ARAG 21P70, 230, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 529 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 230, 529 der neuen Welt kombiniert eine hohe Kostenbeteiligung mit erweiterten Leistungsgarantien. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Kalenderjahr reduziert die Beitragslast deutlich. Die ambulante Behandlung erfolgt über GOÄ-Sätze auch oberhalb der Höchstsätze; stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung. Die Zahnleistungen umfassen 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, wenn auch mit einer Summenbegrenzung. Psychotherapie wird bis zu 50 Sitzungen pro Jahr gewährt.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG 21P70, 230, 529 NW keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft natürlicherweise, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings besteht für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, bei dem in den meisten Fällen Altersrückstellungen mitgenommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihre persönliche Wechseloption im ARAG PKV-Tarif und zeigt Ihnen, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm eine Optimierung für Ihre Situation umsetzt.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




