ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 548 NW

Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 21P70, 220, 548 NW eine Versicherung auf Premiumebene der neuen Welt. Das Leistungsprofil überzeugt durch Erstattungen weit über den GOÄ-Höchstsätzen, eine sichere Privatarztbehandlung mit Einbettzimmergarantie im stationären Bereich, 70%-ige Zahnersatzabdeckung und bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen jährlich. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif für Versicherte, die umfassende Leistungen bei moderater Eigenverantwortung bevorzugen.

Als geschlossener Bestandstarif steht der ARAG 21P70, 220, 548 NW exklusiv bestehenden Versicherten zur Verfügung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG bleibt jedoch möglich, falls günstigere oder leistungsstärkere Alternativen verfügbar sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft wirkt sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung aus, was regelmäßig zu Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen können Versicherte durch einen gezielten Tarifwechsel die Prämien reduzieren und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen beibehalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihren ARAG PKV-Tarif optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 21P70, 220, 548 NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr Zugang zu diesem Tarif erhalten. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche Alt-Tarife wechseln, falls das Profil ihrer Situation entspricht. Durch die Geschlossenheit schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was überdurchschnittliche Beitragssteigerungen nach sich zieht.

Der Tarif wird von der ARAG nicht mehr aktiv am Markt kommuniziert, bleibt aber ein attraktives Optimierungsziel für Versicherte, die von einem teureren offenen Tarif wechseln möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann einschätzen, ob ein interner Wechsel zum 21P70, 220, 548 NW für Ihre individuelle Situation vorteilhaft ist.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: §204 VVG nutzen

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist durch die Regelung des §204 VVG möglich, ohne dass Sie die ARAG wechseln müssen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - dies hängt jedoch stark vom Einzelfall und dem Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifoptionen kostenlos und zeigt auf, welcher Wechsel zu Ihren Bedürfnissen passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zur optimalen Lösung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 220, 548 NW: Handlungsspielraum

Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 220, 548 NW ist besonders anfällig für kontinuierliche Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft sinkt und die verbleibende Versichertenpopulation älter wird. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein schrumpfendes Kollektiv, das die Kostenlast trägt, was zu überdurchschnittlichen Prämiensprüngen führt.

Ein interner Tarifwechsel bietet einen konkreten Ausweg: In vielen Fällen existieren neuere oder offenere ARAG-Tarife mit gleichwertigen Leistungen, die eine niedrigere Prämie ermöglichen. Der Wechsel erfolgt ohne Versichererswechsel und bewahrt Ihre Altersrückstellungen häufig. Nutzen Sie unser Beitragserhöhungs-Chart, um die Kostendynamik des Tarifs transparent nachzuvollziehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Lösungsalternativen auf.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 548 NW

Der Tarif bietet Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 psychotherapeutische Sitzungen jährlich und unbegrenzte Sehhilfen (105 EUR Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen vollständig erstattet). Stationär sind Privatarztbehandlung, Einbettzimmer und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 70% erstattet, ebenso Kieferorthopädie, mit Jahresobergrenzen ab 1.025 EUR aufsteigend. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 EUR pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, bestehende Versicherte können aber durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Für Versicherte, die bereits Bestandskunden sind, bleibt dieser Tarif eine Option, insbesondere wenn sie von einem teureren offenen Tarif profitieren wollen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und ist typisch für Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen. Der hohe SB wird durch die umfassenden Erstattungsquoten bei Zahnersatz (70%), Psychotherapie und Privatarztbehandlung teils kompensiert.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der ARAG ist möglich. Sie bleiben bei Ihrem Versicherer und können von einem günstigeren Tarif mit eventuell ähnlichen oder besseren Leistungen profitieren. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativen günstigere Tarife mit vergleichbarem Leistungsspektrum ermöglichen. Für jüngere oder gesundheitlich stabile Versicherte ist das Potenzial oft höher, während für ältere Versicherte die bereits angesammelten Altersrückstellungen das Wechselszenario ändern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert