ARAG 21P70, 220, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 548 NW
Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 21P70, 220, 548 NW eine Versicherung auf Premiumebene der neuen Welt. Das Leistungsprofil überzeugt durch Erstattungen weit über den GOÄ-Höchstsätzen, eine sichere Privatarztbehandlung mit Einbettzimmergarantie im stationären Bereich, 70%-ige Zahnersatzabdeckung und bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen jährlich. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif für Versicherte, die umfassende Leistungen bei moderater Eigenverantwortung bevorzugen.
Als geschlossener Bestandstarif steht der ARAG 21P70, 220, 548 NW exklusiv bestehenden Versicherten zur Verfügung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG bleibt jedoch möglich, falls günstigere oder leistungsstärkere Alternativen verfügbar sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft wirkt sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung aus, was regelmäßig zu Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen können Versicherte durch einen gezielten Tarifwechsel die Prämien reduzieren und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen beibehalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihren ARAG PKV-Tarif optimieren können.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




