. Vorsorgeleistungen unterliegen ebenfalls dieser Selbstbeteiligung.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist möglich. In vielen Fällen können Sie Altersrückstellungen mitnehmen und benötigen keine erneute Gesundheitsprüfung - doch das ist vom konkreten Zieltarif abhängig. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre persönliche Situation.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Gesundheitszustand, Ihrem bisherigen Selbstbehalt von 1.500 EUR, und welche Leistungen bei modernen Tarifen zu besseren Bedingungen verfügbar sind. Gerade bei geschlossenen Alte-Welt-Tarifen mit hohem Selbstbehalt lohnt sich eine Analyse häufig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren speziellen Fall und empfiehlt konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Alternativen bei der ARAG.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert