ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 230, 528 NW

Der ARAG 21P70, 230, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der Versicherten eine Absicherung mit überdurchschnittlichen Leistungen bietet. Die ambulante Behandlung wird nach GOÄ-Sätzen über die Höchstsätze hinaus erstattet, während der stationäre Bereich Privatarztbehandlung und 70% Zahnersatz vorsieht. Mit maximal 1.500 EUR jährlicher Selbstbeteiligung und 50 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine umfassende Versorgung mit hohen Leistungsgrenzen anstreben.

Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifes schrumpft kontinuierlich, da keine Neukunden mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer älter werdenden Versichertenpopulation und damit zu höheren Beitragsspannungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte der ARAG attraktiv sein, um in offenere oder jüngere Tarife zu wechseln und damit die Beitragsentwicklung zu stabilisieren. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen in den Zieltarif mitnehmen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet Ihre individuellen Sparpotenziale im Rahmen der Tarifoptimierung, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm mit professionellem Überblick durchführt und zum ARAG PKV-Tarif konkrete Wechselempfehlungen bereithält.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der ARAG 21P70, 230, 528 NW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestandsversicherte der ARAG können aber weiterhin über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in solche geschlossenen Tarife wechseln, falls dies strategisch sinnvoll ist oder bessere Leistungen verspricht. Die schrumpfende Risikogemeinschaft bedeutet, dass die Altersstruktur des Kollektivs ungünstiger wird, was langfristig zu höheren Prämiensteigerungen führt als in offenen Tarifen mit ausgewogenerer Demografie.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden vom Versicherer häufig nicht mehr aktiv beworben oder in Vergleichsportalen gelistet. Umso wichtiger ist es, dass unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm einen umfassenden Überblick über solche Tarife und ihre Wechselmöglichkeiten hat. Seine Expertise ermöglicht es, auch für Bestandskunden optimierte Lösungen zu erkennen, die zu ihrer Situation passen.

Tarifwechsel beim ARAG 21P70, 230, 528 NW: Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist über §204 VVG möglich. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen werden, und eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings hängt der genaue Umfang vom konkret angestrebten Zieltarif und den individuellen Versicherungsumständen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, den optimalen Zieltarif zu identifizieren und die Machbarkeit des Wechsels zu prüfen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 21P70, 230, 528 NW: Handlungsoptionen

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 21P70, 230, 528 NW besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Das Kollektiv wird älter und kleiner, während die medizinischen Kosten parallel steigen. Diese Kombination führt zu überdurchschnittlichen Prämiensteigerungen, die über dem Branchendurchschnitt liegen können. Bestandskunden sehen sich daher regelmäßig mit erheblichen Beitragszuschlägen konfrontiert.

Der Tarifwechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der ARAG ist eine strategische Reaktion auf diese Entwicklung. Zwar entfällt die weitere Deckung im alten Tarif, doch häufig sind bessere Beitragsverhältnisse und stabilere Prämienentwicklungen im Zieltarif erreichbar. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beitragshistorie Ihres Versicherers: Beitragserhöhungs-Chart. Danach lohnt es sich in aller Regel, eine persönliche Analyse zu starten und Ihre Optionen zu prüfen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 528 NW

Der Tarif kombiniert großzügige Leistungen: ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Gestelle bis 105 EUR mit vollständiger Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, stationäre Privatarztbehandlung, 70% Zahnersatz und Kieferorthopädie, Zahnbehandlung 70% bis maximal 1.025 EUR im 1. und 2.050 EUR im 2. Versicherungsjahr, sowie umfangreiche Vorsorge und Impfungen ohne Altersgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, die Versicherten werden älter, und Beitragssteigerungen fallen tendenziell höher aus als in offenen Tarifen. Für Bestandskunden der ARAG bleibt der interne Tarifwechsel (§204 VVG) eine Option zur Risikominderung.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalts-Segment; in Kombination mit den sehr guten Leistungen reduziert sich das persönliche Kostenrisiko durch die hohe Selbstbeteiligung für versorgungsintensive Versicherte insgesamt wieder.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Ob ein Wechsel zu günstigeren Bedingungen möglich ist, hängt stark vom Zieltarif, Ihrem Alter und Gesundheitszustand ab. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Sicherheit.
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Die hohe Selbstbeteiligung von 1.500 EUR und die über Höchstsätze gehende GOÄ-Erstattung sind Premiumleistungen, die in offeneren Tarifen möglicherweise teurer sind oder entfallen. Andererseits wächst das Risiko für massive Beitragssteigerungen durch die schrumpfende, älter werdende Risikogemeinschaft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert beide Szenarien und zeigt auf, ob und welche Alternativen langfristig günstiger und stabiler sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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