ARAG 21P70, 230, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 230, 528 NW
Der ARAG 21P70, 230, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der Versicherten eine Absicherung mit überdurchschnittlichen Leistungen bietet. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen über die Höchstsätze hinaus erstattet, während der stationäre Bereich Privatarztbehandlung und 70% Zahnersatz vorsieht. Mit maximal 1.500 EUR jährlicher Selbstbeteiligung und 50 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine umfassende Versorgung mit hohen Leistungsgrenzen anstreben.
Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifes schrumpft kontinuierlich, da keine Neukunden mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer älter werdenden Versichertenpopulation und damit zu höheren Beitragsspannungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte der ARAG attraktiv sein, um in offenere oder jüngere Tarife zu wechseln und damit die Beitragsentwicklung zu stabilisieren. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen in den Zieltarif mitnehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet Ihre individuellen Sparpotenziale im Rahmen der Tarifoptimierung, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm mit professionellem Überblick durchführt und zum ARAG PKV-Tarif konkrete Wechselempfehlungen bereithält.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




