ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 520 im Überblick

Der ARAG 21P70, 230, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der auch Neukunden aufnimmt. Der Tarif kombiniert übergesetzliche Leistungen mit strukturierter Selbstbeteiligung: Ambulante und stationäre Behandlung erfolgen auf Grundlage von GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, stationäre Behandlung durch Privatarzt ist mitversichert, und die Zahnbehandlung wird vollständig erstattet. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr entfallen kleinere Ausgaben auf eigene Rechnung, was das Prämiengefüge moderiert.

Der Tarif positioniert sich für Versicherte, die Premium-Leistungen mit zielgerichteter Kostenbeteiligung verbinden möchten. Die offene Struktur profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur durch kontinuierliche Neukundenaufnahme, was die Beitragsstabilität tendenziell stützt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum 21P70, 230, 520 innerhalb der ARAG ermöglicht es bestehenden Versicherten, ihre Versorgung zu optimieren und häufig von besseren Leistungen oder moderateren Beiträgen zu profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie dieser ARAG PKV-Tarif in Ihre individuelle Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was das für den ARAG 21P70, 230, 520 bedeutet

Der ARAG 21P70, 230, 520 zählt zu den offenen Tarifen der ARAG und nimmt aktiv Neukunden auf. Diese Struktur ermöglicht eine kontinuierliche Erneuerung der Versichertengemeinschaft und trägt zu einer stabilen Altersstruktur bei. Geschlossene Tarife bei derselben Versicherungsgesellschaft leiden häufig unter einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft, während offene Tarife von dieser Erneuerung profitieren und ihre Beitragsentwicklung in der Regel moderater ausfällt.

Für bestehende Versicherte bei der ARAG gilt: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG auch in offene und neu strukturierte Tarife wie den 21P70, 230, 520 wechseln. Diese Wechselmöglichkeit erlaubt es, gezielt von moderaterer Prämiendynamik zu profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beobachtet den Markt kontinuierlich und kann einschätzen, welche offenen Tarife zu Ihrer Situation passen und eine nachhaltig bessere Kostenstruktur bieten.

Wechselmöglichkeiten im 21P70, 230, 520: Wie Sie von besseren Leistungen profitieren

Innerhalb der ARAG besteht das Recht zum Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Das heißt: Sie können als bestehender Versicherter zum 21P70, 230, 520 wechseln, ohne die ARAG zu verlassen. Dabei werden die Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - dies hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel in den 21P70, 230, 520 für Sie sinnvoll ist und welche Leistungsverbesserungen oder Beitragsersparnisse Sie erwarten dürfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht Ihren aktuellen Tarif mit dem 21P70, 230, 520 und zeigt konkrete Handlungsoptionen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 21P70, 230, 520: Handlungsoptionen bei Steigerungen

Auch bei diesem offenen und modernen Tarif entstehen Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen und versicherungsmathematische Effekte. Als offener Tarif profitiert der 21P70, 230, 520 zwar von einer kontinuierlich erneuerten Versichertengemeinschaft, doch bleiben externe Kostenfaktoren wie Arzneimittelpreise und Personalkosten nicht ohne Einfluss. In solchen Situationen lohnt sich ein Blick auf verfügbare Tarifwechsel-Alternativen, die bei derselben ARAG möglich sind.

Der §204 VVG Tarifwechsel bietet eine konkrete Lösung: Durch den Wechsel in einen anderen ARAG-Tarif können Sie in vielen Fällen die Beitragslast senken oder bessere Leistungen zu ähnlichen Kosten erhalten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um zu sehen, wie sich die ARAG-Tarife unter Kostendruck entwickeln, und nutzen Sie diese Transparenz für Ihre Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welcher Tarif jetzt die beste Wahl ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 520

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ-Sätzen über Höchstsätzen hinaus; Sehhilfen bis 105 Euro für Brillengestelle, 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr und 1.000 Euro für Lasik-Operationen einmalig; bis 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr; offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung (Standardausführung ab 1.000 Euro Rechnung mit Zusage 80%); stationäre Behandlung mit Privatarzt nach GOÄ über Höchstsätzen; Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60%, Kieferorthopädie 60%. Mit 1.500 Euro Selbstbehalt pro Jahr trägt der Versicherte kleinere Kosten selbst.
Der ARAG 21P70, 230, 520 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft wird kontinuierlich erneuert, die Altersstruktur bleibt ausgeglichen, und die Beitragsentwicklung ist tendenziell stabiler als bei geschlossenen Tarifen. Für Bestandsversicherte eröffnet sich die Möglichkeit, durch einen §204 VVG Wechsel von dieser moderaten Dynamik zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt einheitlich für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Diese Höhe positioniert den Tarif im mittleren Bereich: Sie zahlen für kleinere und routinemäßige Ausgaben einen substanziellen Eigenanteil, während größere medizinische Maßnahmen ab Erreichen der Selbstbeteiligungsgrenze vollständig oder in hohem Prozentsatz erstattet werden.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut stattfindet und wie die Altersrückstellungen im Detail behandelt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche Optionen möglich sind.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Der 21P70, 230, 520 bietet Premium-Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, gute Zahnquoten, breite Psychotherapie) bei moderater Selbstbeteiligung. Falls Sie derzeit in einem geschlossenen oder älteren Tarif mit höheren Beiträgen versichert sind, kann ein Wechsel zum offenen 21P70, 230, 520 erhebliche Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und sagt Ihnen präzise, ob und wie sehr sich der Wechsel lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert