ARAG 21P70, 230, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 529 im Überblick
Der ARAG 21P70, 230, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit ambitionierter Leistungsausstattung in allen Versicherungsbereichen. Ambulante GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung mit erweiterter GOÄ, Zahnbehandlung zu 100 %, Zahnersatz zu 80 %: Dieser Tarif kombiniert präventives Management (50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, offener Hilfsmittelkatalog, umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze) mit minimaler stationärer Kostenbeteiligung im Mehrbettzimmer. Die Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr ist strukturiert, schlanke Kalkulation.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte der ARAG häufig ein Weg, Beiträge anzupassen, ohne in einen weniger leistungsstarken Tarif zu wechseln. Da dieser Tarif aktiv Neukunden aufnimmt, profitiert die Risikogemeinschaft von einer ausgewogenen Altersstruktur. Das begrenzt Beitragssprünge tendenziell günstiger als bei geschlossenen Tarifen, wo schrumpfende Versichertenbestände automatisch zu höheren Umlagen führen.
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Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




