ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 520 AW im Profil

Der ARAG 21P70, 230, 520 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch Leistungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze auszeichnet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.500 Euro, Privatarztbehandlung im stationären Bereich, bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen pro Kalenderjahr und einer vollständigen Zahnbehandlungserstattung (100%) bei 60-prozentiger Zahnersatzdeckung positioniert sich dieser Tarif für kostenbewusste Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen und Gestaltungsspielraum legen.

Als geschlossener Bestandstarif steht der 21P70, 230, 520 AW nicht mehr für neue externe Kundinnen und Kunden offen, doch bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Ältere Tarife haben schrumpfende Risikogemeinschaften, was tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Versicherte, die bereits in diesem Tarif angemeldet sind oder als ARAG-Kunde wechseln möchten, von stabilen Leistungsmerkmalen profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, für Ihre individuelle Situation die optimale Variante des ARAG PKV-Tarifs zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 21P70, 230, 520 AW zum geschlossenen Tarif?

Der ARAG 21P70, 230, 520 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass er keine neuen Kundinnen und Kunden mehr aufnimmt. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte per internem Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinde führt statistisch zu schneller steigenden Beitragsentwicklungen als in offenen Tarifen, da medizinische Kostenanstiege auf weniger Schultern verteilt werden.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden vielfach nicht mehr aktiv beworben oder in öffentlichen Tarifvergleichen prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Alt-Tarife und kann Ihnen zeigen, ob ein Wechsel in einen günstigeren, offenen ARAG-Tarif ohne Leistungsverlust möglich ist oder ob Sie im 21P70, 230, 520 AW optimal aufgehoben sind.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 230, 520 AW: Ihre Möglichkeiten

Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG den Tarif zu wechseln. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt intern beim gleichen Versicherer; in vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden. Ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall und dem Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuellen Leistungen im 21P70, 230, 520 AW und zeigt Ihnen konkrete, maßgeschneiderte Alternativen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit darüber, ob ein Wechsel für Sie finanzielle Ersparnisse oder bessere Leistungen bringt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 230, 520 AW: Strategien zur Entlastung

Der ARAG 21P70, 230, 520 AW als älterer, geschlossener Tarif ist anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und gleichzeitig medizinische Kosten steigen. Diese Dynamik führt häufig zu überdurchschnittlichen Prämiensprüngen, die Versicherte in solchen Tarifen stärker belasten als Nutzer von offenen, expandierenden Pools.

Ein interner Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif kann oft die Lösung sein. Häufig erhalten Sie gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen, wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt anzupassen oder auf Extras wie Mehrbettzimmer zu verzichten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Kostentrends bei der ARAG zu verfolgen und Ihre Sparpotenziale einzuschätzen. Die richtige Tarifwahl braucht individuelle Beratung: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Lösungen auf, die zu Ihrem Budget und Ihrer Gesundheitssituation passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 520 AW

Der Tarif erstattet ambulante Ärzteleistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, psychotherapeutische Sitzungen bis zu 50 pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit maximal 105 Euro für das Gestell und vollständiger Erstattung von Gläsern sowie Kontaktlinsen. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung, im Zahnbereich 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Jährliche Zahnhöchstsätze betragen 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Dies ist ein geschlossener Tarif. Neue externe Kundinnen und Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Allerdings erlaubt §204 VVG Bestandskundinnen und Bestandskunden der ARAG, intern in diesen Tarif zu wechseln. Geschlossene Tarife verzeichnen typischerweise überdurchschnittliche Beitragssteigerungen, da die Versichertengemeinde schrumpft und Kostenanstiege auf weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt spart Beitragsprämien, bedeutet aber auch, dass Sie bis zu dieser Summe jährlich selbst zahlen, bevor der Versicherer erstattet. Ein so hoher Selbstbehalt ist sinnvoll nur für Versicherte mit stabiler Gesundheit und wenigen Arztkontakten.
Ja, Sie können innerhalb der ARAG einen günstigeren Tarif wählen. Als ARAG-Versicherte oder Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig sind erneute Gesundheitsfragen nicht erforderlich - aber das hängt vom konkreten Wechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Optionen für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie älter sind, chronische Erkrankungen haben oder regelmäßig zum Zahnarzt gehen, können Sie vom hohen Selbstbehalt (1.500 Euro) belastet sein. Ein Wechsel zu einem ARAG-Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt könnte finanziell sinnvoll sein - aber auch teurere Tarife mit besseren Leistungen gibt es. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Leistungsprofil und zeigt Ihnen, wo echte Ersparnisse oder Verbesserungen möglich sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert