ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 528 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 230, 528 AW aus der alten Welt bietet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, privatärztliche Versorgung im Krankenhaus (Regelleistungen) und Zahnersatz zu 70% Erstattung. Die umfassende Zahnbehandlung deckt auch Prophylaxe und professionelle Reinigung ab; Kieferorthopädie wird zu 70% bezuschusst. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR jährlich und Mehrbettzimmern positioniert sich dieser Tarif als Bausteinlösung für Versicherte, die premium ambulante Leistungen bei moderatem stationären Standard nutzen.

Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich; die Risikogemeinschaft schrumpft demografisch, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Versicherte der ARAG durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in modernere oder günstigere Tarife der gleichen Versicherergruppe wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden und bestehende Leistungen erhalten oder verbessert werden, ohne dass neue Gesundheitsfragen erforderlich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Tarifwechsel im Rahmen der ARAG PKV-Tarif-Familie Ihre Beitragslast senken und Ihre Versicherungsdeckung optimieren kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Alte-Welt-Tarife und ihre Beitragsfolgen

Der ARAG 21P70, 230, 528 AW ist ein geschlossener Tarif aus der Alten Welt - was bedeutet, dass er nur für bereits bei der ARAG versicherte Bestandskunden zu Tarifwechseln offensteht, nicht aber für neue, externe Kunden. Dies hat handfeste Konsequenzen: Die Versichertengruppe wird immer kleiner, der Altersschnitt steigt, und die Umlagequoten müssen höhere Risiken auf weniger Schultern verteilen. Geschlossene Tarife sehen daher oft schärfere Beitragssteigerungen als offene Tarife mit aktiver Neukundenakquisition.

Für Bestandsversicherte bei der ARAG eröffnet sich aber gerade deshalb eine große Chance: Der §204-VVG-Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif derselben Versicherergruppe kann Beiträge stabilisieren oder senken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu älteren und geschlossenen ARAG-Tarifen, die Sie sonst nicht öffentlich finden würden, und kann Ihnen zeigen, welche internen Alternativen zu Ihren Leistungsansprüchen passen.

Tarifwechsel im ARAG-Portfolio: Ihre Möglichkeiten

Als Versicherter der ARAG können Sie innerhalb der Versicherergruppe nach §204 VVG wechseln. Das bedeutet konkret: Sie wechseln zum gleichen Versicherer, nicht zu einem anderen Anbieter. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Ob jedoch im Einzelfall eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre bisherigen Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welche Zieltarife bei der ARAG zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Leistungsanforderungen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und Einsparpotenziale. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse können Sie jetzt starten - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 21P70, 230, 528 AW: Warum und wie reagieren

Der ARAG 21P70, 230, 528 AW ist ein älterer geschlossener Tarif, dessen Versichertenbestand bereits deutlich zurückgegangen ist. Das führt zu ungünstigen Umlageeffekten: Medizinische Kostentrends und die sinkende Versichertenzahl treffen auf ein schrumpfendes Kollektiv. Auch mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen und dem gewählten Zahnersatz-Niveau von 70% sind Beitragssteigerungen in älteren, geschlossenen Tarifen häufig deutlich spürbar.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG-Familie ist dann oft die sinnvollere Option, als die wiederholten Erhöhungen hinzunehmen. Offene Tarife mit stabilerem Versichertenbestand oder jüngere Tarifversionen bieten tendenziell moderatere Kostensteigerungen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie sich dieser Tarif historisch entwickelt hat - ein nützlicher Vergleichsmaßstab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen ein klares Bild, welche Zieltarife langfristig günstiger und stabiler sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 528 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 EUR für Gestelle plus volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen. Zahnbehandlung wird zu 70% erstattet (inklusive Prophylaxe und professioneller Reinigung), Zahnersatz und Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%, allerdings mit Jahresobergrenzen: 1.025 EUR im 1. Jahr, 2.050 EUR im 2. Jahr. Im Krankenhaus zahlt der Tarif Privatarztleistungen im Standard (Mehrbettzimmer, nicht Chefarzt) mit GOÄ über Höchstsätze.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet: Externe Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Nur Bestandskunden der ARAG können durch einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Geschlossene Tarife schrumpfen demografisch und sehen tendenziell höhere Beitragssteigerungen, weil die Versichertengruppe kleiner und älter wird und die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden müssen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater bis höherer Selbstbehalt: Er schließt kleine Ausgaben aus der Erstattung aus, aber große Fälle (Operationen, längere Behandlungsserien) sind nach Erreichen dieser Grenze vollständig versichert. Der Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen und auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie nach §204 VVG in einen anderen Tarif der ARAG wechseln - das ist ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Ob Ihnen bei einem Wechsel erneute Gesundheitsfragen erspart bleiben und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Wechseloptionen für Ihre Situation. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit 1.500 EUR Selbstbehalt und stabilen aber nicht höchsten Leistungen (70% Zahnersatz statt 90%+, Mehrbettzimmer statt Einbett) sehen solche Tarife überdurchschnittliche Beitragssteigerungen. Wenn Sie jünger sind oder mit den bisherigen Leistungen zufrieden sind, könnte ein günstigerer offener Tarif attraktiv sein. Wenn Ihnen höherwertige Leistungen wichtig sind, gibt es oft bessere Varianten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, welche ARAG-Tarife konkret zu Ihrer Lage passen und wo echte Ersparnisse winken.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert