ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 529 im Überblick

Der ARAG 21P70, 230, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit ambitionierter Leistungsausstattung in allen Versicherungsbereichen. Ambulante GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung mit erweiterter GOÄ, Zahnbehandlung zu 100 %, Zahnersatz zu 80 %: Dieser Tarif kombiniert präventives Management (50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, offener Hilfsmittelkatalog, umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze) mit minimaler stationärer Kostenbeteiligung im Mehrbettzimmer. Die Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr ist strukturiert, schlanke Kalkulation.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte der ARAG häufig ein Weg, Beiträge anzupassen, ohne in einen weniger leistungsstarken Tarif zu wechseln. Da dieser Tarif aktiv Neukunden aufnimmt, profitiert die Risikogemeinschaft von einer ausgewogenen Altersstruktur. Das begrenzt Beitragssprünge tendenziell günstiger als bei geschlossenen Tarifen, wo schrumpfende Versichertenbestände automatisch zu höheren Umlagen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Unisex-Tarif der neuen Welt: Was das für Sie bedeutet

Der ARAG 21P70, 230, 529 nimmt Neukunden auf - ein deutliches Signal für aktive Tarifverwaltung und Überzeugung von der eigenen Risikostruktur. Offene Tarife der neuen Welt tendieren zu stabileren Beitragsentwicklungen, weil die Versichertengruppe kontinuierlich erneuert wird und junge Risiken die älteren Versicherten demografisch ausgleichen. Im Gegensatz zu geschlossenen Bestandstarifen, deren Versichertenzahl nur sinkt, bleibt die Alterungsdynamik moderater.

Für Bestandsversicherte der ARAG, die eine interne Optimierung erwägen, bietet dieser offene Tarif eine attraktive Alternative: §204 VVG ermöglicht einen Tarifwechsel ohne externen Anbieterwechsel. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, die Gesundheitsprüfung wird häufig milder oder entfällt. Ein gezielter Vergleich durch unseren PKV-Sachverständigen lohnt sich, um Sparpotenziale aufzudecken.

Tarifwechsel in der ARAG: §204 VVG und Ihre Optionen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist das zentrale Werkzeug für Bestandsversicherte der ARAG. Sie wechseln innerhalb des gleichen Versicherers zu besseren oder kostengünstigeren Tarifen, ohne den Versicherer zu verlassen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Versicherungsschutz und zeigt auf, ob ein Wechsel zu diesem oder einem anderen ARAG-Tarif sinnvoll ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 21P70, 230, 529: Tarifwechsel prüfen

Beitragserhöhungen treffen auch offene Tarife der neuen Welt, wenn Behandlungskosten überproportional steigen oder wenn der Versicherer bewusst Tarifprämien anhebt. Bei diesem Tarif mit ausgebauten Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, offener Hilfsmittelkatalog, psychotherapeutische Intensivbetreuung mit bis zu 50 Sitzungen) wirken sich Kostensteigerungen unmittelbar aus. Ein Beitragsanstieg ist daher häufig Anlass, Leistungsumfang versus Prämienbelastung neu abzuwägen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in dieser Situation die Lösung sein: Sie senken häufig die Prämie, indem Sie weniger weitreichende Leistungen wählen, ohne die ARAG zu verlassen. Schauen Sie sich die aktuelle Beitragsentwicklung im Beitragserhöhungs-Chart an, um die Trends zu verstehen. Dann lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen eine Strategie entwickeln: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert, welche Tarifoptionen Ihnen finanzielle Entlastung bringen - Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 529

Ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus; bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr; Sehhilfen mit bis zu 105 Euro für Brillengestelle, 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich, 1.000 Euro für Laseroperationen pro Auge; offener Hilfsmittelkatalog 100% bis 1.000 Euro, danach 80% für Standardausführung; Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%; stationär Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer mit GOÄ über Höchstsatz; 1.500 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet für Ihre Beitragsstabilität: Die Versichertengruppe wird laufend durch junge Risiken verjüngt, was demografische Alterungseffekte dämpft. Offene Tarife der neuen Welt profitieren von dieser kontinuierlichen Erneuerung und zeigen tendenziell moderatere Beitragssprünge als geschlossene Bestandstarife, deren Versichertenzahl nur schrumpft und deren Durchschnittsalter kontinuierlich steigt.
Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Sie gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Dieser Selbstbehalt ist strukturiert für Versicherte, die regelmäßige medizinische Kosten haben und bereit sind, einen moderaten Jahresrahmen selbst zu finanzieren, um im Gegenzug umfassendere Leistungen und geringere Jahresprämien zu erhalten.
Ja. Der §204 VVG gestattet einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG. Sie können häufig in weniger umfangreiche Tarife wechseln und sparen dadurch Prämien, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, variiert je nach Zieltarif und Ihrer Krankengeschichte. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die Details. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben, aber grundsätzlich mit den ARAG-Leistungen zufrieden sind, kann ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif (z.B. mit niedrigerem Selbstbehalt oder weniger ausgebauten psychotherapeutischen Leistungen) erheblich sparen. Für junge Versicherte, die wenig zum Zahnarzt gehen, kann eine Reduktion der Zahnersatz-Quote sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob ein Wechsel finanzielle und leistungsmäßige Vorteile bringt und welche verfügbaren ARAG-Alternativen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert