ARAG 21P70, 220, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 220, 549 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 220, 549 AW ist ein Klassiker der Alten Welt, der gezielt für Versicherte mit hohen Ansprüchen an ärztliche Versorgung konzipiert wurde. Mit Erstattungen GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (105 EUR für Gestell; Gläser und Kontaktlinsen voll) und Zahnbehandlung zu 100 Prozent ist dieser Tarif ein Premium-Profil. Die 1.500 EUR jährliche Selbstbeteiligung ist für ein Tarifpaket dieser Leistungshöhe moderat positioniert.
Als geschlossener Tarif ist das 21P70, 220, 549 AW-Kollektiv in den letzten Jahren kontinuierlich geschrumpft, was zu überdurchschnittlichen internen Tarifwechseln nach §204 VVG führt. Bestehende ARAG-Versicherte können zu diesem Tarif wechseln; neue externe Kunden werden nicht mehr akzeptiert. Die Risikogemeinschaft altert, medizinische Kosten steigen, und die schrumpfende Beitragsbasis führt zu beschleunigter Beitragssteigerung. In vielen Fällen lohnt sich ein Wechsel in einen moderneren ARAG-Tarif mit niedrigeren Prämien, tendenziell ohne Leistungseinbußen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob der ARAG-Tarif für Ihre Situation noch optimal ist und welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




