ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 220, 548 im Profil

Der ARAG 21P70, 220, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit überdurchschnittlichen Leistungsmerkmalen. Das Angebot kombiniert eine Behandlung über den GOÄ-Höchstsätzen (ambulant und stationär), Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Einbettzimmer, eine Zahnabdeckung von 70% bei Zahnersatz und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich. Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr, was für diese Leistungsklasse ein moderates Prämienrisiko bedeutet.

Wer diesen Tarif hat und mit Beitragserhöhungen konfrontiert ist, profitiert von einer großen Auswahl an Optimierungsmöglichkeiten. Der offene Status des Tarifes deutet auf eine noch aktive Neukundenzulassung hin, was regelmäßig ein stabiles und jüngeres Versichertenkollektiv ermöglicht. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif ist häufig möglich, oft ohne die Notwendigkeit einer vollständigen Altersrückstellung oder erneuter Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann Ihnen konkrete Einsparpotenziale und verfügbare Alternativen im ARAG-Portfolio zeigen. Der ARAG PKV-Tarif wird in dieser Analyse vollständig berücksichtigt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offene Tarife bei der ARAG: Stabilität und Chancen für Versicherte

Ein offener Tarif wie der 21P70, 220, 548 bleibt für Neukunden zugänglich. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich durch jüngere und gesündere Versicherte gestärkt wird. Diese Stabilität führt tendenziell zu gemäßigteren Beitragserhöhungen als in geschlossenen Tarifen, da die demografische Alterung durch ständigen Neuzugang gebremst wird. Bestehende Versicherte der ARAG können von dieser Stabilität profitieren.

Allerdings ist auch ein offener Tarif nicht vor Kostensteigerungen gefeit. Medizinische Kostensteigerungen und Zinseffekte auf die Altersrückstellungen wirken sich auf alle Tarife aus. Dennoch bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ein starkes Optimierungsinstrument, das oft auch für offene Tarife zur Verfügung steht. Besonders dann, wenn sich die persönliche Situation verändert hat, kann ein anderer ARAG-Tarif bessere Konditionen bieten.

Tarifwechsel in der ARAG-Familie: Chancen mit dem 21P70, 220, 548

Der Wechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb der ARAG ist nach §204 VVG möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über tiefe Kenntnisse der ARAG-Tarifarchitektur und kann konkrete Wechselmöglichkeiten aufzeigen. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zumindest teilweise mitgenommen, und es gibt häufig äquivalente oder sogar bessere Tarifvarianten zu niedrigeren Beiträgen. Jetzt anmelden für unsere kostenlose Analyse.

Beitragserhöhung beim 21P70, 220, 548: Handlungsoptionen

Eine Beitragserhöhung im 21P70, 220, 548 wird primär durch medizinische Kostensteigerungen und die Kapitalertragsanpassung ausgelöst. Der offene Tarifstatus stabilisiert zwar die Risikogemeinschaft, doch Versicherte mit hohem Leistungsbudget (GOÄ über Höchstsatz, Psychotherapie bis 50 Sitzungen, Zahnersatz 70%) sehen sich größeren Kostensteigerungen gegenüber. Eine Erhöhung ist daher ein häufig anzutreffendes Szenario.

Der Schlüssel liegt im systematischen Vergleich verfügbarer Tarife. Ein Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder ohne Leistungsausdehnungen kann die Prämie deutlich senken, während der Schutzumfang oft ausreichend bleibt. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Entwicklung und bestätigt die Notwendigkeit eines Handelns. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen sofort konkrete Alternativen und verbindliche Vergleiche. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Sparpotenziale berechnen.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 548

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus. Sehhilfen werden erstattet: bis 105 EUR für Brillengestelle (alle 24 Monate), bis 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich, bis 1.000 EUR für Laser-Operationen pro Auge einmalig. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt. Stationär gibt es Einbettzimmer mit Privatarzt. Zahnersatz wird zu 70% erstattet, ebenso Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Hilfsmittel werden mit 100% erstattet (ab 1.000 EUR Vorgenehmigung erforderlich).
Der 21P70, 220, 548 ist ein offener Tarif. Das heißt, die ARAG nimmt weiterhin Neukunden in diesen Tarif auf. Diese Öffnung stabilisiert das Versichertenkollektiv durch kontinuierliche Verjüngung, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt als in geschlossenen Tarifen. Für Bestandsversicherte bedeutet ein offener Tarif auch bessere Chancen auf interne Tarifwechsel nach §204 VVG, da mehr Vergleichstarife vorhanden sind.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Höhe fällt in das obere Mittelfeld und wird für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) angerechnet. Ein Selbstbehalt in dieser Größenordnung reduziert die Prämie gegenüber Tarifen ohne Selbstbehalt spürbar. Für Versicherte mit stabiler Gesundheit und seltenem Leistungsanspruch kann dieser Tarif kostengünstig sein; bei häufigen Arztbesuchen wird der SB jährlich ausgeschöpft.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist nach §204 VVG möglich. Ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer ist für Bestandsversicherte ein starkes Recht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Optionen.
Ob ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihrem persönlichen Leistungsbedarf ab. Der 21P70, 220, 548 bietet umfangreiche Leistungen mit 1.500 EUR Selbstbehalt; für Versicherte, die diese Leistungen nicht vollständig nutzen, kann ein Tarif mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Extras erheblich sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuellen Bedürfnisse und zeigt auf, ob und in welchem Umfang ein Wechsel Ersparnis bringt, ohne Ihren Schutz zu gefährden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert