ARAG 21P70, 230, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 520 AW im Profil
Der ARAG 21P70, 230, 520 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch Leistungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze auszeichnet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.500 Euro, Privatarztbehandlung im stationären Bereich, bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen pro Kalenderjahr und einer vollständigen Zahnbehandlungserstattung (100%) bei 60-prozentiger Zahnersatzdeckung positioniert sich dieser Tarif für kostenbewusste Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen und Gestaltungsspielraum legen.
Als geschlossener Bestandstarif steht der 21P70, 230, 520 AW nicht mehr für neue externe Kundinnen und Kunden offen, doch bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Ältere Tarife haben schrumpfende Risikogemeinschaften, was tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Versicherte, die bereits in diesem Tarif angemeldet sind oder als ARAG-Kunde wechseln möchten, von stabilen Leistungsmerkmalen profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, für Ihre individuelle Situation die optimale Variante des ARAG PKV-Tarifs zu identifizieren.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




