ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 220, 549 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 220, 549 NW der neuen Welt kombiniert erweiterte Chefarztbehandlung und Einbettzimmer mit großzügigen Zahnleistungen. Die ambulante Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze jenseits der Höchstsätze, stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit ebenfalls über den Höchstsätzen liegenden Vergütungen. Der Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Jahr ist moderat für ein Tarif-Profil dieser Qualität und fällt nur in den vier Bereichen Ambulanz, Stationär, Zahnarzt und Zahnersatz an.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für Bestandsversicherte oft eine Gelegenheit bieten, Prämien zu senken, ohne auf Leistungen zu verzichten. Geschlossene Tarife der neuen Welt wie dieser sammeln zwar eine stabiler zusammengesetzte Risikogemeinschaft als alte Tarife, erfahren aber dennoch Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen. Ein Wechsel in einen jüngeren ARAG-Tarif ist in vielen Fällen mit Altersrückstellungsübernahme und ohne erneute Gesundheitsprüfung machbar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten im Rahmen Ihres ARAG PKV-Tarifs und wie Sie womöglich sparen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 220, 549 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ARAG 21P70, 220, 549 NW?

Der Tarif ist geschlossen für Neuanträge von außen. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln, wenn er zu ihrer Situation passt. Die Risikogemeinschaft wächst nicht mehr aktiv, was die Kostendynamik mittelfristig beeinflusst. Weil sich das Durchschnittsalter in geschlossenen Kollektiven tendenziell erhöht, können Prämien schneller steigen als in offenen Tarifen mit aktuellem Neukunden-Zustrom.

Dieser Tarif wird von der ARAG daher nicht aktiv in der Öffentlichkeit vermarktet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick solcher Bestandstarife und kann auch geschlossene Optionen wie den 21P70, 220, 549 NW gezielt empfehlen, falls diese Ihren individuellen Bedarf optimal erfüllen.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 220, 549 NW: Ihre Optionen

Als ARAG-Versicherter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG. In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Allerdings hängen beide Aspekte vom gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkrete Wechsel-Szenarien und zeigt, wie sich Ihre Prämie und Leistungen verändern würden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine solide Grundlage für die Entscheidung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 220, 549 NW: Wechsel als Ausweg

Obwohl dieser Tarif der neuen Welt angehört und von einer eher stabilen Altersstruktur profitiert, unterliegt auch er medizinischen Kostensteigerungen und Kapitalmarktveränderungen, die zu Beitragsanpassungen führen. Ein geschlossener Tarif sammelt zudem kein frisches Neukunden-Volumen mehr zur Spreizung der Kosten, was die Prämienentwicklung langfristig unter Druck setzt.

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen ist häufig die praktische Antwort. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG, um zu sehen, wie sich dieser Tarif bislang entwickelt hat. Dann zeigt Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Alternativen auf: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Handlungsempfehlung von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 549 NW

Der Tarif bietet ambulant GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen, stationär Privatarztbehandlung mit ebenfalls über Höchstsätzen liegenden Vergütungen und Einbettzimmer. Psychotherapie ist mit 50 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle plus volle Gläser und Kontaktlinsen. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 80 Prozent. Kieferorthopädie ist mit 80 Prozent Kostenübernahme mitversichert. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt 100 Prozent ab, auch Dialysegeräte. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden von außen auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft oder stagniert langfristig. Das bedeutet: Die Altersstruktur des Kollektivs verschiebt sich, was Beitragsdruck erhöht. Für Bestandsversicherte der ARAG bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG aber offen, falls günstigere oder besser geeignete ARAG-Tarife verfügbar sind.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt in den Bereichen ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz. Diese Höhe ist für ein Premium-Tarif-Profil mit GOÄ über Höchstsätzen, Einbettzimmer und 80-prozentiger Zahnersatzdeckung moderat.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie nach §204 VVG einen internen Tarifwechsel durchführen. In den meisten Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Allerdings ist dies nicht garantiert und hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer bisherigen Inanspruchnahme (besonders Zahn- und Psychotherapieleistungen), dem verfügbaren Zieltarif und der gewünschten Leistungsdeckung. Viele ältere Versicherte mit stabiler Gesundheit profitieren von Tarifwechseln, wenn günstigere ARAG-Varianten mit gleichwertigen Leistungen vorhanden sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkrete Wechselszenarien mit realistischen Sparquoten und Leistungsvergleichen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert