ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 529 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 230, 529 der neuen Welt kombiniert eine hohe Kostenbeteiligung mit erweiterten Leistungsgarantien. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Kalenderjahr reduziert die Beitragslast deutlich. Die ambulante Behandlung erfolgt über GOÄ-Sätze auch oberhalb der Höchstsätze; stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung. Die Zahnleistungen umfassen 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, wenn auch mit einer Summenbegrenzung. Psychotherapie wird bis zu 50 Sitzungen pro Jahr gewährt.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG 21P70, 230, 529 NW keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft natürlicherweise, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings besteht für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, bei dem in den meisten Fällen Altersrückstellungen mitgenommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihre persönliche Wechseloption im ARAG PKV-Tarif und zeigt Ihnen, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm eine Optimierung für Ihre Situation umsetzt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 230, 529 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Bedeutung des geschlossenen Status für diesen Tarif

Ein geschlossener Tarif signalisiert, dass die ARAG 21P70, 230, 529 NW nicht mehr für Neukunden von außerhalb zugänglich ist. Die Risikogemeinschaft wächst nicht mehr; bestandsversicherte Kunden zahlen indirekt mit für die demografische Alterung des Kollektivs. Beiträge steigen daher in der Regel schneller als in aktiv beworbenen Neukunden-Tarifen. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG: Sie können zu Alternativtarifen wechseln, sofern Sie nicht das maximale Versicherungsalter überschritten haben.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Anbietern nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Deshalb ist es wertvoll, einen Überblick zu haben: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche nicht mehr beworbenen Tarife und kann gezielt prüfen, welche Wechseloptionen zu günstigeren oder gleichwertigen Leistungen für Sie verfügbar sind.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 230, 529 NW: Ihre Chancen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, als Bestandsversicherter der ARAG zu einem anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln, ohne die ARAG zu verlassen. In vielen Fällen können die bislang aufgebauten Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif: Ursachen und Handlungsoptionen

Der geschlossene Status der ARAG 21P70, 230, 529 NW ist ein struktureller Kostentreiber: Das schrumpfende und immer älter werdende Versichertenkollektiv muss allein die medizinischen Kostensteigerungen tragen, ohne dass Neukunden-Beiträge die Last verteilen. Hinzu kommen Mehrausgaben für moderne Therapien und ärztliche Leistungen, die den Beitrag aufwärts treiben.

Ein Tarifwechsel mittels §204 VVG kann hier Abhilfe schaffen. In vielen Fällen finden sich bei der ARAG alternative Tarife, die zu niedrigeren Prämien bei vergleichbaren Leistungen erhältlich sind. Der Schlüssel ist eine fundierte Wechselanalyse: Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart als Vergleichshilfe und erkennen Sie, wie stark Ihr Tarif von Erhöhungen betroffen ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen wir Ihnen konkrete Wechselalternativen auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 529 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ-Sätzen auch oberhalb der Höchstsätze. Sehhilfen werden mit 105 Euro für die Fassung plus 100% Gläser und Kontaktlinsen erstattet. Psychotherapie ist bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%. Die Hilfsmittelerstattung erfolgt zu 100% aus einem offenen Katalog. Stationär genießen Sie Privatarztbehandlung mit GOÄ-Sätzen über Höchstsatz.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet: Die ARAG nimmt keine neuen, externen Kunden in diesen Tarif auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch natürlicherweise, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Für bestehende Versicherte der ARAG besteht jedoch die Möglichkeit, intern zu besseren Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe müssen Sie aus eigener Tasche für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen tragen, bevor die ARAG die Erstattung übernimmt. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro ist eher im höheren Segment anzusiedeln; er reduziert die monatliche Prämie, erhöht aber Ihre Eigenverantwortung im Leistungsfall.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie nach §204 VVG intern in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen bieten sich günstigere Alternativen an. In den meisten Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen im Detail. Eine verbindlich Aussage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihrem Nutzungsverhalten ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.500 Euro kann für Vielnutzer nachteilig sein, besonders wenn Ihnen ein Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt und ähnlichen Leistungen zur Verfügung steht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation konkret und empfiehlt Ihnen, ob und in welcher Form ein Wechsel sinnvoll ist.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 21P70, 230, 529
● Offen ⊕ Unisex
SB: 1.500 € · 80% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 21P70, 230, 540 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.500 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 21P70, 230, 540
● Offen ⊕ Unisex
SB: 1.500 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert