ARAG 21P70, 220, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 220, 549: Leistungen und Wechselrechte im Überblick
Der ARAG 21P70, 220, 549 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit überdurchschnittlichen Leistungen und aktiver Neukundenaufnahme punktet. Der Tarif bietet GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen, stationäre Behandlung im Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und umfangreiche Zahnversorgung mit 80 Prozent Zahnersatzdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro jährlich und Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Jahr kombiniert dieser Tarif Prämienverantwortung mit robuster Leistungstiefe.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten der ARAG ein Optimierungspotenzial: Wer mit höheren Beiträgen konfrontiert wird, kann häufig in einen günstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln, ohne den Schutz zu gefährden. Da der Tarif offen ist, profitiert er von einer stabilen Altersstruktur und ausreichend Neuzugängen, was tendenziell gemäßigtere Beitragssteigerungen zur Folge hat. Ein solcher Wechsel erfolgt ohne Neubewertung des Risikos, und in vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation geeignet ist und welche Ersparnisse möglich sind.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




