ARAG 21P70, 230, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 21P70, 230, 520 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 230, 520 NW der ARAG Private Krankenversicherung kombiniert Premium-Leistungen der neuen Welt mit höheren Eigenbeteiligungen. Die Versicherung übernimmt ambulante Behandlungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, erstattet Zahnbehandlung vollständig und Zahnersatz zu 60 Prozent. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer ist dieser Tarif auf prämiengerechte Absicherung ohne Vollkomfort ausgerichtet.
Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif Neukunden nicht mehr offen, was eine schrumpfende Risikogemeinschaft und tendenziell steigende Prämien mit sich bringt. Für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif eine Prämienreduktion erzielen und häufig können Altersrückstellungen erhalten bleiben - vorausgesetzt, eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich und wird bestanden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungspotenziale der ARAG PKV-Tarif bietet und ob ein Tarifwechsel zu Ihren Gunsten ausfällt.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




