ARAG 21P70, 220, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 220, 548 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 220, 548 AW der ARAG positioniert sich als Vollversicherung mit ausgeprägtem Leistungsniveau. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Jahr und GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung mit Premium-Leistungen: Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, ambulante psychotherapeutische Versorgung mit bis zu 50 Sitzungen jährlich, Zahnersatz mit 70%-Erstattung und Sehhilfen zu maximal 105 EUR mit vollständiger Gläser- und Kontaktlinsenerstattung.
Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der ARAG attraktiv sein. Geschlossene Tarife wie dieser erleben häufig steigende Prämien durch schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Alterung. In vielen Fällen ermöglicht ein interner Tarifwechsel zu einem moderneren Tarif vergleichbare oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen; Altersrückstellungen können tendenziell übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auch für den ARAG PKV-Tarif sämtliche Optimierungspotenziale auf.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




