ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 21P70, 230, 520 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 230, 520 NW der ARAG Private Krankenversicherung kombiniert Premium-Leistungen der neuen Welt mit höheren Eigenbeteiligungen. Die Versicherung übernimmt ambulante Behandlungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, erstattet Zahnbehandlung vollständig und Zahnersatz zu 60 Prozent. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer ist dieser Tarif auf prämiengerechte Absicherung ohne Vollkomfort ausgerichtet.

Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif Neukunden nicht mehr offen, was eine schrumpfende Risikogemeinschaft und tendenziell steigende Prämien mit sich bringt. Für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif eine Prämienreduktion erzielen und häufig können Altersrückstellungen erhalten bleiben - vorausgesetzt, eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich und wird bestanden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungspotenziale der ARAG PKV-Tarif bietet und ob ein Tarifwechsel zu Ihren Gunsten ausfällt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum schließen Tarife wie der ARAG 21P70, 230, 520 NW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine Neukunden mehr auf und schrumpft demografisch bedingt nach unten - die Risikogemeinschaft wird älter und kleiner, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Der 21P70, 230, 520 NW ist ein solcher Bestandstarif, der nicht mehr am Markt neu vergeben wird. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch innerhalb der ARAG bleiben und sind nicht zum Wechsel zu einem anderen Versicherer gezwungen.

Viele ältere ARAG-Tarife dieser Generation werden inzwischen nicht mehr öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher geschlossenen Tarife und kann beurteilen, ob ein Tarifwechsel zu einem offenen oder besserbewerteten Tarif innerhalb der ARAG den finanziellen und leistungsmäßigen Anforderungen entspricht.

Tarifwechsel im 21P70, 230, 520 NW: Ihre Möglichkeiten

Der Tarifwechsel zu einem anderen ARAG-Tarif erfolgt durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, ohne dass Sie die ARAG verlassen müssen. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen anteilig auf den neuen Tarif übertragen; eine erneute Gesundheitsprüfung kann erforderlich sein. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Alternativtarife innerhalb der ARAG auf Ihre persönliche Situation passen und wie realistisch eine Prämienersparnis ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 21P70, 230, 520 NW - Wege zur Optimierung

Der 21P70, 230, 520 NW ist als geschlossener Tarif strukturell anfällig für stärkere Beitragssteigerungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft muss steigende medizinische Kosten auf immer weniger Schultern verteilen, was den Kostendruck erhöht. Regelmäßige Erhöhungen sind daher für diesen Tarif zu erwarten.

Der Weg aus dieser Situation führt über einen internen Tarifwechsel zu einem offenen ARAG-Tarif, wo die stabilere Altersstruktur und der regelmäßige Neukunden-Zufluss moderate Prämienentwicklungen begünstigen. Häufig sinken die Prämien nach einem Wechsel, auch wenn Sie ähnliche oder bessere Leistungen erhalten. Einen detaillierten Überblick über die Beitragstrends bei ARAG finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, wo Sie innerhalb der ARAG günstiger versichert sein können: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 520 NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, erstattet Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr und übernimmt Sehhilfen mit maximal 105 Euro für Gestelle bei voller Übernahme der Gläser und Kontaktlinsen. Stationär ist Privatarztbehandlung mitversichert sowie stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu jeweils 60 Prozent. Hinzu kommen volle Hilfsmittel gemäß offenem Katalog und Naturheilverfahren bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten.
Der 21P70, 230, 520 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet: Externe Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden; bestehende Versicherte der ARAG können jedoch im Rahmen eines Tarifwechsels zu einem offenen ARAG-Tarif wechseln. Die geschlossene Struktur führt strukturell zu einer schrumpfenden und älteren Risikogemeinschaft, was regelmäßige, überdurchschnittliche Beitragssteigerungen zur Folge hat.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz und stellt damit einen moderaten, aber deutlich höheren Selbstbeteiligungsanteil dar als viele neuere Tarife. Die Selbstbeteiligung reduziert die Monatsprämie, erfordert aber auch bewusste Arztbesuche.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem offenen oder moderneren ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen reduziert sich die Prämie dabei deutlich. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Für die meisten Versicherten lohnt sich ein Tarifwechsel aus diesem geschlossenen Tarif: Die ansteigende Beitragslast ist strukturell nicht zu stoppen, während ein Wechsel zu einem offenen ARAG-Tarif häufig Prämienersparnis bringt. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und ob im Portfolio der ARAG Alternativen mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert das Einsparpotenzial für Ihre konkrete Situation und zeigt, ob sich der administrative Aufwand für Sie lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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