ARAG 21P70, 230, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 528 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 230, 528 AW aus der alten Welt bietet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, privatärztliche Versorgung im Krankenhaus (Regelleistungen) und Zahnersatz zu 70% Erstattung. Die umfassende Zahnbehandlung deckt auch Prophylaxe und professionelle Reinigung ab; Kieferorthopädie wird zu 70% bezuschusst. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR jährlich und Mehrbettzimmern positioniert sich dieser Tarif als Bausteinlösung für Versicherte, die premium ambulante Leistungen bei moderatem stationären Standard nutzen.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich; die Risikogemeinschaft schrumpft demografisch, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Versicherte der ARAG durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in modernere oder günstigere Tarife der gleichen Versicherergruppe wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden und bestehende Leistungen erhalten oder verbessert werden, ohne dass neue Gesundheitsfragen erforderlich sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Tarifwechsel im Rahmen der ARAG PKV-Tarif-Familie Ihre Beitragslast senken und Ihre Versicherungsdeckung optimieren kann.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




