ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 220, 549: Leistungen und Wechselrechte im Überblick

Der ARAG 21P70, 220, 549 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit überdurchschnittlichen Leistungen und aktiver Neukundenaufnahme punktet. Der Tarif bietet GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen, stationäre Behandlung im Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und umfangreiche Zahnversorgung mit 80 Prozent Zahnersatzdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro jährlich und Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Jahr kombiniert dieser Tarif Prämienverantwortung mit robuster Leistungstiefe.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten der ARAG ein Optimierungspotenzial: Wer mit höheren Beiträgen konfrontiert wird, kann häufig in einen günstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln, ohne den Schutz zu gefährden. Da der Tarif offen ist, profitiert er von einer stabilen Altersstruktur und ausreichend Neuzugängen, was tendenziell gemäßigtere Beitragssteigerungen zur Folge hat. Ein solcher Wechsel erfolgt ohne Neubewertung des Risikos, und in vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation geeignet ist und welche Ersparnisse möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 220, 549 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status des Tarifs ARAG 21P70, 220, 549?

Der Tarif ist offen, das heißt, die ARAG nimmt aktiv neue Versicherungskunden auf. Dies bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich nachwächst und mit jüngeren Versicherten verjüngt wird. Eine stabile Altersstruktur trägt normalerweise zu gemäßigteren Beitragsentwicklungen bei als in geschlossenen Tarifen, wo die Risikogemeinschaft schrumpft und altert.

Bestehende Versicherte der ARAG können zudem von ihrem Wechselrecht nach §204 VVG profitieren: Ein interner Tarifwechsel zu einem anderen offenen oder geschlossenen ARAG-Tarif bleibt möglich und wird oft als Optimierungschance genutzt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über alle ARAG-Tarife und kann klar machen, welche Alternativen für Ihre Beitragsentwicklung sinnvoll sind.

Tarifwechsel in der ARAG: Chancen und Voraussetzungen

Nach §204 VVG können Sie innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif wechseln. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen angerechnet, was bedeutet, dass Sie keinen großen finanziellen Rückschlag hinnehmen müssen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarif und identifiziert Optimierungsmöglichkeiten gezielt für Ihre Situation. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen in der ARAG zur Verfügung stehen. Jetzt anmelden und eine Empfehlung erhalten.

Beitragserhöhung im ARAG-Tarif: Handlungsoptionen

Obwohl dieser Tarif offen ist und von einer stabilen Altersstruktur profitiert, können Beitragserhöhungen trotzdem auftreten - etwa durch medizinische Kostensteigerung oder Kapitalmarkteffekte. Der 1.500-Euro-Selbstbehalt und die GOÄ-Sätze über Höchstsatz fahren hier relativ hohe Leistungen, was langfristig den Beitrag unter Druck setzen kann.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft die wirksamste Antwort: Durch Reduzierung des Selbstbehalts, Anpassung der Zahnquote oder Wahl eines anderen Leistungspakets lassen sich Prämien häufig senken, ohne den Versicherungsschutz grundsätzlich zu gefährden. Überprüfen Sie regelmäßig den Beitragserhöhungs-Chart zum Vergleich mit anderen ARAG-Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkrete Einsparungsmöglichkeiten auf. Jetzt anmelden und eine individuelle Handlungsempfehlung erhalten.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 220, 549

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Sehhilfen bis 105 Euro (Brillen) oder 300 Euro (Kontaktlinsen), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 100% Hilfsmittel nach offenem Katalog (ab 1.000 Euro mit Zusage), Vorsorgeleistungen und Impfungen ohne Beschränkung. Stationär: Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, GOÄ über Höchstsatz. Zahnersatz zu 80%, Zahnbehandlung zu 100%, Kieferorthopädie zu 80%. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 1.500 Euro.
Der Tarif ist offen. Die ARAG nimmt aktiv Neukunden auf, was eine stabiler werdende Altersstruktur bedeutet. Dies führt normalerweise zu gemäßigteren Beitragsentwicklungen als in geschlossenen Tarifen, deren Versichertenbestände schrumpfen und überaltern. Eine offene Position ermöglicht es auch Bestandsversicherten, von ihrem Wechselrecht nach §204 VVG zu profitieren, ohne dass ihr bisheriger Versicherer das Angebot stilllegen wird.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro. Diese Summe gilt pro Versicherungsjahr und wird auf ambulante Leistungen, stationäre Leistungen und Zahnleistungen angerechnet. Der Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im mittleren bis höheren Segment und trägt zu einer niedrigeren Nettoprämie bei, setzt den Versicherten aber einem spürbaren jährlichen Kostenrisiko aus.
Ja, Sie haben das Wechselrecht nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Häufig können Sie in einen günstigeren Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder reduziertem Leistungsspektrum wechseln. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen teilweise oder vollständig angerechnet, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren verfügbaren Alternativen in der ARAG ab. Wenn Sie jünger sind, können Sie von einem Tarif mit höherem Selbstbehalt profitieren. Sind Sie älter, kann ein Wechsel zu höheren Leistungen sinnvoll sein, um das Kostenrisiko zu begrenzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel zu Einsparungen oder besserer Leistungsdeckung führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert