ARAG 21P70, 220, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 549 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 220, 549 NW der neuen Welt kombiniert erweiterte Chefarztbehandlung und Einbettzimmer mit großzügigen Zahnleistungen. Die ambulante Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze jenseits der Höchstsätze, stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit ebenfalls über den Höchstsätzen liegenden Vergütungen. Der Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Jahr ist moderat für ein Tarif-Profil dieser Qualität und fällt nur in den vier Bereichen Ambulanz, Stationär, Zahnarzt und Zahnersatz an.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für Bestandsversicherte oft eine Gelegenheit bieten, Prämien zu senken, ohne auf Leistungen zu verzichten. Geschlossene Tarife der neuen Welt wie dieser sammeln zwar eine stabiler zusammengesetzte Risikogemeinschaft als alte Tarife, erfahren aber dennoch Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen. Ein Wechsel in einen jüngeren ARAG-Tarif ist in vielen Fällen mit Altersrückstellungsübernahme und ohne erneute Gesundheitsprüfung machbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten im Rahmen Ihres ARAG PKV-Tarifs und wie Sie womöglich sparen.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




